Zumindest für NRW gilt folgende Richtschnur:
Ein NTA soll gewährt werden, um eine beeinträchtigte Person dazu in die Lage zu versetzen, ihr vorhandenes Leistungspotenzial auszuschöpfen.Ein NTA kann nicht gewährt werden, wenn es sich um eine Beeinträchtigung des Leistungspotenzials an sich handelt.
Deshalb beispielsweise die unterschiedliche Behandlung von LRS/Legasthenie und AD(H)S.
Darf ich peinlicherweise nachfragen, wie es gemeint ist? Dass Kinder mit ADHS kein Anrecht auf eine längere Schreibzeit haben? (Ich dachte, mal gelesen zu haben, dass es bei LRS der Fall sein dürfte. Allerdings sehe ich zwischen den zwei Diagnosen keinen Unterschied in der "Beeinträchtigung des Leistungspotenzials" (oder bezieht sich das auf jemand, der eh schon medikamentös eingestellt ist?)