Beiträge von chilipaprika

    Ein so extremer Personalmangel fällt doch nicht vom Himmel, genauso wie der Personalmangel in den Schulen. Bei uns am Berufskolleg hat das Schulministerium 16 Jahre Vorlauf, um genug Lehrer auszubilden.

    Das stimmt natürlich nicht. Woher soll man wissen, dass die Kinder nicht alle (nur) das Abitur anstreben werden. Erst im Frühjahr bei den Anmeldeterminen kann man sehen, sich für eine Ausbildung / BK-Bildungsgang interessiert ;)
    [/ironieoff]

    was glaubst du denn, was eine Diät sein kann, die man 1) noch nicht ausprobiert hat, 2) in einem relativ engen Zeitraum ist, nachdem man vermutlich schon seit mehr als 10 Jahren Übergewicht mit sich trägt?
    Man muss nicht 3 Hamburger zum Frühstück essen, um sein Übergewicht zu "behalten". Es ist da und bleibt auch "stabil", auch wenn man ein einigermaßen gesundes Lebensstil hat. Dann hat man eine schlechte Phase, nimmt 2 Kilos zu und nicht wieder ab.

    Mit Familienmitglieder meinst du Ehegatten und Kinder. Oder? Die Kinder sind doch bis dahin hoffentlich selbst versichert und die Ehepartner haben doch eigentlich selbst eine Krankenversicherung, die sie bezahlen müssen. Da verstehe ich jetzt den Unterschied nicht.

    Das noch studierende Kind ist beim Pensionär / bald Pensionär keine Seltenheit, wenn ich mich umschaue.
    Klar, wenn wir bald alle erst mit 67 bzw. 70 in Pension gehen, wird es schwierig, aber insbesondere Männer haben manchmal die Kinder später und Beamte mit 3 Kindern müssen beim dritten Kind vielleicht noch rechtzeitig daran denken, KEINEN Antrag auf Befreiung der GKV beim Eintritt ins Studium zu stellen... ;)

    Das fehlende Gehalt (ALG ist ja nur 65% vom letzten Gehalt) wird dann vom A-Amt mit der bekannten Verzögerung ausgezahlt. Ich denke, dass sollte man vom errechneten Jahresbrutto für die eigene Berechnung abziehen.

    Warum sollte ein Amt eine Differenz bezahlen?
    Oder meinst du: du bekämst in den Sommerferien ALG1. Ja, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, bekommst du natürlich, immer wenn du arbeitslos bist, ALG1 (solange du natürlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also je nach A..-Level des Mitarbeiters wird es prickelnd...


    Eine Festanstellung bekommt man nicht als Vertretungslehrer, außer du würdest eben durch eine Nachqualifizierung darauf hinarbeiten.

    § 6 (1b) spricht von "nicht länger als einen Monat"

    Fällt es deiner/eurer Meinung nach unter § 1 (2)6.?
    Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass es bei einer freiwilligen Bewerbung auf Abordnung genauso aussieht wie bei einer Abordnung wegen Mangel an einer anderen Dienststelle?

    oh dann bleibe ich hellhörig und lese hier, auch wenn ich mir das gar nicht vorstellen kann. (Selbst auf einer Vollabordnungsstelle, gute 40km, auf die Idee wäre ich gar nicht gekommen.)
    Für die Dienstfahrten, die du tagsüber machen, dafür gibt es Abrechnungsmöglichkeiten.

    ich LIEBE es, Erwartungshorizonte zu basteln.
    Wenn irgendjemand auch (für Geld) abnehmen würde, würde ich es gerne als Nebentätigkeit machen.
    Klausuren entwickeln und das passende EWH empfinde ich als quasi die fachliche Krönung (was echt einiges bedeutet, denn es ist wirklich nicht sooo anspruchsvoll :) ) und die Suche nach Texten, Verknüpfung mit den Inhalten des Unterrichts (bzw. umgekehrt die Streuung einiger Punkte in die Reihe, um auf ein Ziel hinzuarbeiten), ...

    Ich könnte nicht anders als mit EWH, ich sehe es im Alltag wie qchn : es erleichtert das Leben nach der Rückgabe der Arbeit. Aber es erleichtert mir auch die Korrektur, auch wenn man durchaus Erfahrung braucht (bzw. ich Erfahrung brauchte), um die einzelnen Items passend zu haben und diese zu bepunkten (ganze Bandbreite bei jedem Item..)

    Dann berichte ich mal von Erfahrungen, um zu zeigen, wie unterschiedlich das Ganze sein kann...

