Beiträge von chilipaprika
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Ich denke, es liegt eher am Bundesland. Ich hatte in NRW mehr als dreimal so viele Konferenzen wie in Baden-Württemberg an mehreren Schulen (2 im Ref, 2 in den letzten 25 Jahren) und das Kollegium in NRW war kleiner.
Hier gibt es regelmäßig Mails und es reicht ein zusätzliches Kreuz bei der nächsten GLK ca. alle drei Monate, dass ich alles gelesen habe. Sonst läuft viel digital, sogar einfache Abstimmungen und Meinungsbilder. Auch da sieht der Verfasser, wer es nicht gelesen hat. GLKs sind für Abstimmungen mit Diskussionsbedarf reserviert. Ich habe hier selten eine GLK erlebt, die ich überflüssig empfand, ich schrieb dies schon öfter.
Kann gut sein, hat aber auch mit Führung und Kollegium zu tun.
Im Ref (NDS) musste jede*r regelmäßig irgendwas in einer Liste unterschreiben, dass er/sie das Amtsblatt (oder so) gelesen hat, oder einige Mails zur Kenntnis genommen hat. Wir hatten tatsächlich kaum Konferenzen.
Ein "Informationsbuch" im Lehrerzimmer, wo Kleinigkeiten aber auch wichtige Sachen eingetragen wurden, kenne ich auch aus einer NRW-Schule. Eine allgemeinbildende Schule aber von der Atmosphäre und Lehrerschaft vll in Richtung WBK/BK, eine sehr tolle Schule, natürlich wurde sie plattgemacht, weil die Oberstufe einer Gesamtschule geschützt werden musste.
Aber ehrlich: die größten Hindernisse sind oft im Kollegium. Meine SL schickt einmal in der Woche eine Infomail (mit anstehenden Terminen zum Beispiel). Und ich weiß nicht, wie viele KuK regelmäßig erzählen, sie haben die Mail nicht gelesen.
Sorry, aber dann hör auf, dich zu beschweren, du hättest nicht gewusst, dass heute Externe in der Schule sind.
Mails nicht lesen, Aushänge nicht wahrnehmen, Konferenzen doof finden.. das sind mir die liebsten KuK. -
Mich würde ja tatsächlich interessieren ob man in Österreich mehr Geld bekommt, wenn man Klassleitung ist. Frechdachs
Nicht Österreich, aber Frankreich:
La rémunération des enseignants | Ministère de l'Education nationale
1308-1495 Euro brutto pro Jahr mehr.
Für die Betreuung und Teilnahme an Konferenzen und so weiter.
Wie man auf der (nicht sooo übersichtlichen) Seite aber sieht: Frankreich hat ganz viele verschiedene Prämien, um in der Sekundarstufe das Gehalt zu verbessern.
Also zum Beispiel auch, wenn man mehr als 6 Stunden in der Woche (!) Klassen mit mehr als 35 SuS hat, oder in Schulen mit "Brennpunktsiegel", usw..
Zulagen sind also nicht abwegig.
In Deutschland aber komplett ausgeschlossen. -
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Es gibt hier im Forum nur sehr wenige Österreicher, sie können sich vielleicht äußern (obwohl der Titel nicht zum sachlichen Austausch einlädt).
"In deiner Schulzeit": Lehrkräfte haben mehr als eine Klasse, es ist also kein Massstab. Und es hängt - wie immer - sehr von der Position / Funktion, die man in der Schule hat. Ein Klassenlehrer hat schon 2 Ausflüge pro Jahr, vielleicht jedes 2. Jahr eine Fahrt, plus die Anfragen aus anderen Klassen oder Fächern ..
Einmal pro Halbjahr einen Elternabend (wir haben 3-4 im Jahr), das reicht, um nervig zu sein. Dazu kommen ja genug andere "Abendtermine": Informationsabende, Veranstaltungen (Theater, Musik, Talent, ..), usw.. Und nein, man kann sich nicht ÜBERALL heraushalten.
und da wo man in Deutschland verbeamtet wird und vielleicht auf die Idee kommt "who cares"... In Österreich ist man das nicht. -
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Wie kann es sein, dass du einen Netto-Lohn kennst? Hast du Infos zur Steuerklasse und sonstigen Abzügen?Nicht alle Länder haben das unsägliche deutsche Steuerklassenmodell.
Nach kurzer Google-Recherche scheint Österreich erstmal "nur" die Progression zu kennen (und sicher dann auch andere Unterstützungsmodelle.
