Humblebee Ersetze den Begriff "überqualifiziert", der vielleicht anstößlich klingt, durch "überbezahlt" und ineffizient.
Wenn ich auf meine 41-Stunden wöchentliche Arbeitszeit achten würde und davon ausgehe - nicht übertriebe, dass ich pro Woche zwischen 40 und 50 Minuten da stehe (5 (bis 10) Minuten pro Tag plus die regelmäßigen Großaufträge à la Klausur, Erwartungshorizont, usw..), dann ist es einfach verschwenderisch. Für A12/A13 (und mehr) wäre ich viel besser dran, einen Förderplan aufzuschreiben, eine Musterlösung zu formulieren, oder (verrückt!) mich in die aktuellere fachdidaktische Forschung einzulesen.
Nicht, weil ich etwas besseres bin, sondern, weil es Sachen gibt, die ich delegieren könnte, um selbst was wichtigeres und adäquateres zu machen. Opportunitätskosten dieser Kopierzeit ist die fehlende Weiterentwicklung meines Unterrichts.
Beiträge von chilipaprika
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In meiner Grundschulzeit war es die größte Belohnung, wenn man als Kind zur "Kopierfrau" flitzen durfte, die dann ein Blatt zum Klassensatz kopiert hat, man durfte warten und dann die warmen Blätter nach oben tragen.
Rückwirkend war das die Differenzierung nach oben, die meine Lehrkräfte schon vor der Zeit erfunden hatten
. Man musste nicht nur "schnell" fertig sein ( = vor den Anderen), sondern auch alles richtig haben. -
Ich weiß, warum sich an den Zuständen in Schulen in diesem Jahrhundert nichts ändern wird.
Schaut mal ins benachbarte Ausland: Niederlande und Belgien hab ich aus erster Hand erlebt. Auch Finnland. All diese Schulen haben Personal für sowas. Da wird zB auch nicht kopiert, sondern nur ein Druckauftrag versendet. Man holt sich das Material sortiert, geklammert etc dann nur noch ab.
Nur in D machen das alles und viel mehr hochbezahlte und hochqualifizierte Lehrpersonen und halten andere noch für bescheuert, wenn man das in Frage stellt.
dafür werden die Lehrkräfte wesentlich weniger bezahlt.
So dass am Ende ähnliche Summen ausgegeben werden.
(Ich würde aber durchaus für eine Umverteilung der Gelder zu haben, es ist sooo unsinnig, für A13-A15 Pausenaufsichten und Vertretungen durchzuführen, da kriegen sie in Frankreich Mindestlohn.
Aber klar: wir machen es ja kostenlos. -
Ach, es wird doch wohl aufgefallen sein, wenn sich große Mengen an Menschen nach der Entscheidung umgemeldet haben.
Und wer schummeln will, schummelt richtig. Da man keinen schriftlichen Mietsvertrag haben muss und die polizeiliche Meldung beim Bürgeramt "einfach so" abläuft, wird derjenige, der betrügen will, es dort auch gemacht haben. -
Wobei tête à tête offensichtlich keine Zugeständnisse will und braucht.
Manchmal ist es gut, wenn nicht jeder alles weiss (wenn es sich bei mir ergeben hat, dann nur, weil es passte und ich der Person total vertraute (oder gerade meinem Chef einen reindrücken wollte) )
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Ach so, wenn absolut unsicher: Einfach bei deiner Gewerkschaft / Berufsverband anrufen und um Rat fragen.
Genauso habe ich es gemacht, als mein Chef die A... Karte gezogen hat.
Ja, er durfte mir was verbieten.
(Dann hat er so getan, als würde er es mir erlauben, hat aber der Nebenjobstelle erklärt, dass er nicht will, dass ich dort arbeite und es ihnen also nahelegt, mir das Angebot zurückzunehmen). Dann habe ich ein Studium angefangen
DAS konnte er mir nicht verbieten. -
Super, ich danke euch sehr!

