Examensschnitt 3,6 - und nun?

    • Offizieller Beitrag

    Hm, mir stößt auch auf, dass Leute mit einem bestimmten Notenschnitt keine Aussicht auf eine Festanstellung haben. Wären sie zu schlecht, um Lehrer zu sein, hätte man sie durchfallen lassen müssen. Was soll das denn, sie dann mit einem grottigen Schnitt bestehen zu lassen in dem Wissen, dass sie eh nie eine Stelle bekommen!?
    Mich ärgert so was - vielleicht auch, weil eine Ref-Freundin von mir mit einem Schnitt von 3,7 bestanden hat und ihr vom Schulrat (in Hessen, nicht in Bayern) gesagt wurde, dass sie nie eine feste Stelle kriegen wird. Wie ermutigend ist das denn? Als Vertretung hat man sie aber immer gerne genommen und ausgebeutet - Entlassung zu den Sommerferien, kurze Verträge, das Übliche.
    Da ich mich in Bayern nicht auskenne, kann ich nicht sagen, ob es dort schlimmer als in anderen Bundesländern ist. Aber eine Überprüfung und ggf. ein Wegbewerben wäre mir die Sache wert.
    In meinem Heimatland Hessen waren (und sind?) die Einstellungschancen für Grundschullehrer ganz schlecht. Vermutlich würde ich heute noch Vertretungen schieben (2er Schnitt im Examen vor 5 Jahren), wenn ich nicht weggegangen wäre. Mir fiel das damals auch nicht leicht, weil ich schon immer in meiner Heimatstadt lebte, dort Freunde und Familie hatte, aber nachträglich kann ich nur sagen, dass es absolut richtig war.
    In RLP wurde damals noch gut eingestellt. Hier bekam ich am Tag nach meinem Refende eine Planstelle und bin schon längst auf Lebenszeit verbeamtet.
    Was ich damit sagen will: schieb das "Auswandern" vielleicht nicht ganz so weit von dir. Es kann ja auch den Horizont erweitern und manchmal entwickelt sich das Leben dann auch ganz unerwartet, sodass man nicht mehr nach Hase möchte ;)
    Ich könnte es jedenfalls auf Dauer schlecht aushalten, zu wissen, dass ich wahrscheinlich nie eine feste Stelle in meinem Beruf bekomme.


    LG
    Melo

  • Es wird doch in anderen Berufen auch nach der Note ausgesiebt, oder bekommt jeder Jura Absolvent eine Stelle? Nein, da weiß man auch, dass man zu den Besten gehören muss. Und es wurde ja schon oft gesagt, dass "nur" die Verbeamtung nicht geht. Ob dies gut oder schlecht ist, sei dahingestellt. Es ist aber immerhin das Recht eines Arbeitgebers, hier geht es ja um eine lebenslange Stelle. Tina kann sich ja auch an Privatschulen bewerben. Wo nach soll man denn sonst gehen als nach der Note, wenn zu viele Bewerber da sind? Ich denke, bei allem, was man macht, muss man sich anstrengen, um gut oder besser als die anderen zu sein. Und wie hier schon geschrieben, das 2. Examen zählt in Bayern genau die Hälfte, und innerhalb des 2. Examens zählen die Lehrproben und die Seminarnote am meisten. Ich bin auch seit einigen Jahren Betreuungslehrerin und muss sagen, dass die Refis, die schlechte Schnitte hatten, auch nicht wirklich engagiert in der Schule waren.
    Meike

  • Zitat

    Original von meike
    Es wird doch in anderen Berufen auch nach der Note ausgesiebt, oder bekommt jeder Jura Absolvent eine Stelle? Nein, da weiß man auch, dass man zu den Besten gehören muss. Und es wurde ja schon oft gesagt, dass "nur" die Verbeamtung nicht geht. Ob dies gut oder schlecht ist, sei dahingestellt. Es ist aber immerhin das Recht eines Arbeitgebers, hier geht es ja um eine lebenslange Stelle. Tina kann sich ja auch an Privatschulen bewerben. Wo nach soll man denn sonst gehen als nach der Note, wenn zu viele Bewerber da sind? Ich denke, bei allem, was man macht, muss man sich anstrengen, um gut oder besser als die anderen zu sein. Und wie hier schon geschrieben, das 2. Examen zählt in Bayern genau die Hälfte, und innerhalb des 2. Examens zählen die Lehrproben und die Seminarnote am meisten. Ich bin auch seit einigen Jahren Betreuungslehrerin und muss sagen, dass die Refis, die schlechte Schnitte hatten, auch nicht wirklich engagiert in der Schule waren.
    Meike