Auch der Begriff "Netto" ist in anderen Ländern sehr oft "vor Lohnsteuer" (oder Entsprechung von LSK 1 und dann gibt es Rückerstattungen)
Zum Inhalt stimme ich aber zu: Sag diesem jemandem, etwas anderes zu tun, -
Gestern habe ich mich gefreut, dass ein VHS-"Kunst"-Workshop endlich stattgefunden hat (Teilnehmerzahl oft nicht erreicht, wenn ich mich angemeldet hatte) und ich eine schöne Zeit hatte.
Diese Workshops taugen echt nichts zum Leute-Kennenlernen, aber damit habe ich mich abgefunden und ich hatte am Ende ein Produkt, das mir zumindest etwas bedeutet hat (und sehr interessant, was andere Menschen alles drin interpretieren und sehen wollen. Man sieht wirklich, was man sehen will). -
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Du kannst nur das Altersgeld bekommen, wenn du verbeamtet warst, das ist keine Frage, weder klein noch groß.
Wenn du dich aus dem Dienst entlassen lässt UND woanders wieder verbeamtet wirst (schaffst du es überhaupt von der Altersgrenze?!), dann hast du nur im neuen BL Ansprüche.
Wenn du über den Ländertausch gehst oder das neue BL kauft dich bei NRW frei (inklusive deine Pensionsansprüche), dann könnte es sein, dass du von dort Altersgeld bekommst, da bin ich nicht 100% sicher.
Ich hatte aufgehört nachzugucken, als feststand, dass das für mich in Frage BL nicht mal neu verbeamtet, wenn man ohne LT-Verfahren kommt.
Edit: Zeitgleich mit Milk&Sugar -
irgendwie müssen sie ja üben bzw. die Kompetenz erwerben, einen zusammenhängenden Sachtext zu schreiben.
Ach ...
Eine weitere, zu übende "Aufsatzart"
Künstliche Intelligenz in der Kirche: "Die Leute sagen, ich unterstütze den Teufel." | DIE ZEIT -
nur dass keine Grundschullehrkraft 28 60-minütige Unterrichtsstunden im Plan hat.
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Ich hatte mich dabei auf die Bemerkung von Chilipaprika bezogen, die Bezug auf das Referendariat genommen hatte..
Bei der Probezeit gilt doch exakt dasselbe grundlegende Prinzip. Es geht um die Einstellung in den Staatsdienst. Eine Tätigkeit an Privatschulen ist nicht an das Referendariat oder an das Bestehen der Probezeit als Beamter auf Widerruf gebunden.
Es einen Unterschied. Wenn man die Probezeit nicht besteht, kann man die Entscheidung anfechten. Ich vermute sogar, dass eine Tätigkeit als Angestellte/r sogar an einer öffentlichen Schule möglich wäre, weil es bei der Probezeit um die Verbeamtung - und nicht um die Aberkennung des 2.Staatsexamens geht.
Wer jedoch das Ref auch in der Wiederholungsprüfung nicht bestanden hat, ist aus dem Staatsdienst draußen.Es mag logisch klingeln, ist aber im Staatsdienst nicht.
Jemand, der durch das 2. Staatsexamen ENDGÜLTIG durchgefallen ist, darf in NRW keinen Vertretungsvertrag haben.
Jemand, der nur einmal durchgefallen ist, darf es.
Jemand, der das Ref noch nicht mal angefangen hat, darf es.
Jemand, der noch nie Lehramt studiert hat, darf es.
Jemand, der nicht mal einen Bachelor hat, darf es. -
Die TE schrieb doch, dass die Kritik in der Qualität einer Leistungskontrolle lag. Wenn sie die erste Lehrerin sein sollte, die deswegen nicht verbeamtet wird, sollte sie sich als Angestellte zumindest neu bewerben können oder nicht?
DESWEGEN wird sie ganz sicher nicht nicht verbeamtet.
WENN sie nicht verbeamtet wird, dann ist derart vorgefallen, dass es auch für ein (normales) Angestelltenverhältnis nicht reicht.
Wer Alle Gescheiterten in Privatschulen aufnimmt, ist ja nicht die Frage. -
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aber
1. Es gibt sehr viele ohne Abschluss, die Vertretungsverträge erhalten.
2. Die Probezeit NICHT zu bestehen (also nachweislich nicht qualifiziert - trotz Abschluss. Und wie schon hier geschrieben, es muss echt was passieren, dass das geschieht), und dann noch einen Vertrag, ob befristet oder nicht? Es geht ja um die fachliche Eignung und nicht um die Eignung als Beamt*in. -
Falls du wider Erwarten als erste und einzige Lehrkraft die Verbeamtung nichts werden sollte, kannst du als Angestellte arbeiten.
Bist du dir da sicher? Das fände ich krass...
Diejenigen, die das Ref endgültig nicht bestanden haben, dürfen auch nicht als Angestellte arbeiten,...
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