Beiträge von Mona L.

    Natürlich habe ich die Frage nochmal gestellt, weil darauf bisher keiner geantwortet hat! Das liegt wahrscheinlich daran, dass es in dem anderen Thread ja ursprünglich (siehe Titel) um eine ganz andere Frage geht. Deshalb habe ich einen Thread mit genau meiner Frage eröffnet.


    Im Gegensat zu dem von dir genannten Thread
    habe ich Lehramt SekI/II studiert und habe mein Referendariat am Gymnasium absolviert. Danach habe ich eine Stelle an einer Realschule bekommen, wurde verbeamtet und bin dort jetzt seit 12 Jahren.


    Ich hoffe weiterhin, dass jemand meine Fragen beantworten kann. Eigentlich müsste es hier doch SekI/II Lehrer geben, die damit Erfahrung haben.


    LG Eusebia

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn man als Sek I/II Lehrer nach Abschluss des Referendariats am Gymnasium an einer Realschule fest eingestellt wurde?
    - Kann man dann später problemlos über einen Versetzungsantrag auf ein Gymnasium wechseln? (NRW)
    - Steigt die Gehaltsstufe dann auch automatisch von A12 (Realschule) auf A13+ Zulage?
    - Muss man sich einer erneuten Überprüfung stellen? So wie das bei einer Bewerbung auf eine A13 Stelle an der Realschule wäre?


    Eusebia

    Wie sieht es eigentlich aus wenn man als Sek I/II Lehrer nach Abschluss des Referendariats an einer Realschule gelandet ist? Kann man dann später problemlos über einen Versetzungsantrag auf ein Gymnasium wechseln? (NRW) Steigt die Gehaltsstufe dann auch automatisch von A12 (Realschule) auf A13+ Zulage? Muss man sich einer erneuten Überprüfung stellen? So wie das bei einer Bewerbung auf eine A13 Stelle an der Realschule wäre?
    Eusebia

    Falls du keine familiären Gründe hast (z.B. kleine Kinder), kannst du zwar theoretisch jedes Jahr einen Antrag auf Stundenreduzierung stellen, aber ob der genehmigt wird, hängt von deinem Schulleiter ab. Bei uns an der Schule wurde schon mehreren Kollegen die Reduzierung verweigert!

    Also ich bin auch im Referedariat schwanger geworden. Meinen Prüfungstag hatte ich 3 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. D.h. ich bin auch in den letzten Wochen der Schwangerschaft auf eigenen Wunsch weiterhin zur Schule gegangen, weil ich ja meine Prüfung noch schaffen wollte. Zum Glück ging es mir auch die ganze Zeit gut und alles hat super geklappt. Nach der Geburt hat man dann zwei Monate Mutterschutz und bekommt sein normales Gehalt. Danach hätte ich dann eigentlich noch einen Monat in die Schule gemusst, aber freundlicherweise eröffnete mir das Seminar die Möglichkeit Arbeiten in der Bibliothek zu erledigen. Da durfte ich mein Baby sogar mitnehmen. Als die offizielle Referendariatszeit dann zu Ende war (Februar), habe ich mich arbeitslos gemeldet. Zwar bekommt man als 'ehemalige Beamtin' kein Arbeitslosengeld, aber so konnte ich wenigstens in die gesetzliche Krankenversicherung meines Mannes. Danach habe ich mich normal auf eine Stelle beworben. Schneller als erwartet (schon nach den Sommerferien) habe ich dann auch eine Stelle bekommen, die ich mit halber Stundenzahl angetreten bin. Also: Für alles gibt es eine Lösung und nicht alles kann man vorher so genau planen.

    Ab 50% Behinderung bekommst du 2 Ermäßigungsstunden, wenn du Vollzeit arbeitest. Falls du eine Behinderung hast, dann stehen dir die Ermäßigungsstunden zu. Was du mit 'einen Ruf wegbekommen' meinst verstehe ich nicht.

    Für NRW gilt folgendes:
    Liegt die Nichtversetzung am Ende der Klasse 9 an mangelhaften Leistungen in den Fächern Latein, Englisch oder Französich dann hat der betreffende Schüler den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreicht! Diese Fächer gibt es an der Hauptschule nicht bzw. haben keinen F1 sondern F2 Status. Das gilt auch für Englisch.
    Trotzdem ist natürlich die 10-jährige Schulpflicht des betreffenden Schülers erfüllt und das was ich weiter oben geschrieben habe gilt!


    Aktenklammer: Auch wenn der Schüler nochmal eine Nachprüfung versuchen kann und auch wenn er eventuell doch einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreichen kann, so sollte man den Eltern doch DRINGEND raten den Schüler jetzt schon umzumelden. Die ständigen Misserfolge nagen doch auch am Selbstbewusstsein. Nicht wenige Schüler geben sich durch die ständigen schlechten Noten selbst auf und schaffen es am Ende nicht mal mehr an der Realschule, weil sie einfach absolut keine Lust mehr auf Schule haben.