    bisher klang es hier aber so, dass man mit einem schnitt schlechter als 3,6(?) keine stelle bekommen darf! also so, wie man ohne führerschein kein auto fahren darf.
    bei dir hört es sich jetzt so an, wie es in anderen bdl auch ist...da meist zu viele bewerber für eine stelle da sind, bekommt nur der mit der besten note die stelle und mit einer 3,6 ist es dann eben sehr unwahrscheinlich!
    aber wenn doch mal der unwahrscheinliche fall eintreten sollte, dass sich sonst niemand anders auf eine stelle bewirbt, dann kann man also auch mit 3,6 genommen werden!

    • Offizieller Beitrag

    Nochmal, am besten fett: Beim dem Examensschnitt geht es "nur" um die Verbeamtung! Warum ist es so schwierig, das zu verstehen?
    Natürlich wird die Threadstarterin es mit so einem Schnitt auch schwerer haben, sich bei einer Anstellung gegen andere Bewerber mit besseren Schnitten durchzusetzen. Unmöglich ist es aber nicht.
    An ihrer Stelle würde ich, wenn sie eine KV ergattert, möglichst darum bitten, dass ihr ein Zeugnis oder eine Empfehlung ausgestellt wird, damit lässt es sich dann leichter bewerben. Oder wirklich das BL wechseln.
    Der Schnitt ist das, was sie daran hindert auf die Warteliste des KM zu kommen. Dort kann man mit Wartesemestern seinen Schnitt um ein wenig verbessern und schafft es evtl. irgendwann mal zur Verbeamtung.
    Die Aussage von meike kann ich übrigens nur bedingt bestätigen: Mein Ref-Gutachten und mein Probezeitgutachten sehen so aus, als würden sie von zwei verschiedenen Personen handeln. In der Seminarschule konnte ich den Druck nicht gut ertragen und leider werden die Noten von der Seminarschule gemacht. Die LP in der Einsatzschule ist meistens besser bzw. läuft besser.
    Liebe Grüße
    Hermine

  • Hermine: Hier ging es nicht um die Verbeamtung, sondern es wurde gesagt, es gäbe überhaupt keine Anstellung:


  • Zitat

    Original von Susannea
    Hermine: Hier ging es nicht um die Verbeamtung, sondern es wurde gesagt, es gäbe überhaupt keine Anstellung:


    danke, so habe ich es nämlich auch verstanden!

  • D.h., man darf sich gar nicht bewerben auf feste stellen???


    In Hessen ist es ja so, dass man sich selbstverständlich bewerben darf, nur man steigt halt auf dieser ominösen Rangliste nicht nach oben, weil immer neue reinkommen und dann automatisch durch den besseren Schnitt weiter vorne sind. Aber THEORETISCH hätte man die Chance...

  • Zitat

    Original von Hermine
    Nochmal, am besten fett: Beim dem Examensschnitt geht es "nur" um die Verbeamtung! Warum ist es so schwierig, das zu verstehen?


    Wenn ich Hermine richtig verstehe: Die Threaderstellerin kann sich bewerben. Die Frage ist halt nur, ob sie ein Stellenangebot bekommt. Wenn ein Schulleiter ihr eine STelle anbietet, wird sie nicht verbeamtet, kann aber als angestellte Lehrerin arbeiten.


    lg

  • Zitat

    Original von Flipper79


    Wenn ich Hermine richtig verstehe: Die Threaderstellerin kann sich bewerben. Die Frage ist halt nur, ob sie ein Stellenangebot bekommt. Wenn ein Schulleiter ihr eine STelle anbietet, wird sie nicht verbeamtet, kann aber als angestellte Lehrerin arbeiten.


    lg


    Das sagt Hermien, der TE ist aber gesagt worden, sie kann gar keine Stelle bekommen!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Susannea


    Das sagt Hermien, der TE ist aber gesagt worden, sie kann gar keine Stelle bekommen!


