Sanktionen bei vergessenen Hausaufgaben?

  • Bei mir gibt's auch keine Hausaufgaben. Generell ist es doch deren Problem, wenn sie sich zuhause nicht mit dem Unterrichtsstoff beschäftigen. Zumindest eine kleine Nachbereitung sollte sein. Es dürfte dann spätestens in der Klassenarbeit klar werden, dass sie zuhause zu wenig gemacht haben.

    Genau das meine ich mit "nicht gemachte HA sollten sich selbst sanktionieren".

    Welchen Sinn haben HA, wenn das Nicht-machen keine Auswirkung hat, außer sie werden erwischt? Wenn es nur weh tut, wenn sie erwischt werden, dann sind die HA nur Pseudo-Aufgaben und somit überflüssig.

    Ich gebe aus bereits bekannten Gründen praktisch nie Hausaufgaben auf. Einzige Ausnahme ist, wenn wir im Unterricht etwas nicht fertigbekommen haben, das wir für die nächste Stunde brauchen. Und da brauche ich nichts kontrollieren, weil ich sofort merke, wer die Aufgaben zu Hause nicht oder nicht selbst gemacht hat. Das ist dann aber keine Kontrolle per se, sondern nur noch die nachgeholte Sicherungs- und Vertiefungsphase der Vorstunde.

    Meine SuS sind aber auch mindestens 16, eher älter. Da ist Leistung keine Holschuld mehr. Wer keine Lust hat wird nicht mitgeschleift.

  • Mal eine Frage, die sich für mich darauf ergibt, dass mehrere KuK hier schreiben, sie gäben keine Hausaufgaben auf: Bei uns ist durch die Schulleitung als Teil des pädagogischen Konzeptes der Schule festgelegt, dass in den Hauptfächern Hausaufgaben im Umfang von 45-75 Minuten pro Woche aufzuheben sind. Ich sehe diese Anweisung kritisch (u.A.: nach wessen Arbeitstempo soll ich mich denn da richten?). Darf die Schulleitung dies festlegen? (NRW)

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Meine SuS sind aber auch mindestens 16, eher älter. Da ist Leistung keine Holschuld mehr. Wer keine Lust hat wird nicht mitgeschleift.

    das ist der Punkt. Beim TEgeht es um die Sek1.

    Im berufsbildenden Bereich kommt hinzu, dass die Prüfungen am Ende oftextern sind (und die Schulnoten vielleicht weniger relevant sind), es efhöht sicher die Motivation

  • Mal eine Frage, die sich für mich darauf ergibt, dass mehrere KuK hier schreiben, sie gäben keine Hausaufgaben auf: Bei uns ist durch die Schulleitung als Teil des pädagogischen Konzeptes der Schule festgelegt, dass in den Hauptfächern Hausaufgaben im Umfang von 45-75 Minuten pro Woche aufzuheben sind. Ich sehe diese Anweisung kritisch (u.A.: nach wessen Arbeitstempo soll ich mich denn da richten?). Darf die Schulleitung dies festlegen? (NRW)

    Der Anweisung würde ich mich widersetzen.

  • Ist ja auch sinnlos, bei 16 Fächern wären das täglich bis zu 4 h HA.

    NRW: in der Sek 1 gibt es nur 4 Hauptfächer.

    dass in den Hauptfächern Hausaufgaben im Umfang von 45-75 Minuten pro Woche aufzuheben sind.

    Weniger als 30-45 Minuten HA in Englisch/ 2. Fremdsprache und Mathe pro Woche? Nie irgendetwas üben?

    Midnatsol: Habt ihr Lernzeiten? also Hausaufgabenzeiten während des Ganztags.
    Es ist bei uns der Fall und es ist unser pädagogisches Konzept (an dem viele sich nicht halten).

    Ich sehe diese Anweisung kritisch (u.A.: nach wessen Arbeitstempo soll ich mich denn da richten?). Darf die Schulleitung dies festlegen? (NRW)

    mmm... An wessen Arbeitstempo richtest du dich bei Klassenarbeiten?

  • Bei uns ist durch die Schulleitung als Teil des pädagogischen Konzeptes der Schule festgelegt, dass in den Hauptfächern Hausaufgaben im Umfang von 45-75 Minuten pro Woche aufzuheben sind.

    Das Schulgesetz NRW gibt zumindest keine Mindestzeit vor, sondern nur eine Maximalzeit.

    Zitat

    Außerdem heißt es:

    Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe in den in Nummer 4.4 genannten Zeiten erledigt werden können. Sie dürfen nicht dazu dienen, Fachunterricht zu verlängern, zu ersetzen oder zu kompensieren oder Schülerinnen oder Schüler zu disziplinieren.

    Die Lehrkräfte berücksichtigen beim individuellen Hausaufgabenumfang, ob die Schülerinnen und Schüler insbesondere durch Referate, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten und Prüfungen und andere Aufgaben zusätzlich gefordert sind.

    Die fett und unterstrichen hervorgehobenen Aussagen im Hausaufgabenerlass erzwingen meiner Meinung nach, dass eine Mindestlänge an Hausaufgaben nicht vorgeschrieben werden kann und darf.

  • Die fett und unterstrichen hervorgehobenen Aussagen im Hausaufgabenerlass erzwingen meiner Meinung nach, dass eine Mindestlänge an Hausaufgaben nicht vorgeschrieben werden kann und darf.

    Hausaufgaben im Umfang von 0 Minuten sind also im rechtlichen Rahmen zulässig :)

  • wobei ich hier noch mal den Hinweis gebe: Wenn es zum Schulkonzept gehört, dass die SuS drei Lernzeiten die Woche haben, dann müssen sie auch mit Übungsaufgaben gefüllt werden, hauptsächlich aus den Hauptfächern.
    Und wer in so einer Schule arbeitet und in einem Haupt-/Lernfach grundsätzlich NIE Aufgaben gibt, der soll bitte in diesen Lernzeiten sitzen und Aufsicht führen.

  • meine Schule.
    Hört sich das an, als würde ich der fragenden Kollegin das unterstellen? so ist es nicht.
    Ich meine nur: die "pädagogische Freiheit" hat Grenzen und das "pädagogische Konzept" der Schule steht drüber.

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