Beiträge von Flipper79

    @ Mikael: Sehe es genauso wie Du! Kenne es so (weiterführenden Schulen), dass sich die Schüler bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. morgens um 8 Uh) ein Menü bestellen können (Essensmarke!) und das Menü dann bei den Küchenfrauen, so wie sie bei uns liebevoll genannt werden, abholen. Da sich die Schüle z.B. für Menü A in eine andere Schlange stellen müssen als für Menü B, kommt es eigentlich auch nicht zu Verwechselungen.
    Gut für eine Grundschule ist es vielleicht nicht praktikabel, aber vielleicht gäbe es Alternativen, die nicht zu Lasten der Lehrer gehen.
    @ alias: Jup! Zumal sich manche Schüler in der Mensa ja auch nicht gerade vorbildlich benehmen (und gerne "vergessen" ihr Geschirr wegzuräumen)

    lg

    Hallo Azami,

    ich weiß nur, dass NRW zum Einstellungstermin August 2010 einen NC von 1,9 hatte. Dabei war die Fächerkombi ziemlich egal. Bin mal gespannt, ob unsere neue Landesregierung auch zum Einstellungstermin Februar 2011 einen NC einführt.
    Bis Aug. 2010 war der Schnitt im 1. Staatsexamen egal.

    Lg

    Hallo Frau Holle,

    in NRW ist es für die Verbeamtung egal, welche Examensnote man hat. Es zählen lediglich

    - das Einstellungsalter (man darf nicht älter als 40 Jahre alt sein)
    - die gesundheitliche Eignung (bei Verbeamtung auf Probe / auf Lebenszeit)
    - ein erweitertes Führungszeugnis, in dem keine Eintragungen vorhanden sind.

    Allerdings kann die Examnesnote (Ordnungsgruppe = Durchsschnittsnote aus 1. und 2. Staatsexamen, bei vielen Schulleitern vorrangig die des 2. Staatsexamens) entscheidend für eine Stellenzusage sein.
    (Manchmal wird im Ausschreibungstext geschrieben, dass sich nur Bewerber bis zu einer bestimmten ORdnungsgruppe bewerben dürfen.)
    Wenn Du aber eine Stellenzusage hast, ist die Note nicht entscheidend für die Verbeamtung.

    Lg Flipper

    Danek für eure Antworten!

    Djino: Ich weiß nur, dass bei uns in NRW eine weibliche Lehrkraft verpflichtend ist.
    An unserer Schule sollen Lehrer - sei es wenn sie z.B. auf Fortbildung oder auf Klassenfahrt gehen, sei es, wenn sie krank werden, dem Vertretungslehrer Aufgaben zukommen lassen sollen (in der Oberstufe soll man die Schüler mit Aufgaben versorgen).

    Ich wrde mir auf jeden Fall dann morgen die Genehmigung meines SL einholen.

    Lg

    Hallo zusammen,

    es geht um eine mehrtägige Kursfahrt mit nicht volljährigen Schülern. Da auch SchülerInnen dabei sind, muss ja eine weibliche Lehrkraft mit. Ich habe heute mit dem Kollegen, der die Kursfahrt begleitet gesprochen und würde sehr gerne mitfahren.
    Muss mir die Schulleitung noch eine Genehmigung erteilen oder reicht es, wenn ich auf einem Bogen, auf dem die Anzahl / Namen der TeilnehmerInnen und die Namen der BetreuerInnen notiert werden, unterschreiben bzw. diesen Bogen ausfülle?
    Kann die Schulleitung mir diese Fahrt verwehren? Ich hätte den Vorteil, dass ich - da es sich um einen Differenzierungskurs handelt - alle SchülerInnen aus diesem Kurs kenne, da ich sie in einem anderen Fach unterrichte. [Ich würde auch auf eine Erstattung der Reisekosten etc. verzichten]


    Lg Flipper

    @ entnervt: Ich weiß von einer Kollegin, dass sie ihre beiden letzten Unterrichtsbesuche spätestens bis zu einem bestimmten Monat xy abgelegt haben muss. Aus verschiedenen Gründen macht sie einen der beiden Besuche jedoch schon deutlich früher (also einige Monate früher). Das 2. Gutachten schreibt der Schulleiter jedoch eben erst zu dem Stichtag.


    Ich glaube in ihrem Gutachten (1. Gutachten) stand bereits, ob sie sich bewährt hat oder nicht.

    lg

    Zitat

    Original von Sissymaus
    Flipper, meinst Du Dezember??
    Anfang / Mitte September ist ja schon rum! ;)
    .

    Sry. Ich meinte Anfang / Mitte November. Früher (bevor die Schule wöchentlich einstellen durften) gab es 4 Ausschreibungstermine

    - September (relativ wenige)
    - November (viele)
    - dann noch mal irgendwas im März glaube ich (auch relativ wenige)
    - Mai (viele)

    Dennoch werden oft erst wieder im November / Mai viele Stellen ausgeschrieben. Einige wenige Stellen werden auch zwischendurch ausgeschrieben.


    lg

    Hallo MarioW53,

    das Problem ist, dass die Refs erst im Oktober / November fertig werden und die Schulen deshalb erst im November sehr viele Stellen einstellen. Warte mal bis Anfang / Mitte September. Dann werden wohl viele neue Stellen eingestellt, denke ich.

    lg

    Hallo Van,

    nach dem Du das Ref unterbrochen hast, musst du dich (NRW) bei der Bezirksregierung neu bewerben. Dann kannst Du erneut Wünsche für den Seminarstandort äußern. Schule legt ja Seminar fest.
    Lies dir am besten mal die OVP durch. Dort steht alles wesentliche drin.

    lg

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