    Das stimmt so nicht. Es hatte sich im Verlauf des Threads bereits geklärt, dass eine Anstellung ohne Verbeamtung möglich ist, aber eben nicht die Bewerbung auf eine Beamtenstelle.


    Allerdings finde ich das Verfahren immer noch komisch. Mir geht esda wie Melo. Wenn ich bestehe, will ich mich bewerben können. Ob ich dann gut genug bin, um ein Stellenangebot zu bekommen, auch bei einer Planstelle, würde sich eben zeigen. Aber bestehen und sich ab einer bestimmten Note auf Planstellen nicht mehr bewerben zu dürfen find ich interessant, aber ich muss es ja nicht gut finden.

  • Zitat

    Original von Dalyna


    Das stimmt so nicht. Es hatte sich im Verlauf des Threads bereits geklärt, dass eine Anstellung ohne Verbeamtung möglich ist, aber eben nicht die Bewerbung auf eine Beamtenstelle.


    gibt es denn "nicht-beamten-stellen"? also bei uns sind alle festen stellen (planstellen) erst mal zur verbeamtung vorgesehen, ob es dann zur verbeamtung kommt, oder derjenige als angestellter weiterarbeitet ist eine andere sache...
    ansonsten gibt es noch lehraufträge (vertretungsstellen), aber davon reden wir hier ja nicht!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von v1981



    gibt es denn "nicht-beamten-stellen"? also bei uns sind alle festen stellen (planstellen) erst mal zur verbeamtung vorgesehen, ob es dann zur verbeamtung kommt, oder derjenige als angestellter weiterarbeitet ist eine andere sache...
    ansonsten gibt es noch lehraufträge (vertretungsstellen), aber davon reden wir hier ja nicht!


    Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Anstellung in Bayern...mit Verbeamtung und ohne.


    Hier die Situation an der Hauptschule


    Einstellungen Hauptschule im laufenden Schuljahr


    Da sich diese Auflistung auf das aktuelle Jahr bezieht, ist m.E. die Notenstufe 3,5 abhängig von der Gesamtbewerberzahl in diesem Schuljahr, d.h. nicht festgelegt.


    Oder anders: es wird jedes Jahr berechnet, wie viele Lehrer nötig sind, dann setzt man die dagegen, die sich bewerben; nach dem letzten, der benötigt wird, zieht man einen Strich = dessen Schnitt ist der Einstellungsschnitt.


    Der Unterschied zwischen dem einen und dem anderen liegt darin, dass man, wenn man unter dem Schnitt liegt, eine Stelle angeboten bekommt. Liegt man darüber, muss man sich selbst bemühen.


    Soll heißen, je nach Haushaltslage kann sich das verändern. Ich selbst z.B. habe mit einem im Wortsinn guten Examen im Jahr 1999 eine sogenannte "2/3 Stelle mit der Zusage der Verbeamtung nach 2 Jahren" bekommen (das war die letzte Stufe der Einstellung auf eine Planstelle). Und ja, in den Jahren danach wurden Leute direkt verbeamtet, auch wenn sie im Examen eine schlechtere Note als ich hatten. So what?


    Wie oben gesagt: der Arbeitgeber bestimmt, wen er einstellt.


    Eine Anstellung an einer Schule außerhalb dieser staatlich angebotenen Stellen ist m.E. möglich, auch an einer staatlichen Schule, und zwar im Rahmen von Aushilfsverträgen, Vertretungen...etc.


    Beispiel Realschule


    Der Schnitt von 3,5 als generelle Voraussetzung für die Verbeamtung steht auch irgendwo, das habe ich aber nicht mehr gefunden. Aber die Verbeamtung hat, noch einmal, nichts mit der Anstellung an einer Schule zu tun - und umgekehrt.


    h.