    2014 (also NACH dem Urteil), BMI auf ziemlich genau 25 (an dem Tag, haha, wie lächerlich)
    Warnung des Amtsarztes, dass es knapp sei und ich bitte Sport machen solle. Aber ich wechsle ja das Bundesland, es sei OK (schwingte mehrmals im Gespräch, haha).
    Eine Mitreferendarin beim selben Arzt, BMI 27 oder so, durfte 6 Monate später anztanzen und musste eine Tendenz nach unten nachweisen. Ein paar Kilos reichten, sie hatte also keine Lust auf Kämpfen, zumal ihre Planstelle eben erst NACH dem 2. Termin war (Vorgriffstelle), sie hätte sonst danach geklagt.
    Bei uns beiden wurde übrigens kein Blut abgenommen, wo man also geguckt hätte, OB es schon medizinische Bedenken gäbe.

    Der andere Amtsarzt ein paar Kilometer weiter (es waren vom Einzugsgebiet des Refs mehrere Amtsärzte zuständig, zu denen wir nach dem Examen / vor der Planstelle vorstellig sein durften) hat Blut abgenommen, der Blutdruck war bei einer Mitreferendarin Grund, sie zu überprüfen, usw..

    Fun fact: der Personalrat (der der Behörde, nicht der Referendar*innen) hatte ein paar Wochen vorm Examen erzählt, dass aufs Gewicht nicht mehr geguckt werde, erst ab BMI 35 würde man weitere Untersuchungen und Atteste einfordern.

    Von anderen Menschen bei anderen Amtsärzten weiß ich aber, dass das Gewicht nicht thematisiert wurde und von meiner groben EInschätzung müssten sie eher bei BMI30-35 als 25 gewesen sein.
    Bei einem Fall in meiner Region musste eine junge Dame abnehmen, sie hat sich wortwörtlich in dem Abnehmjahr totgehungert, danach wurde wohl jahrelang in dem Amtsarztzentrum das Gewicht nicht thematisiert.

    Es ist seit 2013 offiziell kein richtiger Grund, jemanden abzulehnen, Komorbiditäten (die nunmal statistisch gesehen sehr wahrscheinlich sind) dürfen nicht per se angenommen werden, sondern müssen nachgewiesen werden. Ansonsten gesunde Menschen können also nicht aufgrund ihres Gewichts abgelehnt werden. Wenn also "alles gut" ist, dann ist es gar kein Problem.

    Komorbide Werte solltest du also im Vorfeld selbst überprüfen lassen, es würde dir die Angst nehmen, selbstbewusst aufzutreten (du sagst, dass Arztbesuche unangenehm sind, was durchaus nachvollziehbar ist, denn - es wird "zum Glück" immer mehr zum Thema von Studien und wissenschaftlich untersucht - das medizinische Milieu ist genauso wie der Gesellschaft dickenfeindlich und behandelt dicke Menschen eben sehr schlecht, so dass viele Krankheiten oft gar nicht erkannt und behandelt werden.

    Insb. wird das zum Problem, wenn die Schulleitung einen um bezahlte Mehrarbeit gebeten hat und man dem zugestimmt hat. Das Land NRW rechnet in einem solchen Fall die Minusstunden über das komplette Schuljahr gegen und nicht bloß die Minusstunden des aktuellen Monats. Da bleibt von der bezahlten Mehrarbeit am Ende rein gar nichts mehr übrig.

    NEIN.
    Entweder: deine Schule verfährt regelwidrig. Also: nicht das Land NRW sondern die Schule.
    Oder: es gibt am BK eine andere Regelung (gut möglich wegen dualer Ausbildung und so )

    Mit Mathe hast du doch ein Fach, das immer unterrichtet wird :)

    https://www.franziskus-berufskolleg.de/4665-Bildungsg%E4nge.html

    Nur als Beispiel, ich habe Berufskolleg Sozialpädagogik gesucht. Schau auf den Seiten der Bildungsgänge, was deren Stundenpläne ist.

    Soweit ich das verstanden habe, wird auch das allgemeinbildende Fach dem jeweiligen Bildungsgang angepasst (inhaltlich), an deren Bedürfnissen (zusätzlich zum Niveau der Allgemeinbildung oder einige Bildungsgänge sind auch die Hochschulreife)

    Und nicht vergessen: es könnte _rein theoretisch_ so sein (ich gehe davon aus, dass man eher im Bereich/ Umfeld seiner beruflichen Fachrichtung bleibt, WENN es geht bzw langfristig), dass du auch die Heizungsmonteure in Mathe unterrichtest, wenn dein BK mehrere Schwerpunkte hat.

    Warum nicht motivierend? Würdest du auch sagen, dass es nicht motivierend ist, zur Bushaltestelle zu laufen? (Ich frage wirklich neugierig nach, eine Kollegin fand es letzens auch komisch, dass ich 20 Minuten zur Bushaltestelle laufe (und je nach Verbindung am Ziel auch)

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