Beiträge von chilipaprika

    aber was denn nur:
    Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 83/23

    Krankheit oder Dienstunfähigkeit? Oder doch kein Unterschied?

    Ich verstehe es schon mit der Unterscheidung (Beamte*r / nicht), aber irgendwie ergibt es für mich keinen Sinn, dass etwas, was für den einen gesundheitsfördernd sein kann, für den anderen verboten ist.
    Aber so oder so: Das hängt alles vom Beamtenstatus ab, den ich schon längst und immer für überholt halte und meiner Meinung nach abgeschafft gehört. Ich glaube, da stehe ich sogar ausnahmsweise in der Mehrheit der Bevölkerung, aber aus strategischen und Pfadabhängigkeitsgründen wird es sich in absehbarer Zeit nicht ändern.

    Naja, ich bezog mich NICHT auf Fernsehshows, sondern eben darauf, was einem als normale, guttuende Freizeit sein kann. Ich habe ja auch aufgeschrieben, dass ich nach einer Bein-OP vielleicht nicht unterrichten kann, aber durchaus Musik spielen kann.
    Die Extrembeispiele mit einer Kochshow oder Nebentätigkeitbetrug und 16 Jahre Krankschreibung sind doch was Anderes.

    Ich finde die Unterscheidung verständlich. Im Ruhestand ist man raus, keinem Arbeitsplatz mehr formal zugeschrieben und verpflichtet, bekommt deutlich weniger Bezüge und soll halt machen, was geht und gut tut.

    Bei einer Krankschreibung, während der man noch gut bezahlt wird und wo die Dienststelle noch gewisse Erwartungen an eine möglichst baldige Rückkehr hat, sind TV Auftritte und Konzertaktivitäten einfach komplett unangemessen. Im Zweifel ist die medizinische Bewertung hier auch egal, es geht einfach auch um katastrophale Außenwirkung und damit mindestens einen Imageschaden für den Arbeitgeber. Geht einfach nicht.

    Machst du auch die Unterscheidung bei den Angestellten der freien Wirtschaft, die Krankengeld bekommen?
    Also: "nur", weil ein Beamter Krankengeld bekommen, darf er keiner Freizeitaktivität nachgehen, die der Genesung förderlich ist bzw. nicht entgegen steht?

    ich verstehe und höre das, was ihr sagt / schreibt.
    Ich muss das Rechtliche aber nicht sinnvoll finden, erst recht nicht, wenn Unterschiede gemacht werden, wo es keiner bedarf.
    Ich sage nur, dass es absurd ist, weil es keine medizinische Gründe dagegen gibt und dies sogar in der Regel empfohlen wird. Die Erhöhung von Arbeit als Merkmal Leistungsfähigkeit und Berechtigung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss überdacht werden. Ein erster Schritt wäre durchaus die Teilkrankschreibung, damit Menschen eben nicht vereinsamen und weiter stigmatisiert werden.

    Wieso seid ihr alle so negativ?

    fragt derjenige, der eine positive Meinung aller beteiligten Stellen in seinem ersten Beitrag schildert und trotzdem Angst hat, dass es nicht klappt und deswegen hier auf Meinungen anderer wartet.

    Im Unterschied zu den geschilderten Freigaben und positiven Positionen im Versetzungsverfahren (erster Beitrag) ist das "ich fordere dich bei einer anderen BR für eine Abordnung an" eines komplett fremden Schulleiters einer Schule im Aufbau doch sehr wackelig.

    Rechtlich mag es sein.
    Im Sinne von "ich darf Musik spielen, spazieren gehen, alles tun, was der Genesung nicht entgegen steht" medizinisch nicht. (bzw. meine Beispiele und Erläuterungen beziehen sich zumindest - ärztlich genehmigt und geprüft - auf Krankheit.)

    Das ist doch dasselbe.
    Wenn ich ein Jahr krankgeschrieben bin, darf ich keine Musik spielen? Darf ich kein Leben haben?

    Bei aller zum Teil gerechtfertigter Empörung (und sie soll meiner Meinung nach der Behörde gelten, die keine DU geprüft hat, auch wenn zumindest beim Keyboarder mir nicht klar ist, ob DU oder krank): Sorry, nach einem Kreuzbandriss am Keyboard spielen, ist okay.
    Bei einem alltagsstörenden Reizdarm Spazieren gehen ist okay.
    etc.

    Was genau meinst du mit "machen"?

    Du kannst alles machen, außer einer Erwerbsarbeit nachzugehen ohne Genehmigung.

    Ganz offensichtlich nicht, wenn die Teilnahme an einer Kochshow ausgeschlachtet wird (keine Erwerbsarbeit) oder das Musizieren an einem Abend sofort an den Pranger gestellt wird (künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten sind nicht genehmigungspflichtig)

    Dazu kommt, dass Vollzeitkräfte gar keine "Zeit" haben noch irgendwas zu vertreten, denn bei 28 Stunden Unterrichtsverpflichtung pro Woche und nur 25 Stunden Unterricht (jeweils 1. Bis 5.Std, danach ist Mittagspause) müssen Vollzeitkräfte ja schon dreimal wöchentlich in die nachmittägliche Hausaufgabenzeit. Also wann sollten sie vertreten? Zum Vertreten haben nur Teilzeitkräfte "Zeit". Fair ist das nicht! Als Klassenleitung mit Teilzeit ist man also doppelt gekniffen.

