Schulöffnungen Bayern

  • Bei mir ist eine Kollegin meines Mannes positiv (geimpft!). Mein Mann durfte dann in ihrer Klasse vertreten und mittags hat die SL erst mal eine ausführliche Präsenzkonferenz gemacht. Außerdem wollte das Gesundheitsamt keinen PCR-Test durchführen, erst, nachdem die Kollegin ihre 2 positiven Schnelltests erwähnt hat, "durfte" sie einen machen. Tststs.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Ich glaube eben zu wissen, dass man in Bayern da nix nachweisen muss bei einem - offensichtlichen- Schulkind oder Kitakind. Und wer das anders sieht entgegen der Gesetzeslage, muss diskutieren mit mir.

    But time will tell.

    Reicht dir zweifache persönliche Erfahrung? Gestern an der Teststation, heute in der Apotheke (weil Test gestern nicht eindeutig) ebenfalls. Eine Krankenkassenkarte wäre akzeptiert worden, ist aber nicht vorhanden. Heute hatten wir dann den Kinderreisepass dabei.

  • Reicht dir zweifache persönliche Erfahrung? Gestern an der Teststation, heute in der Apotheke (weil Test gestern nicht eindeutig) ebenfalls. Eine Krankenkassenkarte wäre akzeptiert worden, ist aber nicht vorhanden. Heute hatten wir dann den Kinderreisepass dabei.

    Klar reicht mir die! Krasse Sache.

    Warum wolltest du denn dein Kind an der Teststation bzw Apotheke testen lassen? (Wart ihr nicht positiv vor ein paar Tagen...? Sorry, wenn ich jetzt was durcheinander bring!)

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Aber es gibt eben Leute, die auch in andere Bundesländer fahren und nicht immer in Bayern bleiben.

    So waghalsige Menschen soll es geben. Allmächd.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Reicht dir zweifache persönliche Erfahrung? Gestern an der Teststation, heute in der Apotheke (weil Test gestern nicht eindeutig) ebenfalls. Eine Krankenkassenkarte wäre akzeptiert worden, ist aber nicht vorhanden. Heute hatten wir dann den Kinderreisepass dabei.

    Ist meiner Kollegin auch so ergangen.


    Ihr Kind (junges GS-Kind) war 2 Tage krank. Laut aktueller Regelung (es gilt noch die vom Juli) darf das Kind danach nur mit negativem Test von einer Teststelle wieder zur Schule gehen.

    Kollegin ist dann mit ihrem Kind zur Apotheke und dort wurde der Test verweigert. Begründung: das könnte ja auch ein anderes Kind sein, das da zum Test vorgeführt wird. Man bräuchte einen Lichtbildausweis. Dummerweise hat das Kind sowas gar nicht, Reisepass wurde nie benötigt und daher auch nicht ausgestellt.


    Sie mussten dann zu einer anderen Teststelle, die Apotheke ließ nicht mit sich reden.

  • Wir (FöS) hatten bei uns ja letzte Woche einen positiven Pool. Am Folgetag blieb die komplette Klasse zuhause, übers WE kam dann die Anordnung vom GA: alle (ungeimpften) SuS der Klasse müssen 5 Tage in Quarantäne und können sich dann freitesten. Alle geimpften KuK müssen nicht in Quarantäne, sollen sich aber eine Woche lang täglich selbst testen.


    Unterschiedlicher Meinung waren zwei verschiedene Gesundheitsämter bezüglich des Freitestens: Gesundheitsamt A meinte, es müsse ein PCR frühestens am 6. Tag sein, Gesundheitsamt B sagte, ein Schnelltest an Tag 5 sei ausreichend.

  • Aber damit ist doch gar nicht klar, wer positiv ist, oder?

    Das stand am nächsten Morgen fest. In BY geben alle Kinder 2 Proben ab: eine für den Pool und eine individuelle. Das Poolergebnis kommt am Testtag bis 19:00. Wenn er positiv ist, werden die Einzelproben bis 6 Uhr am nächsten Morgen ausgewertet.

  • Nochmal zum Thema Schülerausweis: Unsere Grundschule verweigert die Ausstellung eines Schülerausweis. ("Gibt es bei uns nicht"). Bisher haben wir ihn noch nicht benötigt bzw. das Kind wurde "einfach so" als Schüler akzeptiert.


    Können die Schülerausweise einfach verweigern? Eine Bestätigung, dass das Kind dort Schüler ist, müssen sie aber schon schreiben, das müsste ja auch reichen.


    Danke.

    Ich habe in 6 Jahren Grundschule (BW) nie einen Schülerausweis noch eine Schulbescheinigung gebraucht. Dieses Schuljahr haben die Kinder aber ungefragt eine Schulbescheinigung (DinA4 Dokument ohne Foto) erhalten.

    Ob sie für kostenlose Tests etwas nachweisen müssen, weiß ich aber nicht. Bisher kenne ich es so, dass bei Grundschulkinder für den 3G-Nachweis nach äußerem Anschein beurteilt wird. Sie sind einfach offensichtlich getestete Schulkinder.


    LG DFU

  • Hier ging es ja aber dann nicht darum, ob das Kind dem Alter nach ein Schulkind ist, sondern, ob es das Kind ist, das getestet werden muss. Da verstehe ich die Apotheke schon ein bisschen.

  • An den Teststationen dürfen sie nur Leute testen, die sich ausweisen können. Da greift die Regelung mit Schülerausweis etc. nicht. Ich finde das auch völlig nachvollziehbar, dass man sich ausweisen muss, sonst wird das ganze ja völlig willkürlich. In einer Apotheke sagte man mir, dass bei Kindern, die keinen Ausweis haben, auch die Geburtsurkunde als Nachweis akzeptiert würde.

  • Jo, das merken wir auch. Die Schule darf nicht mehr wissen, wer in Quarantäne ist - wie soll man dann eigentlich den Rest schützen? Ich mag nicht mehr.

    Bei uns (BW) müssen die Klassen, in denen Kinder in Quarantäne sind (oder einen positiven Schnelltest hatten), jeden Morgen einen Schnelltest machen. Wir wissen daher in diesem Schuljahr genau, wer in Quarantäne ist oder gerade auf ein PCR-Testergebnis wartet.


    LG DFU

  • Bei uns (BW) müssen die Klassen, in denen Kinder in Quarantäne sind (oder einen positiven Schnelltest hatten), jeden Morgen einen Schnelltest machen. Wir wissen daher in diesem Schuljahr genau, wer in Quarantäne ist oder gerade auf ein PCR-Testergebnis wartet.


    LG DFU

    ja, die Klassen machen dann jeden Tag einen Test - aber mehr dürfen wir nicht wissen.

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