Sanktionen bei vergessenen Hausaufgaben?

  • Deshalb ja meine Vermutung, dass sich das dann "nur" auf die Kopfnoten auswirkt. Auch einen "Täuschungsversuch" kann man ja dahingehend begründen: Täuschung über das Arbeitsverhalten.

    Andererseits gibt die Kollegin wohl auch "Striche", wenn eine Text-Hausaufgabe nicht ausführlich genug ist, was ja schon einer Benotung gleichkommt.

    Wie gesagt, ist nicht meine Haltung, aber man versucht ja, Dinge nachzuvollziehen.

  • Nacharbeiten lassen Freitag nachmittags oder alternativ vorarbeiten lassen vor der ersten Stunde. Beides involviert natürlich die Eltern, was bei häufiger nicht erledigten Hausaufgaben auch unumgänglich ist. Ich stelle für jedes vergessene Material oder jede vergessene HA eine passende Meldung auf Webuntis ein, die die Eltern IMMER sehen können, so dass sie frühzeitig informiert sind über derartige Probleme und im besten Fall sogar etwas dagegen unternehmen.

    Vergessene HA mit einer 6 zu bewerten dürfte in den meisten (allen?) Bundesländern komplett unzulässig sein. Hier in BW ist das beispielsweise schulrechtlich nicht zulässig. Lies dich selbst ein, was du diesbezüglich in Hessen machen darfst oder auch nicht darfst. Das ist sinnvoller, als auf vermeintlich erfahrenere Leute zu hören, die schulrechtlich womöglich gar keine Ahnung haben.

    Könntest du mir vll sagen, wo das genau für BW geregelt ist? So wie ich das bisher immer verstanden habe, können HAs durchaus benotet werden, wenn die Benotung transparent und deren Gewichtung zur Gesamtnote angemessen ist. Habe jetzt auf die Schnelle auch nichts Gegensätzliches in den Gesetzestexten gefunden.

  • Wie gesagt, ist nicht meine Haltung, aber man versucht ja, Dinge nachzuvollziehen.

    Tut "man" das oder willst du das als Vater wissen? Immerhin hackst du da jetzt die ganze Zeit schon drauf rum. Schau in die Verordnung zur Leistungsbwertung deines Bundeslandes und schau, nach welchen Kriterien Kopfnoten bei euch gebildet werden und dann machst du das für deine SuS so.

  • Mein Sohn ist noch zu jung, als dass das schon relevant wäre. Wie gesagt war das auch nur eine Nebenfrage, die durch die Antworten aber an Interesse gewonnen hat, offenbar nicht nur für mich. Meine eigentliche Frage wurde ja schon sehr befriedigend beantwortet.

  • Naja, ich bin skeptisch, wenn sich einer hier anmeldet, weil er wissen will, ob die Kollegin alles richtig macht und ob sie WIRKLICH alles richtig macht.

    Du müsstest doch eigentlich selbst wissen, was für dein Bundesland gilt oder zumindest nachfragen, wo du es nachschlagen kannst.

  • Könntest du mir vll sagen, wo das genau für BW geregelt ist? So wie ich das bisher immer verstanden habe, können HAs durchaus benotet werden, wenn die Benotung transparent und deren Gewichtung zur Gesamtnote angemessen ist. Habe jetzt auf die Schnelle auch nichts Gegensätzliches in den Gesetzestexten gefunden.

    Steht in einem Kommentar zur Leistungsmessung (im GEW- Jahrbuch deshalb mit nachlesbar) , ist also eine Präzisierung zur Umsetzung, basierend auf z.B. einschlägigen Gerichtsurteilen. Ich habe das vor ein paar Jahren entdeckt beim Nachlesen, weil ich unsicher war, ob das zulässig sein könnte oder nicht und das verbreitete „Haben wir schon immer d s o gemacht, wird schon passen“ nicht mein Stil ist in schulrechtlichen Fragen.

    Hast du Zugang zu den schulrechtlichen Kommentaren oder einem GEW - Jahrbuch?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Könntest du mir vll sagen, wo das genau für BW geregelt ist? So wie ich das bisher immer verstanden habe, können HAs durchaus benotet werden, wenn die Benotung transparent und deren Gewichtung zur Gesamtnote angemessen ist. Habe jetzt auf die Schnelle auch nichts Gegensätzliches in den Gesetzestexten gefunden.

    Seit diesem Schuljahr darf in Baden-Württemberg dank KI alles was zuhause erledigt wurde kaum bis gar nicht bewertet werden. Das gilt sogar für GFS und Projekte. Vorgeschlagene Lösungen sind Kolloqien usw., die gewertet werden und nicht die PPP z. B. Es steht in der Notenbildungsverordnung. Wir wurden darauf hingewiesen und es hängt auch aus.