Dann werde ich mich mal für den Kurs anmelden.chilipaprika gibt es denn hier einen einschlägigen Paragraphen o.ä., der das belegt?
Was soll es für einen einschlägigen Paragraph gaben?
Sorry, aber: es ist der Punkt: es gibt keine abschließende Auflistung von Sachen, die man in der Freizeit machen darf. Du fragst auch nicht nach dem Paragraph für die Teilnahme am Sportkurs oder Französischkurs bei der VHS, oder wenn du deine Kinder zum Sportkurs eine Stunde entfernt chauffierst und deswegen zwei Mal die Woche drei Stunden Zeit dafür aufbringst.
Nur aus dem Kopf:
Wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten sind anzeigepflichtig.
Tätigkeiten zum Gelderwerb sind genehmigungspflichtig.
DAFÜR gibt es Paragraphen. -
Ich (zuerst Angestellte in TZ, dann Beamtin in VZ, NRW) habe / studiere neben dem Studium, das war zwei verschiedenen SL und meinem aktuellen Dienstherr aus Gesprächen bekannt und auch mal wegen Freistellung für ein paar Präsenztermine, kein einziger der drei hat die Anzeigepflicht erwähnt.
Und zwei von den SL sind sehr korrekt, der aktuelle hat ALLE Register gezogen, um eine Nebenbeschäftigung zu verbieten („weil er es bei mir (Beamtin) darf“)
Ach: es waren stets ‚Vollzeit-Weiterbildungsstudiengänge‘ (90 oder 120 ECTS auf 2 Jahre)
Ein Studium / eine Weiterbildung / ein Töpferkurs ist in NRW nicht anzeigepflichtig.
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Sagt ihr hier gerade, dass es manchmal keine Vorgaben für Kompetenzziele oder wenigstens Inhalte einzelner Fächer gibt? Oder zumindest gab?
Doch. Der Lehrplan galt und gilt weiterhin (was viele leider vergessen).
Aber der schuleigene Lehrplan (welche Reihen/Vorhaben, mit welchen Kompetenzen des Lehrplans verknüpft sind, dann ggf. mit welchen Materialien, ggf. welchen Überprüfungen, usw..) waren nicht da. Also nicht eine Stoffverteilung mit kleinschrittiger Planung und Materialien und so, aber jede Schule hat durch das Schulcurriculum die Möglichkeit, eigene Akzentuierungen zu setzen. Zum Beispiel zu entscheiden, welches Lehrwerk benutzt wird. In der Spracherwerbsphase in der Mittelstufe sind also die 6-8 Reihen des Jahres komplett am Lehrwerk orientiert mit ggf. der Entscheidung der Schule, im dritten Jahr eine Vorbereitung auf den möglichen Austausch einzuschieben.
Oder in Politik/Wirtschaft, das seeehr viele Kompentenzen und seeeehr viele Themen hat, die man exemplarisch nehmen kann, steht das Praktikum nicht überall in der selben Stufe, überhaupt haben nicht alle Schulen die Fächer auf den selben Halbjahren&Schuljahren verteilt. Wer im Ruhrgebiet wohnt, wird vielleicht etwas anderes in Politik oder Geografie akzentuieren als im Sauerland.
Die Fachschaft KANN die Entscheidung treffen, dass die Methode Portfolio mit der Einheit Grammatik verknüpft wird, dass ein bestimmtes Drama Pflicht ist (oder zwei drei zur Auswahl in der Stufe lassen..)
In Pädagogik haben wir zum Beispiel EINE reformpädagogische Einheit gehabt. Da steht es einem frei, Reggio oder Montessori zu machen, bei Gewalttheorien ist es ähnlich.. (es sei denn, die Abiturvorgaben des Jahres legen es fest) -
Das war definitiv nicht immer der Fall (und ich habe vier Fächer, da waren wir nicht an mehreren Schulen kollektiv blind (und ich kenne die Seite, das Land hat daraus gelernt)
)
Ich sass schon in FoBis (je eine für ein Fach), in der uns erklärt wurde, dass es eben nicht die Aufgabe des Ministeriums sei, dafür hätten sie eben keine Ressourcen. Das Rauen in der jeweiligen Versammlung war .. nett). -
Als Lehrerin finde ich es sehr befremdlich, dass das Land (oft? immer?) keine Vorlage / Beispiel zur Verfügung stellt, sowas erst nach Monaten auf irgendeiner Fortbildung präsentiert hat (eine Schule wurde genötigt etwas vorzulegen?) und dann gut vernetzte Kolleg*innen alle das Beispiel oder das Werk einer Schule immer weitergeben, mit jeweils leichten Anpassungen.
Ich stelle mir immer vor, dass unsere Fassung im Norden das Ergebnis einer Stille-Post-Weiterleitung des Werks eines Kollegen aus Köln ist. Über das Sauerland und zurück. -
Ab dem Tag der Untersuchung ist eine zur Ruhesetzung nur dann statthaft, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die volle Dienstfähigkeit in den nächsten sechs Monaten nicht erreicht wird.
(Hervorhebung durch mich)
chemikus08 Was heißt da "voll"? Vollzeit? oder auch volle Dienstfähigkeit aber auch eher in Teilzeit?
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Die Schüler haben dafür später eine Freistellung bekommen, für die Lehrer allerdings nicht, da es als ein Beratungstag deklariert wurde.
und dann macht ihr Unterricht vor leeren Klassen?
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nee und auch nicht vor.
Weder Interesse an Asien noch Zugang zu Kultur und Sprache.
Möchtest du gerne nach China? -
oh nein, eher: Standardfehler von mir

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Ist es auch.
Aber technisch ist es kein Problem, den Namen zu lesen, den äußeren Umschlag zu öffnen, den inneren zu öffnen, nachzuschauen und ihn dann auf einen Stapel zu legen.
Natürlich ist das nicht vorgesehen. Natürlich darf man auch davon ausgehen, dass das nicht passiert. Aber trotzdem ist dadurch das Wahlgeheimnis nicht gewährleistet..
aber es ist bei der Briefwahl für Europa- / Bundestags-/ Landtagswahl ja genauso?
(und da wurde mir doch so schön erklärt, dass soooo viele Menschen drüber gucken, dass es kein Risko gäbe (worauf ich ja - aktuell - noch vertraue) ) -
oder meinst du: die Wahlhelfer*innen /Auszähler*innen wissen dann, dass jemand gewählt hat? Tja, das ist ja immer so, auch wenn man nur das Wahlregister sieht.
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Mmm.. ich bin jetzt total verwirrt, in welchem Fall ich schon die Situation hatte. und da wurden zuerst alle Umschläge geöffnet, Namen abgehackt (doppelte Wahl vermeiden), und erst in einem zweiten Schritt aus dem großen Stapel wieder ausgezählt.
(Briefwahl bei der Hochschulpolitik? Bin unsicher, ich war eigentlich nie Wahlhelferin. Aber egal, irgendwie erscheint es mir das (einzig!) logische Verfahren) -
Ey, bei uns wurde abgehakt, wer gewählt hat und wenn noch nicht, dann abgemahnt (durch SL). Unsere Namen stehen auf dem Umschlag. Soweit zum Wahlgeheimnis.

aber es sind dann zwei Umschläge, oder? als ein Umschlag im Umschlag?
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Dass man eben nicht JEDEN nimmt?
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