    Ich bleibe bei dir, dass das Ganze (schulformübergreifend) eine Schweinerei ist, möchte aber einwerfen: An anderen Schulformen gibt es noch sehr viel Potenzial für Vertretungsstunden.
    Unser Stundenplanraster hat 11*4+8 (52 Stundenslots), davon sind 9*3+8+6 (41 Stunden) reine Sek 1, die auch vertreten wird. Und unsere Vertretungsbereitschaften liegen oft im Anschluss am Unterricht, auch zwei Stunden später, so dass ein kompakter Stundenplan keinen Einfluss hat.

    so ist.
    Ich habe in kaum einen Raum einen Tisch zu viel (wenn keiner krank ist) und nein, leider würden die Blödeleien nicht unbedingt aufhören (aber weniger werden) und damit den anderen Unterricht stören (zumal man die Namen der SuS nicht unbedingt kennt und sie also nicht aufschreiben kann). Also der jeweils notwendige organisatorische Aufwand, kombiniert mit den räumlichen Gegebenheiten, zusätzlich zu der Tatsache, dass 5 Klassen aufteilen dann 20 weitere Klassen benötigt, das würde in meiner Schule nicht gehen.

    DIE Lösung haben wir nicht im Standardrepertoire (Sehr selten, insbesondere bei längerem Ausfall, wenn es eben Parallelgruppen gibt).

    Mir ist zwar nicht klar, warum es so ist (Pubertät?), aber "selbstständiges Lernen" ist für viele in der Mittelstufe ein Fremdwort, dafür fliegen eher Stühle durch den Raum oder in einzelnen Klassen Gegenstände aus dem Fenster. Oder die SuS rennen auf den Fluren und stören andere Klassen durch Öffnen und Zuknallen von Türen, usw..

    chilipaprika :Es tut mir leid, dass ihr schon so oft das Problem mit einer scheinbar inkompetenten Bezirksregierung hattet. Ich vermute mal, die bei euch überversorgten Fächer sind solche, die auch überregional nicht gerade zu den Mangelfächern schlechthin zählen, oder?

    die Bezirksregierung führt auch nur die Regeln aus. Die Statistik sagt XY, also YZ.
    Jein. Sowohl als auch. Also Deutsch und Englisch sind gerade auch Mangelfächer bei uns (aber nicht die schlimmsten). Und wir haben halt kleine Fächer mit weniger Stunden als eine VZ-Stelle überhaupt mehrfach und mehrfach besetzt.

    Ich bin sehr froh, dass bei uns das Allermeiste über Mitbetreuung oder Stundenverlegung gelöst wird.

    Wir haben kaum Klassen, die man alleine lassen kann. Eine Mitbetreuung (gibt es auch oft) bedeutet also, dass der eigene Unterricht auch nicht geht.

    Eine richtige Vertretungsstunde in dem Sinne, dass man in eine fremde Klasse geht und da irgendwie beschäftigen soll, hatte ich im gesamten Halbjahr nicht ein einziges Mal.

    Wie geht das denn bitte? Erkläre mir, wie ihr das macht!!

    in NRW spielt es eine Rolle, in NDS und RLP (wo ich schon mal unterrichtet habe) glaube ich auch und irgendwie hoffe ich sehr, dass es in BaWü auch eine Rolle spielt. Wenn ich eine Lerngruppe habe, die ich 5 Monate lang habe, wird es (bei uns) aufs Deputat angerechnet, und dann unterrichtet man 26 statt 24 Stunden (oder 28 statt 26). Da werden auch die Stunden der kleinen Ferien, des Feiertags, des Ausflugs bezahlt (auch wenn die des Ausflugs in dem Monat auch Minusstunden sind). Vertretungsstunden werden dann mit einem deutlich schlechteren Satz bezahlt und bedeuten zwar keine Vorbereitung, dafür aber viel mehr spontanen Stress, man kennt die Klasse nicht, hat keine reale pädagogische Handhabe, erst recht, wenn es zwei Klassen parallel sind.

    Mit dem falschen Bein aufgestanden?

    Sorry.
    Tatsächlich ja. Wobei meine Empfindlichkeit da nicht mal mit dem Aufstehen anfing, sondern ständig. Bei ca. 20-25% Fehlquote pro Tag (geplant, nicht geplant, spontan oder ein Tag vorher gewusst) und Vertretung von der 1. bis zur 9. Stunde ist die Stimmung im Kollegium eine reine Katastrophe.
    Heute kamen die neuen Stundenpläne, ich bin zufrieden, aber die meisten KuK kriegen mehr Stunden als im ersten Halbjahr, die Anzahl unserer Vertretungsbereitschaften steigt zum Abdecken der Fehlquote, und ich bin die Letzte, die sich beschweren darf, was mir schon durchaus einige KuK auch zu verstehen gegeben haben, auch wenn ich eben nur bemängele, dass es so nicht weiter geht und wir dadurch alle implodieren.
    Und dann wird uns gesagt, es gibt ja andere Schulen, da sei es noch schlimmer (also die Lücken im Stundenplan oder spontane Vertretung 5 Stunden nach Unterrichtsschluss.
    Da haben die KuK im nächsten Herbst, wenn die Auszahlung der Überstunden nichts davon, dass sie jetzt am Kriechen sind.

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