Beim Klassenrat sind aber alle SuS dabei und nicht nur drei SuS je 15 min.
Beiträge von Plattenspieler
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Aber ich bin zugegeben nicht firm im Koran.
Das Kopftuch bzw. ein Gebot, die Haare zu bedecken, finden sich meines Wissens nicht im Koran.
Im Gegensatz zur Bibel:
Zitat von 1. Korinther 11, 4-7Jeder Mann, der betet oder prophetisch redet und dabei sein Haupt bedeckt hat, entehrt sein Haupt. Jede Frau aber, die betet oder prophetisch redet und dabei ihr Haupt nicht verhüllt, entehrt ihr Haupt. Sie unterscheidet sich dann in keiner Weise von einer Geschorenen. Denn wenn eine Frau sich nicht verhüllt, soll sie sich doch gleich scheren lassen. Ist es aber für eine Frau eine Schande, sich die Haare abschneiden oder sich kahl scheren zu lassen, dann soll sie sich auch verhüllen. Der Mann darf sein Haupt nicht verhüllen, weil er Bild und Abglanz Gottes ist; die Frau aber ist der Abglanz des Mannes.
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Für Bayern ist sogar explizit geregelt, dass Lehrer dazu angewiesen werden dürfen, sich für Vertretungen bereitzuhalten.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV288393-9a
Das gehört zu den allgemeinen Dienstpflichten. Insbesondere kann die Anwesenheit in der Schule angeordnet werden.
Der Wortlaut von § 9 III 2 LDO"Sie [die Lehrkraft] ist verpflichtet, auch außerhalb ihres planmäßigen Unterrichts, zur Übernahme von Vertretungen und – unbeschadet ihres Urlaubsanspruchs – in den Ferien aus dienstlichen Gründen in zumutbarem Umfang zur Verfügung zu stehen; die Anwesenheit in der Schule kann angeordnet werden; darüber sind die Lehrkräfte frühzeitig zu informieren."
Für den TE ist also nur relevant, ob die Information über die Anwesenheitspflicht "frühzeitig" erfolgt.Impliziert nicht diese Notwendigkeit der frühzeitigen Information, dass es sich dabei nicht um eine regelmäßige angeordnete Anwesenheit handeln kann?
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Euer
"Kopftuchverbot"
*kopfschüttel*
geht aber auch nur, weil ihr eine Grundschule seid.
Ab welchem Alter tragen Musliminnen Kopftücher? | Religionen Entdecken (religionen-entdecken.de)
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Das wird in dem Moment schwierig, in dem die vorgelegten Textverweise offen formuliert sind und daher Interpretationsspielraum zulassen.
Falls es sich um ein muslimisches Mädchen handelt [...]
Ich hoffe, ich habe undichbinweg richtig verstanden, dass diejenigen, die das Kopftuch zum Vorwand nehmen, um auf ihre Kopfbedeckung zu bestehen, dies schriftlich begründen sollen, und nicht die muslimischen Schülerinnen ... ?!
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Wenn ich es richtig verstehe, ist in Bayern sogar drei Stunden mehr Unterricht im Monat anrechnungsfrei erlaubt.
1. "wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern", also nicht als Regelfall
2. jede Woche eine Präsenzstunde wären in einem Monat (ohne Ferien) schon mehr als drei Stunden
Meine Position geht beispielsweise aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers hervor.
Beamte haben keinen Arbeitgeber.
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Wieso das denn?
Mag anders sein, wenn man Berufsschullehramt studiert und es tatsächlich relativ sicher nur mit älteren Jugendlichen und Erwachsenen zu tun haben wird.
Aber bei allen anderen Lehrämtern ist meines Wissens die Arbeit auch mit jüngeren SuS in der Ausbildung inbegriffen und im Beruf relativ wahrscheinlich, und dann finde ich so eine Aussage wie "kann Kinder nicht leiden" schon sehr befremdlich. Das ist ja doch etwas anderes als die Aussage, dass man in bestimmten Klassenstufen lieber unterrichtet als in anderen.
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Ich kann Kinder im allgemeinen nicht leiden.
Finde es sehr seltsam, mit dieser Einstellung ein Lehramtsstudium und den Vorbereitungsdienst aufzunehmen.
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Dann wäre ja jede Art von Präsenzstunden unmöglich oder mit Anrechnung als Unterrichtsstunde möglich.
Darum geht es ja. Wenn es Präsenzstunden gibt, dann müssten diese auf das Deputat angerechnet werden imho.
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bei einer schweren körperlichen Einschränkung eher ein Förderschulbesuch (wo ja auch die Regelschulabschlüsse erworben werden können, da zielgleicher Unterricht) angedacht wird.
Es ist jetzt eine Schätzung meinerseits, aber an den K-Schulen, die ich kenne, dürften maximal 10 bis 15 Prozent der SuS nach Regelschullehrplan unterrichtet werden, der Rest nach L- oder G-Lehrplan. Aber ja, klar, möglich ist es, meist an der K-Schule direkt aber auch nur der Hauptschulabschluss (kann anderswo anders aussehen, ich kenne auch eine K-Schule, die zum Abitur führt).
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Zieldifferente Inklusion ist absurd und ein Bremsklotz. Die GE und LE Kinder, die wir am Gymnasium mitgezogen haben, wären anderswo sicherlich besser aufgehoben gewesen und saßen jahrelang mehr oder weniger halt daneben.
Wie oben bereits geschrieben:
1. "Bremsklotz" i. S. v.: die anderen SuS lernen dadurch langsamer widerspricht, soweit ich weiß, dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand.