  • So ganz klar ist mir das immer noch nicht...
    Betrifft mich jetzt zwar auch nicht, interessiert mich aber trotzdem. Ist es (auch wenn es wahrscheinlich schwer wird) theoretisch möglich, mit einem Schnitt von 3,7 eine feste Stelle an einer öffentlichen Schule zu bekommen (egal ob als Beamter oder Angestellter)? Oder wäre das völlig ausgeschlossen und man müsste von einer Vertretungsstelle zur nächsten bangen?


  • deinen link verstehe ich jetzt so, dass es unbefristete stellen gibt (beamter zur probe) und befristete (angestellte).
    also heißt das (z.b. für realschule), dass man sich mit 3,6 auf die unbefristeten stellen nicht bewerben kann, bzw. die bewerbung nicht berücksichtig wird?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Ilse2
    So ganz klar ist mir das immer noch nicht...
    Betrifft mich jetzt zwar auch nicht, interessiert mich aber trotzdem. Ist es (auch wenn es wahrscheinlich schwer wird) theoretisch möglich, mit einem Schnitt von 3,7 eine feste Stelle an einer öffentlichen Schule zu bekommen (egal ob als Beamter oder Angestellter)? Oder wäre das völlig ausgeschlossen und man müsste von einer Vertretungsstelle zur nächsten bangen?


    Das hängt vermutlich vom Bundesland ab bzw. von dem Bedarf an Lehrkräften, der dort besteht.
    Meiner Freundin mit Examensnote 3,7 wurde, wie schon erwähnt, in Hessen klipp und klar gesagt, dass sie in dieser Gegend und mit dieser Note nie auf eine Festanstellung hoffen könne. Dabei ging es definitiv nicht um die Verbeamtung, sondern einfach um eine feste Stelle. Wie das in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht. Fand es jetzt auch nicht schwer zu verstehen, was hier geschildert wurde - trotzdem kann es einen ja ärgern.
    Natürlich kann der Dienstherr selber bestimmen, wen er einstellt. Gerecht wäre aber, wenn nicht von Vornherein bestimmte Bewerber ausgeschlossen wären. Bestanden ist eben bestanden. Damit hat sich derjenige qualifiziert. Anderenfalls hätt er durchfallen müssen.
    Ist natürlich nur meine unmaßgebliche Meinung.
    Die ominöse Rangliste in Hessen macht die Sache auch nur dubioser. Mit einem schlechteren Examensschnitt rückt man eigentlich nie vor. Über diese Liste hat man, nach allem was ich gehört habe, nur eine Chance, wenn man ein Einserexamen abgelegt hat. Insofern kommt das alles aufs Gleiche raus...

  • Mir ging es hier um Bayern (bezogen auf das Ausgangsposting). Dass es grundsätzlich schwierig ist, mit dieser Note eine wie auch immer geartete feste Stelle zu bekommen ist mir klar, mich würde nur interessieren, ob in Bayern theoretisch dennoch eine Festanstellung (als Beamter oder Angestellter) möglich wäre.

    • Offizieller Beitrag

    Also ehrlich, langsam nervt es mich gewaltig, nachdem Hawkeye und ich jetzt wirklich ausführlich geklärt haben, wie es ist. Wie oft soll man es denn wiederholen?
    Mit einem Schnitt von 3,5 oder schlechter kann man definitiv in Bayern nicht mehr verbeamtet werden, alles Weitere hängt wie überall sonst in der Arbeitswelt, von anderen Bewerbern und deren Note ab. Punkt. Dementsprechend ist eine Festanstellung möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich.
    Ob es wirklich besser gewesen wäre, TinaTina durchfallen zu lassen und ihr damit wirklich jede Aussicht auf eine mögliche Arbeitsstelle im Lehrerberuf zu nehmen, wage ich ganz stark zu bezweifeln.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Hermine
    Ob es wirklich besser gewesen wäre, TinaTina durchfallen zu lassen und ihr damit wirklich jede Aussicht auf eine mögliche Arbeitsstelle im Lehrerberuf zu nehmen, wage ich ganz stark zu bezweifeln.