    Hallo Aktenklammer!
    Ja, es stimmt. Ein Wiederholer der 9.Klasse muss bei Nichtversetzen die Schule in der Tat ohne Abschluss verlassen!!! Bei uns an der Schule werden die Eltern in der 8.Klasse darüber schriftlich informiert und müssen die Kenntnisnahme dieser Regelung unterschreiben. Weiterhin muss keine Schulform, also weder Realschule noch Hauptschule einen solchen Schüler aufnehmen, denn er hat seine 10 Jahre Schulpflicht ja erfüllt. Die Eltern sollen dadurch dazu bewegt werden, ihre Kinder rechtzeitig vom Gymnasium abzumelden und an einer geeigneteren Schulform anzumelden. Den Paragraphen kann ich dir im Moment leider nicht nennen.
    ABER: Auch wenn weder Realschule noch Hauptschule solche Schüler aufnehmen MÜSSEN, dürfen sie es aber. D.h. in der Regel findet man eine Realschule oder eine Hauptschule zu der der Schüler wechseln kann. Dazu müssen sich die Eltern ins Zeug legen. Meistens muss der Schüler selbst auch beim Schulleiter vorsprechen, und wenn er sich nicht total daneben benimmt, wird er auch eine Chance bekommen. Bei uns gab es schon häufiger solche Fälle und bis auf zwei Ausnahmen wurden alle an einer anderen Schule genommen.
    D.h. du musst den Eltern raten am besten so schnell wie möglich eine andere Schule zu finden. Ratsam ist es den Wechsel noch vor Ende des Schuljahres, also z.B. zum Halbjahr anzugehen.

    Bei uns ist das ähnlich wie bei Nighthawk. Eine Wand (Südseite) ist fast komplett verglast. Kein Fenster kann man öffnen, nur 2 Fenster können gekippt werden. Sonnenschutz gibt es ebenfalls keinen. Jetzt wurden auch noch zwei Bäume gefällt, die bisher wenigstens ein bisschen Schatten gespendet hatten. Zum 'Lüften' lasse ich oft während des Unterrichts die Tür weit geöffnet. Alle regen sich auf, aber nichts passiert. Ist ja kein Geld da ....

    Ich habe mal ein Klassenfahrt (10. Klasse) gemacht in der ein Schüler nicht mitfahren 'durfte/ konnte/ wollte'. Die schriftliche Begründung der Eltern: "Mein Sohn hat noch nie woanders geschlafen. Er hat große Angst davor." :ka: Ohne Kommentar. :neenee:

    Ja, in menschlicher Hinsicht sind manche Schulleitungen echt daneben! Ich dürftein so einem Fall sehr wahrscheinlich auch nicht gehen.
    Bei uns gabe es letztens zum Beispiel folgenden Fall: Die Mutter einer Kollegin lag schwer krank im Krankenhaus. Früh morgens hat das Krankenhaus bei meiner Kollegin zu Hause angerufen und ihr mitgeteilt, dass es der Mutter sehr schlecht ginge und sie sofort kommen solle, weil sie wahrscheinlich bald sterben würde. Die betreffende Kollegin ist in die Schule gefahren und hat die Schulleitung gebeten ins Krankenhaus fahren zu dürfen. Die Schulleitung erlaubte es ihr aber NICHT! Gegen 12 Uhr rief ihr Bruder über das Sekretariat an und teilte ihr mit, dass die Mutter gestorben sei. Jetzt durfte sie sofort fahren. Ich hoffe die Schulleitung hat jetzt wenigesten ein schlechtes Gewissen, dass sie Schuld daran sind, dass meine Kollegin ihre Mutter nicht mehr sehen konnte. Aber leider bezweifle ich selbst das. Menschlich einfach vollkommen unfähig!

    Ein 'guter Text' ist für mich flüssig lesbar, gut strukturiert und durchgehend problemlos verständlich.


    Am Anfang ist es auf jeden Fall wichtig den Schülern 'useful phrases' je nach Schreibaufgabe an die Hand zu geben.
    Z.B. Wie drücke ich meine Meinung aus? Wie kann ich jemandem widersprechen? Wie kann ich Gründe aufführen? Wie drücke ich Gefühle aus? Wie verbinde ich Sätze gut? u.s.w. , u.s.w.

    Zitat

    Original von Anna73
    Ich muss mich im Sep. zurückmelden. Ist das möglich aus der Elternzeit krank zurückzukehren? Erhalte ich dann sogar Bezüge? Werde ich offiziell wieder an meiner Schule zurückkehren können?


    Hallo Anna!
    Leider kann auch ich deine Fragen nicht beantworten, aber:
    Zuerst solltest du auf jeden Fall nur an DICH denken und was das Beste für DICH ist. Es ist dein Leben und deine Gesundheit! Das kostet Kraft. Deshalb solltest du keine Kraft verschwenden, indem du dir in deiner Situation Gedanken darüber machst, was das Beste für die Schüler oder die Schule ist.
    Ich rate dir zunächst Kontakt mit der Schwerbehindertenvertretung deiner Bezirksregierung aufzunehmen. Durch deine Krankheit hast du Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis, den du vielleicht auch schon beantragt hast. Die Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung vertritt viele Lehrer/-innen in ähnlicher Situation, d.h. nach Krebserkrankungen. Im Gegensatz zum Schulamt oder der Schulleitung wirst du dort so beraten, wie es für DICH von Vorteil ist. Die Schulleitung schaut meist nur auf Interessen der Schule, auch wenn sie das nicht zugibt. Ich spreche aus Erfahrung.
    Alles Gute

    Zitat

    Original von Aktenklammer
    Dieser Verein hat also auch immer gegen die Sache mit dem Arbeitszimmer Einspruch eingelegt (oder was auch immer man da tun musste).
    Bisher musste ich aber keine Größenangabe meines Arbeitszimmers machen. Bekommt man da eine Pauschale wieder oder wie läuft das jetzt? Wisst ihr da etwas?


    ??? Verstehe ich nicht. Um Einspruch einlegen zu können (was übrigens gar nicht nötig war) muss doch vom Finanzamt erstmal etwas abgelehnt werden. D.h. du musst die Absetzung des Arbeitszimmers zuvor beantragt haben. Dabei musstest du die Größe des Arbeitszimmers angeben! Nur so konnte ein Betrag ermittelt werden, den du für das Arbeitszimmer geltend gemacht hast. Es gibt keine Pauschale!

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