2. Wenn die SuS mehr oder weniger nur daneben gesessen haben, warum habt ihr ihnen keine adäquaten Aufgaben gegeben?
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Wo liest du das in der UN-Konvention?
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Bei uns nicht. Die aufgeteilten SuS kommen ja mit Aufgaben/Arbeitsmaterial.
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In NRW gehören bis zu 3 Stunden ad-hoc Vertretung im Monat zur Unterrichtsverpflichtung.
Nein, sie gehören nicht zur grundsätzlichen Unterrichtsverpflichtung. Sie sind zu leisten, "wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern".
Diese zwingenden dienstlichen Verhältnisse lassen sich nach meiner Erfahrung durch die Aufteilung von Klassen oder die Auflösung von Doppelbesetzungen weitgehend vermeiden.
Es mag aber sein, dass meine Perspektive hierzu begrenzt ist und dies am Gymnasium nicht möglich ist - schließlich machen die Lehrkräfte dort, wie ich lernen durfte, einen grundlegend anderen Job, der nichts mit dem meinigen zu tun hat.
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Ich würde ja ein Modell bevorzugen, bei dem zur Vertretung gar keine zusätzlichen Stunden anfallen.
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Unsere Bereitschaft gehörte nicht zum Deputat, sondern kam on top drauf.
Habt ihr euch da nicht gewehrt?
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Vorweg: Ich sehe schulische Inklusion recht differenziert und bin kein bedingungsloser Befürworter, arbeite ja auch selbst aus Überzeugung an einer Förderschule.
Aber:
In der ersten Stunde ging es immer darum, dass alle sich ein Mittagessen aussuchen, was die Lehrerin dann ankreuzte. Das dauerte dann bei 10 Kindern tatsächlich 60 Minuten.
Da würde ich auch verrückt werden und sehe das als wenig zielführend und Zeitverschwendung.
FS verfolgen ja eher das Ziel, dass die Kinder möglichst selbstständig leben können. Viele der Kids die ich kennengelernt habe, werden das aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigung aber niemals können
Sie werden was niemals können? Völlig selbstständig leben: Kann gut sein. Möglichst selbstständig, wie du es selbst als Ziel formulierst, im Rahmen ihrer Möglichkeiten: Warum nicht?
Kätzerisch
Was ist das? Adjektiv zu Katze?
Durch die Inklusion bremsen wir die "normalen" Schüler aus, diese erwirtschaften dann in Zukunft weniger Steuern
Wie kommst du darauf? Die Studienlage ist meines Wissens doch, dass Inklusion leistungsstarken und durchschnittlichen SuS in ihrer Entwicklung nicht schadet?
LE= zieldifferent also gar keine Noten, nur Wortgutachten.
Das ist bundeslandabhängig. Dazu gibt es aktuell auch einen anderen Thread.
und darum bringt es nichts sie durch den normalen Unterricht zu quälen
Wenn der Unterricht für die SuS mit Förderbedarf eine Qual ist und ihnen nichts bringt, sollte dann nicht die erste Maßnahme sein, den Unterricht entsprechend anzupassen, dass er allen SuS etwas bringt und keine Qual darstellt?
An welchen Stellen im Leben gibt es denn streng genommen regelmäßig Berührungspunkte zwischen Menschen unterschiedlicher kognitiver Voraussetzungen?
Ist das nicht eigentlich ein Argument für schulische Inklusion? Damit Kinder von klein auf (am besten schon Kiga oder davor) lernen, dass es normal ist, verschieden zu sein, und langfristig dann vielleicht gesamtgesellschaftlich mehr Berürungspunkte entstehen? Teilhabe im normalen Leben sollte doch das Ziel sein?
Zitat von aviatorVon der Förderschule GE, zu der ein weiterer Kollege ich sollen, weiß ich, dass die selbst im letzten Jahr Personal an eine Grundschule abgeben mussten.
Aber im Rahmen von sonderpädagogischen Tätigkeiten an der Grundschule, nehme ich an?
Eine "normale" Abordnung oder Versetzung mit Tätigkeit als GS-Lehrkraft wäre, solange die Besoldungsdifferenz besteht, doch nicht amtsangemessen, wenn ich das in diesem Thread richtig verstanden habe?
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Nachtrag: Ich finde es anmaßend, Menschen wie mir "Menschenfeindlichkeit" zu unterstellen.
Ich glaube nicht, dass dir das jemand hier unterstellen würde. Es ging nicht um diese Position, die sicherlich nachvollziehbar ist, sondern es ging um spezielle, inzwischen nicht grundlos gelöschte Aussagen und Formulierungen in einzelnen Beiträgen.
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Weil ich als Gymnasiallehrerin - wie du es selbst schon gesagt hast - durchaus in einer Blinden- oder Schwerhörigenschule arbeiten könnte. Auch mit Kids mit KMW-Schwerpunkt.
Ja, es fehlt (mindestens) Sprache.Ich sage ja, dass Gymnasiallehrer auch an G-, L- oder E-Schulen arbeiten können, weil es keine prinzipiell unterschiedliche Tätigkeit ist, wie hier von vielen behauptet wird.
Ich sage nicht, dass es die Ideallösung ist oder dass keine Fort- und Weiterbildung nötig wäre, um diese Arbeit mittelfristig sinnvoll und gut zu erledigen.
Letzteres trifft aber imho auf alle Förderschwerpunkte zu. Das würde ich nicht nur an Kognition und Verhalten festmachen. Abgesehen davon: Alle Schulen für Sehen und für körperlich-motorische Entwicklung, die ich kenne, haben auch eine G- und eine L-Abteilung, die meisten Schulen für Hören mindestens eine L-Abteilung.
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