    Das hat ja nun wirklich niemand gesagt!
    Aber lassen wir das.
    Anscheinend kann man sich also mit der Note bewerben, wird aber nie genommen. Viele finden das ganz normal, ich finde es scheinheilig und entmutigend für die Bewerber. Und ich frage mich nach wie vor, was das bestandene Examen dann soll.
    Auch der Abivergleich zieht nicht, da man auch mit einem schlechten Abi noch einiges studieren kann.
    Aber ich wollte ja aufhören. ;)
    Allen noch einen schönen Sonntag.


    Melo

  • Zitat

    Original von Hermine
    Also ehrlich, langsam nervt es mich gewaltig, nachdem Hawkeye und ich jetzt wirklich ausführlich geklärt haben, wie es ist. Wie oft soll man es denn wiederholen?


    Moment, wieso sollte ihr das geklärt haben. Ihr behauptet, dass wir es falsch verstanden haben und es gar nicht so ist, sondern nur scheinheilig wie Melosine es so schön nennt, geregelt wird.
    TinaTina hat aber eine andere Auskunft von einer offiziellen Stelle bekommen. Somit ist hier nichts wirklich geklärt!
    Denn das ihr es belegt habt, habe ich nicht gefunden!

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, ich hab vorher vielleicht überreagiert. Dass die Threadstarterin nie genommen wird, ist nicht gesagt. Wir hatten jetzt eine ganze Zeitlang so einen HS-Lehrermangel, dass wirklich alle eine Stelle bekommen haben bzw. wir Gym-Lehramtsstudenten dahingehend beraten wurden, doch zur Hauptschule zu wechseln.
    Und als ich mit auch nicht gerade rühmlichen (aber eben noch wartelistefähigen) 3,3 abgeschlossen habe, musste ich auch 3 KVs machen. Hatte Nachteile, aber auch Vorteile. So wusste ich z.B. vorher, an welcher Schule ich auf keinen Fall fest sein wollte und war froh, dass ich nach einem Jahr mein Säckchen wieder packen konnte. Und nach dieser Wartezeit machte es auf einmal "flupp" und ich war auf der Warteliste an die erste Stelle gerutscht- mit meiner Fächerkombi gab es in ganz Bayern auch mit den aktuellen Absolventen weniger als 3 Bewerber!
    Hier gibt es übrigens außer den staatlichen auch noch die städtischen Schulen und soweit ich weiß, haben die nichts mit den Voraussetzungen für eine staatliche Verbeamtung zu tun. Mit ganz viel Glück (dass ich ihr natürlich wünsche!) könnte TinaTina also noch städtische Beamtin werden.
    Achja und nachdem ich einmal in dem KV-Portal drin war, kamen im Jahr drauf so viele Angebote, dass ich das für mich günstigste raussuchen konnte. Und wäre die Dame, deren Mutterschaftsvertretung ich war, nicht zurückgekommen, hätte ich dort eine feste Anstellung bekommen.
    In dem Sinne: Die Hoffnung stirbt zuletzt!
    Edit: Liebe Susannea, vermutlich hat die Threadstarterin sich falsch ausgedrückt oder in der Verzweiflung etwas falsch verstanden.Es steht im übrigen auch nirgendwo, dass sie ihre Auskunft von offizieller Seite erhalten hat! Ich hoffe doch ganz stark, dass dir in diesem Fall meine persönlichen Erfahrungen (10 Jahre Berufserfahrung, 3x Betreuungslehrerin von Refis+ selbst nicht allzu gutes Examen und in der Zeit habe ich niemals etwas anderes gehört, als das was ich geschrieben habe!) als Beleg reichen. Wenn nicht, gibt dir die Seite des KM Bayern: km.bayern.de Auskunft. Zudem ist in der Quelle von Hawkeye zu sehen, dass die Einstiegsnote des Jahrgangs von 2010 bei 3,5 liegt, also sind die Chancen der Threadstarterin gar nicht so schlecht.
    Liebe Grüße
    Hermine
    Achja: Zum Thema "offizielle Stelle": einer meiner Kolleginnen wurde von ihren Seminarlehrern erzählt, wenn sie in einer zweiten Lehrprobe eine 5 bekäme, wäre sie durchgefallen. Auch das ist falsch, es geht um den Gesamtschnitt!

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