Beiträge von chilipaprika

    und du davon ausgehen musst: Alles, was du in den Ferien nicht machst (auch: nicht machen kannst!), musst du zu den Zeiten machen, die in der Schulzeit sind und da hast du einfach keine Wahl. Die Korrektur, die Konferenz, der Elternsprechtag lassen sich entweder gar nicht oder nur wenig schieben. Und bei Teilzeit: Viele Sachen lassen sich eben leider nicht anteilig wahrnehmen.
    ca. 46 Stunden die Woche sind VZ bei komplett freien Zeiten. Bei vielen ausgelagerten Korrekturen und Vorbereitung in den Ferien kannst du also mit einer 75%-Stelle mit Wochen zwischen 25 und 40 Stunden rechnen.

    Hängt wohl von der BR* ab: Reichte bei mir letztes Jahr, es gibt bei mir in der Schule keine versagte TZ und ich kenne zumindest einige mit möglichst kurzer Fassung vom Hausarzt.
    Kann aber sein, dass es jedes Jahr schwieriger wird.
    und vor 2 Jahren war das Motto "alle, die BISHER voraussetzungslos waren, dürfen ohne Nachfrage weitermachen".

    *oder vom Sachbearbeiter.
    Oder von der Schule ab. Wenn der Sachbearbeiter merkt, an der Schule bricht eine nicht geringe Quote gesundheitlich weg, akzeptieren wir es im Vorfeld?

    Ich verstehe gar nicht, dass noch keine Klage dagegen geführt (und gewonnen) wurde.
    Jede*r woanders könnte doch seinen Arbeitgeber verklagen, wenn dieser sich weigern würde, den Zuschuss zur GKV oder PKV nicht zu zahlen (bei der freiwillig Versicherten, um es hier vergleichbar zu machen). Da kann kein Arbeitgeber sagen "Geh in die PKV, wäre uns (erstmal) günstiger" oder "bleib in der GKV, ich mag die PKV nicht".
    Dass sich der Staat sich das rausnimmt (kann), was eigentlich gesetzliche Vorgabe ist, ist unglaublich.

    Natürlich ist das Urteil des Amtsarztes wegweisend. Wofür würde die BR seine Expertise einholen.


    zum Amtsarzt gehst du nicht mit diversen „Berichten“ sondern eher mit Facharztbriefen und Gutachten, die arbeitsplatzbezogen erklären, warum sie der Meinung sind, dass diese Diagnose und Symptome dich für deinen Dienst einschränken.

    Vielleicht auch nicht eine Grunderkrankung nehmen, die man bei der Verbeamtung hatte, ausser es wird belegt, dass diese sich unerwartet dramatisch entwickelt hat.

    Ja, aber "denken" ist nicht wissen und falls es tatsächlich so sein sollte, dass man als Lehrkraft an einer Schule (die möglicherweise sogar gegen den Willen etwas fachfremd unterrichten muss) eher Gefahr läuft, dass Schüler Widersprüche gegen Zeugnisnoten einlegen, dann sollte man es vielleicht ändern, dass die Fächerkombination der Lehrer transparent auf der Homepage stehen. Man muss sich ja nicht absichtlich angreifbar machen.

    Genauso gut könnte auf der Homepage stehen, welche Fächer die Lehrkraft aktuell unterrichtet oder eben nur der Name.

    So kenne ich es auch oft
    Zumindest habe ich Schwierigkeiten, mir vorzustellen, dass ein so großer Teil einiger Kollegien drei oder mehr Fächer studiert hat. (Also überproportional viel).

    Wenn ein Lehrer sehr viele verschiedene Fächer unterrichtet, können sich die SuS schon denken, dass er die nicht alle studiert hat. Zumal viele SuS auch wissen, dass man i.d.R. zwei Unterrichtsfächer studiert.

    1. davon haben die meisten Kids keine Ahnung (deren Eltern auch nicht).
    2. Ich habe 5 Fächer studiert, soll jemand vorbei kommen und mir unterstellen, ich würde fachfremd unterrichten.
    3. es gibt auch KuK mit Zusatzqualifizierungen / Zertifikatskurse.

    BK gibt es als Schulform nur in NRW, da warst du schon richtig.

    In BW gibt es scheinbar noch einzelne Bildungsgänge mit dieser Bezeichnung. Ich gehe aber sehr stark davon aus, dass griding in NRW arbeitet. Wir haben hier die ganzen Beispielrechnungen auf der Basis der Besoldungstabelle NRW gemacht, auch in anderen Threads wurde sich vermehrt über die Besoldung in NRW geäußert.

    Dann gilt /gälte die 5-Jahres-Frist zur Freigabe. Es heißt nicht unbedingt eine Versetzung, aber Freigabe ist garantiert.

    Ich glaube, dass wir hier über einen speziellen Einzelfall diskutieren.
    Die Kombination aus Teilzeit und GKV ist ungünstig.

    Und deswegen hat die/der TE direkt im Titel GENAU diesen Einzelfall benannte. Ihn/sie interessiert es wenig, wie gut Leute privatversichert mit A13 oder A15 leben, auch nicht mit einem zweiten Gehalt im Haus, ..
    Selbst, wenn es nur ein paar Personen sind, kann man denen nicht das Recht nehmen, sich darüber auszulassen, dass die Situation mehr als bescheiden ist.

    Man verpasst die Aktion, wird falsch beraten (erster Antrag bei einer nicht teilnehmenden PKV), vorherige Versicherung, Pause mit Erkrankung…

    Oder: man ist Planstelleninhaber bei einer Ersatzschule (?), es gibt eine Kombi, wo es nicht geht, egal wie gesund man ist, da gibt es mehrere Betroffenen im Forum.

    Wer entscheidet denn sonst über die Reduzierung des Stellenanteils?

    Natürlich die Anstragstellerin selbst. Wenn jemand aber "aktuell geht nicht mehr", hinterfrage ich es nicht, weil es offensichtlich Gründe dafür gibt, OBWOHL die Person sich mehr wünschen würde. Ob es Pflege von Angehörigen, Betreuung von nahen Menschen oder eigene gesundheitliche Probleme sind: eine richtige "eigene Entscheidung" ist es vielleicht nicht.

    Wenn ICH mit der Person eruieren möchte, wie es doch besser wird, kann ich eher fragen, was notwendig wäre, um den Stellenanteil zu erhöhen, aber nicht "eigene Entscheidung, leb damit, dass dein Lebensstandard jedes Jahr richtig sinkt" sagen.
    Und wenn ich mich nicht täusche, könnte die Beitragsbemessungsgrenze bald einen schönen Sprung machen, da hätte ich echt Ängste.

    Ca. 74% Teilzeit weil es aktuell nicht mehr geht.


    Ich muss aber auch sagen, dass deine Entscheidung, nicht in Vollzeit zu arbeiten schon viel ausmacht. Du lässt damit halt 1000€ liegen und das ist deine eigene Entscheidung. Darüber sich dann noch beschweren, finde ich reichlich merkwürdig.

    Es klingt nicht nach ‚eigene Entscheidung‘ und ‚lifestyle‘…

    Man kann es also unterlassen, so zu kommentieren.

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