Beiträge von Flipper79

    Jup so ist es. In NRW musste ich im Ref nicht zum Amtsarzt. Bei der Verbeamtung auf Probe sollte aber eine Prognose abgegeben werden, ob die Gefahr bestehe, dass ich vorzeitig dienstunfähig werde aus gesundheitlichen Gründen. Es sollte letztlich eine Prognose abgegeben, ob ich irgendwann auf Lebenszeit verbeamtet werden kann.
    In NRW muss ich dann nicht mehr zum Amtsarzt.

    Hallo Aktenklammer,

    die neue 10 (G 8) ist die sogenannte Einführungsphase (früher Klasse 11). Am Ende dieser Stufe erwerben die Schüler ihre mittlere Reife. Im Gegensatz zu den Schülern der Haupt-, Real- und Gesamtschulen nehmen sie nicht an den zentralen Abschlussprüfungen der Jahrgangsstufe 10 zum Erwerb der mittleren Reife teil. Statt dessen schreiben sie in den Fächern Mathematik und Deutsch an den "zentralen Klausuren am Ende der Einführungsphase" teil. http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zur-uebers…-klausuren.html
    Die jetztigen Elfklässler können freiwillig an diese sogenannten Vergleichsklausur teilnehmen (entweder Entscheidung der Fachkonferenz / der Fachkollegen oder wenn die Klausur keine Plficht ist, dann können sie es an freiwillige Zusatzklausur schreiben).
    Für die 10-Klässler ersetzt diese zentrale Klausur die 2. Klausur des 2. Halbjahres. Im Unterschied zu den zentralen Abschlussprüfungen zählen die Vergleichsklausuren nur wie eine Klausur und machen nicht 50% der Endnote aus.

    Soweit ich weiß, können Schüler, die z.B. von der Haupt- und Realschule am Ende der Stufe 10 die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe haben, entweder in die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule oder des Berufskollegs wechseln (Klasse 11 beginnend) oder werden am Gymnasium in die Einführungsphase eingeordnet (zumindest auf Wunsch). Dieses ist auch sehr sinnvoll, da in meinen Fächern (M, Phy) etwas grundsätzlich anderes unterrichtet wird als in der Stufe 10 des G9. Im Prinzip wird in der Einführungsphase genau das unterrichtet, was in der jetztigen Stufe 11 unterrichtet wird. Ausnahme: Zu Beginn der 10 werden z.B. Potenzfunktionen, Exponetnialfuntkionen, Logarithmusfunktion, Trigonometrie) eingeführt, die die Schüler aus der Klasse 10 (G9 oder Real- und Gesamtschüler) schon kennen.
    Einige andere Fächer wie z.B. Pädagogik werden ganz neu eingeführt. In der Einführungsphase werden auch die für diese Fächer typischen Methoden eingeübt.

    Wenn die "Quereinsteiger" von anderen Schulformen direkt von der Klasse 10 in die Qualifikationsphase springen würden (geht sicherlich auch), dann Prost Mahlzeit.

    lg

    Kannst Du nicht Elternteile für das Thema sensibilsieren? Vll. werden die Eltern ja aktiv!
    Kannst ja auch auf die LP-Katatrophe von Duisburg verweisen was passieren kann, wenn zu wenige Fluchtwege vorhanden sind. Die Eltern haben ja viel mehr Möglichkeiten als Du.

    Lg

    Hallo Sonnenkönigin,

    ich drücke Dir die Daumen, dass die BR grünes Licht gibt und Du unterrichten darfst.

    Zitat

    - Ist nicht die Tatsache überhaupt, dass man im Land der Zielsprache ein Studium absolviert hat, etwas, was einen über den deutschen Durchschnitts-Fremdsprachenlehrer "erhebt" ( ohne arrogant klingen zu wollen?

    Seh ich genauso. Du hast die Kultur, Land und Leute kennen gelernt, kennst viele Fachbegriffe, die man als Deutscher, der nicht im Ausland studiert hat, nicht kennt. Und in der freien Wirtschaft würde so etwas sehr gerne gesehen vom potenziellen Arbeitgeber, wenn man nicht nur an seiner Heimatuni studiert hat und immer nur im Hotel Mama gelebt hat.

