in NRW (dein Nickname) "reicht" ein medizinischer Attest mit dem Zweizeiler "Aus gesundheitlichen Gründen kann Frau Lehrerin_Grundschule keine Vollzeit arbeiten" oder direkt "Aus gesundheitlichen Gründen ist eine VZ-Beschäftigung nicht zu empfehlen"....
Arztstempel darauf, eingetütet, der BR geschickt.
Beiträge von chilipaprika
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Bargeld einsammeln und horten ist aber m.W. nicht zulässig. Weist eure Schulleitung euch dazu an?
An meiner Schule ist es eine Anweisung.
Jetzt habe ich (seit heute) meinen ganzen Kurs zusammen und darf die fast 600 Euro aufs Schulkonto überweisen, die ich jetzt in bar habe. Was auch immer ich dann mit dem ganzen Bargeld machen darf.
Perfekt für den Meckerthread- -
Natürlich, aber ich habe auch den Anspruch, dass ich nicht meinen Alltag mit besagten Jugendlichen mit "die einzige Motivation ist die 6" regle.
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meine Schule.
Hört sich das an, als würde ich der fragenden Kollegin das unterstellen? so ist es nicht.
Ich meine nur: die "pädagogische Freiheit" hat Grenzen und das "pädagogische Konzept" der Schule steht drüber. -
wobei ich hier noch mal den Hinweis gebe: Wenn es zum Schulkonzept gehört, dass die SuS drei Lernzeiten die Woche haben, dann müssen sie auch mit Übungsaufgaben gefüllt werden, hauptsächlich aus den Hauptfächern.
Und wer in so einer Schule arbeitet und in einem Haupt-/Lernfach grundsätzlich NIE Aufgaben gibt, der soll bitte in diesen Lernzeiten sitzen und Aufsicht führen. -
Nein.
Es wäre realitätsnah, sich bewusst zu machen, dass jedes Kind von Natur aus neugierig ist und viele Sachen lernen will und das Schulsystem diese Neugier kaputt macht.
Es ist systemimmanent zu argumentieren: Es ist Pflicht also musst du damit leben, weil es Pflicht ist. Entweder kannst du selbst aufzeigen, warum es wichtig ist (aber zum Teil nicht alle SuS begeistern), oder man kann es lassen. -
wow, was für tolle Annahmen über das Bildungsinteresse und unsere pädagogische Arbeit.
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Danke!
Ich habe tatsächlich es noch nie erlebt und die drei Leute, die ich kenne, die gewechselt haben, konnten nur komplett wechseln (mit dem Risiko, dass es eben nicht passt), da haben sie nie von einer Beurlaubung gesprochen. (Also eine schon, aber eben, dass es doof ist, dass sie es nicht kann, sie hatte es woanders gelesen. War vielleicht von Fall zu Fall). -
Also ich kenne mittlerweile nicht wenige Waldorfschüler*innen und die meisten übereinstimmen in EINER Sache: Dass sie es soweit geschafft haben, sei keine Leistung der Schule, sondern des Umfelds. Also: Einige fanden die Schule schon ganz toll, können aber auch zugeben, dass die allermeisten mit mehr Druck mehr geschafft hätten, weil die Übergänge zum Teil für Viele richtig schwierig gewesen sind.
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dann brauchst du nicht alle anderen Möglichkeiten aufzulisten und diese Möglichkeit ist tatsächlich nicht in jedem BL möglich (ich bin wirklich 99% sicher, dass es in NRW nicht möglich ist. Wir haben schon Leute an den Ersatzschuldienst "verloren", sie hätten sich innerhalb einer gewissen Zeit zurück entscheiden können, aber nicht im Sinne der Abordnung. und keine*r kam zurück
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Ist ja auch sinnlos, bei 16 Fächern wären das täglich bis zu 4 h HA.
NRW: in der Sek 1 gibt es nur 4 Hauptfächer.
dass in den Hauptfächern Hausaufgaben im Umfang von 45-75 Minuten pro Woche aufzuheben sind.