    Grund, du kannst Hausaufgaben nicht dem Schüler einwandfrei zuordnen, es könnte auch die Leistung des Vaters, der Nachhilfelehrerin oder seit neuesten KI sein.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Seit diesem Schuljahr darf in Baden-Württemberg dank KI alles was zuhause erledigt wurde kaum bis gar nicht bewertet werden. Das gilt sogar für GFS und Projekte. Vorgeschlagene Lösungen sind Kolloqien usw., die gewertet werden und nicht die PPP z. B. Es steht in der Notenbildungsverordnung. Wir wurden darauf hingewiesen und es hängt auch aus.

    Grund, du kannst Hausaufgaben nicht dem Schüler einwandfrei zuordnen, es könnte auch die Leistung des Vaters, der Nachhilfelehrerin oder seit neuesten KI sein.

    Bei uns werden die Hausaufgaben/Lernzeitaufgaben zu 99% in den Lernzeitstunden in der Schule erledigt.

  • Steht in einem Kommentar zur Leistungsmessung (im GEW- Jahrbuch deshalb mit nachlesbar) , ist also eine Präzisierung zur Umsetzung, basierend auf z.B. einschlägigen Gerichtsurteilen. Ich habe das vor ein paar Jahren entdeckt beim Nachlesen, weil ich unsicher war, ob das zulässig sein könnte oder nicht und das verbreitete „Haben wir schon immer d s o gemacht, wird schon passen“ nicht mein Stil ist in schulrechtlichen Fragen.

    Hast du Zugang zu den schulrechtlichen Kommentaren oder einem GEW - Jahrbuch?

    Danke für den Hinweis, habe ich natürlich. Werde mal nachschlagen.

  • Seit diesem Schuljahr darf in Baden-Württemberg dank KI alles was zuhause erledigt wurde kaum bis gar nicht bewertet werden. Das gilt sogar für GFS und Projekte. Vorgeschlagene Lösungen sind Kolloqien usw., die gewertet werden und nicht die PPP z. B. Es steht in der Notenbildungsverordnung. Wir wurden darauf hingewiesen und es hängt auch aus.

    Grund, du kannst Hausaufgaben nicht dem Schüler einwandfrei zuordnen, es könnte auch die Leistung des Vaters, der Nachhilfelehrerin oder seit neuesten KI sein.

    Ich vermute du spielst auf das Schreiben vom KM vom 04.02.2025 an, indem so einige rechtliche Neuerungen mitgeteilt wurden. Aber von einem "Verbot" häusliche Arbeiten zu bewerten, kann ich da eigentlich nichts lesen. Wenn du etwas anderes meinst, dann würde ich da gerne die Quelle wissen. (Bitte nicht falsch verstehen: Ich will wirklich die rechtliche Grundlage wissen und deine Aussagen nicht abwarten!)


    Hab jetzt leider aktuell kein VBR/GEW Jahebuch zur Hand, da ich auf Klassenfahrt in Österreich bin...da schau ich rein, sobald ich wieder daheim bin.

    Für viele Ganztagsschule mit im Stundenplan fest verankerten Lernzeiten/SOL-Stunden oder wie auch immer man es nennen mag, spielt das oft eh keine Rolle, da alle "Hausaufgaben" in der Schule erledigt werden.

  • "Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten eigenen Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen), einschließlich der im Rahmen des Einsatzes digitaler Lehr- und Lernformen nach § 115b SchG erbrachten Leistungen. Schriftliche Leistungen sind insbesondere die schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten). Schriftliche und praktische Leistungen sollen in Präsenz erbracht werden. Über Ausnahmen entscheidet die Fachlehrkraft unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes."

    Apropos Baden-Württemberg, hier wurden sinnvolle Auswertungsmöglichkeiten von Hausaufgaben gesammelt:

    https://lehrerfortbildung-bw.de/u_matnatech/ma…/hausi/auswert/

  • Schriftliche und praktische Leistungen sollen in Präsenz erbracht werden. Über Ausnahmen entscheidet die Fachlehrkraft unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes."

    Ja kenne ich, dass sind ja Neuerungen vom 04.02.25 die aus meiner Sicht Spielraum offenlassen.

    Für die Praxis fällt mir da spontan die Bewertung eines Herbariums in Biologie ein. Aber ich will da jetzt auch keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen.

    In meinen Hauptschulabschlussklassen bewerte ich im Fach Deutsch wöchentlich die Lernzeitaufgaben, die bei uns die Hausaufgaben ersetzen und größtenteils in der Schule erbracht werden. Machen tatsächliche einige Kollegen bei uns so und kenne es auch von meiner vorherigen Schule so, dass wurde das sogar von Kl. 1-10 durchgehend so gemacht.

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