    Lg Flipper

    Wenn Schüler bei mir zu häufig fehlen (entschuldigt) und ich nicht in der Lage bin sie mündlich zu bewerten, setze ich eine Feststellungsprüfung an. Inhalt der Feststellungsprüfung ist der Stoff, den die Schüler versäumt haben. Das geprüfte Stoffgebiet wird dem Schüler genannt (Termin auch). Die Schüler können eine Vorbereitungszeit bekommen. Dauer Feststellungsprüfung: 20 - 30 Min.
    Nach der Feststellungsprüfung wird eine Note für diese Prüfung festgelegt.
    In die Somi-Note für das Quartal fließt dann auch die Mitarbeit ein, die der Schüler im Unterricht erbracht hat (zur Not halt 2 Stunden).
    Bei der Feststellungsprüfung sollte noch ein Fachkollege sitzen. Zum einen kann er das Protokoll führen, zum anderen als neutraler Beobachter, falls es zu Vorwürfen seitens des Schülers kommen sollte, dass Prüfung unfair war.
    Erscheint der Schüler nicht zur Prüfung und kann er dieses Fehlen nicht entschuldigen, so wird die Prüfung mit 6 bewertet (Leistungsverweigerung).
    So eine Feststellungsprüfung kann abschreckend wirken für diejenigen, die nur auf dem Papier krank sind.

    Andere Möglichkeit (wenn ein Schüler z.B. im KH lag): Referat, schriftliche Ausarbeitung zu einem Thema. Diese Möglichkeit praktiziere ich aber nur äußerst selten.

    Wenn Schüler unentschuldigt fehlen, hat sich das Thema eh erledigt. Dann gibt es für diese Stunden eben eine 6. Für Gesamtnote wird dann die schriftliche Leistung mit 50% eingerechnet. Wenn der dann zwischen 2 Noten steht, pädagogische Note geben.

    Hallo Hasi2007,

    ja, die Schulkonferenz muss zustimmen. Sie wählt den SL sogar. Infos gelten für NRW.
    Ich weiß nicht, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Kollege aus den eigenen Reihen SL wird. Die Bewerber stellen sich vor, damit sich Schulkonferenz ein Bild vom Bewerber machen kann.

    Bewerben kann man sich auf jeden Fall. Aber wie gesagt, die Schulkonferenz muss den SL wählen. Vorher mus der Bewerber durch eine Art Eignungsprüfung.

    lg Flipper

    Hallo Sonnenkönigin,

    ich drücke Dir die Daumen, dass Du doch noch an dem Gym deiner Wahl anfangen kannst.
    Ich denke, dass Quereinsteiger eine Bereicherung für Schulen sein können, da sie entweder schon Berufserfahrung haben, die sie den Schülern vermitteln können oder wie z.B. bei Dir durch das Studium auch sehr gut Land und Leute in England kennen gelernt haben. Diese Kenntnisse sind doch für den Fremdsprachenunterricht auch von Vorteil.

    Ich kenne einen Quereinsteiger, der sehr guten Unterricht macht und von seinen Erfahrungen außerhalb der Schule sehr profitiert und diese gewinnbringend im Unterricht einsetzen kann.


    lg Flipper

    Hallo Priemelchen,

    ich weiß nicht, ob so etwas zulässig ist, aber wie wäre es, wenn die Mutter deiner Bekannten dieses Thema bei der nächsten Elternpflegschaft auf den Tisch bringt? Sicherlich sind auch andere Eltern nicht begeistert bestimmte Marken zu kaufen.

    Eine andere Möglickeit wäre ein Gespräch mit der Lehrerin oder mit der Schulleitung,

    Mir persönlich ist es egal, welche Marken sie verwenden. Ich bitte meine Schüler in Physik auch meist sich einen Schnellhefter zuzulegen, wobei mir die Farbe egal ist. Mir kommt es nur auf den Inhalt und die Heftführung (Ordnung, Vollständigkeit etc) an.

    lg Flipper

    Hallo katastrophe,

    hier ist die OVP

    besonders relevant:

    §7: Dort steht, dass der Vorbereitungsdienst verlängert werden könne, wenn die Ausfallzeiten z.B. durch Krankheit, Schwangerschaft etc. länger als 2 Monate dauern. Dort wird nicht gesagt, dass man nicht länger als 3 Monate weg bleiben darf. Ist mir auch neu. Ein Bekannter hat das Ref unterbrochen für ca. 1,5 Jahre und hat es anschließend wieder aufgenommen.
    §39: Wenn das Referendariat nach Rücktritt aus dem Prüfungsverfahren innerhalb von 3 Jahren wieder aufgenommen wird, wird das Prüfungsverfahren an der gleichen Stelle wieder aufgenommen, wo es unterbrochen wurde.

    lg

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