Weniger als 30-45 Minuten HA in Englisch/ 2. Fremdsprache und Mathe pro Woche? Nie irgendetwas üben?
Midnatsol: Habt ihr Lernzeiten? also Hausaufgabenzeiten während des Ganztags.
Es ist bei uns der Fall und es ist unser pädagogisches Konzept (an dem viele sich nicht halten).Ich sehe diese Anweisung kritisch (u.A.: nach wessen Arbeitstempo soll ich mich denn da richten?). Darf die Schulleitung dies festlegen? (NRW)
mmm... An wessen Arbeitstempo richtest du dich bei Klassenarbeiten?
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okay, Danke!
Ja, das hatte ich auch schon mal nachgeguckt, die Frage war aber auch im Kontext des Threads.
Es ist ein bisschen widersprüchlich, ggf. Widerspruch einzulegen, WEIL keine Verwendungsmöglichkeit gesucht wurde und dann diese abzulehnen (oder sich so schlecht zu bewerben, dass es keine Chance gibt), aber klar, es geht auch um die vollen Bezüge-Dauer. -
Meine SuS sind aber auch mindestens 16, eher älter. Da ist Leistung keine Holschuld mehr. Wer keine Lust hat wird nicht mitgeschleift.
das ist der Punkt. Beim TEgeht es um die Sek1.
Im berufsbildenden Bereich kommt hinzu, dass die Prüfungen am Ende oftextern sind (und die Schulnoten vielleicht weniger relevant sind), es efhöht sicher die Motivation
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Bei uns kommen am ersten Tag nach den Sommerferien Jugendliche und verlangen sofort eine Schulbescheinigung. Würden wir die Bescheinigungen am ersten Tag sofort austeilen, gehen sie am zweiten Tag zur nächsten Schule und melden sich dort (mit anderem Pass) erneut an. Bei ausländischen Staatsbürgerschaften ist es sehr schwer nachzuhalten, ob die Kinder wirklich hier in D leben und so kindergeldberechtigt sind. So werden für die Verwaltung nicht existierende Kinder generiert.
1. Wenn das Kind 16-18 ist, ist es ein bisschen spät, den erhöhten Kindergeldsatz plötzlich vor Missbrauch zu schützen. Es ist genauso wie jetzt unsere Aufgabe, da zu achten, dass die Kinder auch in die Schule gehen, es hat wenig mit dem KG an sich zu tun.
2. Ich habe jetzt keine Zeit, die passende Stelle zu suchen, aber hier grob müsste es stehen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-ki…dergeld-ausland
Das Kind muss definitiv nicht in Deutschland leben, um Kindergeld zu beziehen. Mein Patenkind bezieht deutsches Kindergeld, lebt im EU-Ausland, die nicht deutsche Mutter ist in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. -
Keine Ahnung von Bayern, aber: Tief durchatmen, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Das ist ja der Sinn des Schwerbehindertenausweises: Dass du eben nicht benachteiligt wirst.
Der Integrationsfachdienst deiner Stadt könnte helfen, aber ich würde dich an deine Gewerkschaft / Verband verweisen (Justiziar! wenn nicht Schwerbehindertenvertreter*in) und sonst den Schwerbehindertenvertreter deines aktuellen Kreises. Wenn es diejenige mit wenig Expertise ist: in den letzten 18 Monaten hat sie sicher mehr Expertise bekommen oder dich weiterverweisen. -
Eshat dieselbe Wirkung, das protokollarische (?) Festhalten dient aber dazu, sich von der Entscheidung des Moderierenden zu distanzieren. (Insbesondere, weil es nicht richtig ist, zu offenen Abstimmungen zu zwingen.
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Nein, jemand hat nicht gewählt, weil es keine geheime Abstimmung gab (ich vermute, es wurde darum gebeten, das steht hoffentlich auch im Protokoll)
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