Beiträge von Plattenspieler

    Es ging hier nicht um das Förderschullehramt, sondern um das Gymnasiallehramt und insbesondere um geisteswissenschaftliche Fächer und Informatik.

    Weder in dem Eröffnungsbeitrag dieses Threads noch in dem darin zitierten und verlinkten Artikel kann ich eine Einschränkung auf bestimmte Schulformen oder Fächer erkennen.

    Zumal gerade Gymnasiallehramt mit geisteswissenschaftlichen Fächern aktuell im Allgemeinen ja die wenigsten Personalprobleme und damit den geringsten Bedarf nach Bachelor-Quereinsteigern haben dürfte. Aber auch das ist vielleicht in Brandenburg anders, mag sein.

    bevor du empört bist

    Bin ich nicht, keine Sorge. :_o_)

    Das ist doch mal eine belastbare Quelle. Da zeigt sich dein vertieftes, wissenschaftliches Studium.

    1. Ad-hominem-Argumente bringen uns auch nicht weiter.

    2. Mir ist das relativ egal, was als "Grundstudium" bezeichnet wird. Wikipedia nennt als Möglichkeiten das Studium bis zum ersten Abschluss (was i. d. R. der Bachelor ist), das Studium bis zum Vordiplom (wie von mir genannt) sowie den ersten Teil eines Studienganges (wie wohl von dir bevorzugt). Wenn es dir wichtig ist, dass nicht das gesamte Bachelorstudium ein "Grundstudium" ist, dann wäre es doch deine Sache, (wissenschaftliche) Quellen hierfür zu nennen?

    Wenn jeder x-beliebige Gymnasiallehrer sich nebenbei mal schnell das Wissen und die Fähigkeiten draufschaffen kann, die es bspw. für die Arbeit im Förderschwerpunkt GE braucht (das hast du so im Thread zur Inklusion behauptet), dann ist das Studium offenbar unnötig.

    1. Welcher Thread zur Inklusion? Meinst du den Thread zur Abordnung an eine G-Schule (in dem es zwischenzeitlich auch mal kurz um Inklusion ging)?

    2. Falls ja, sollte man differenzieren: Ob ein Gymnasiallehrer auch an einer Förderschule arbeiten kann und ob es gut und spezifisch ausgebildete Förderschullehrer braucht, sind zwei grundlegend unterschiedliche Fragen, die problem- und widerspruchslos beide bejaht werden können.

    Auch in meinem Studium kam im Hauptstudium (oder sagen wir: in der zweiten Hälfte des Studiums)

    neuer, klar umrissener Stoff hinzu

    nämlich die gesamten diagnostischen und therapeutischen Inhalte, die wesentlich für meine alltägliche Arbeit sind.

    Diese Forderung - bezogen auch auf andere Lehrämter, Länder und Unis als die deinigen - kann ich demnach nur an dich zurückgeben:

    Vielleicht machst du dir mal die Mühe, zu prüfen wie diese Studiengänge aufgebaut sind.

    Der Bachelor ist übrigens mehr als ein Grundstudium. Die Behauptung Bachelor = Grundstudium kommt gerne von Menschen, die den Abschluss entwerten wollen (und selbst weder in diesem System studiert haben noch sich die Mühe gemacht haben, sich in konkrete Studiengänge einzulesen.

    Das ist jetzt etwas offtopic, aber ich erinnere mich noch an die Diskussion, als es 2021 um Frau Baerbock ging, die in Deutschland nur das Vordiplom gemacht hat (und dann einen Master im England). Damals hieß es immer, das Vordiplom sei ja gleichzusetzen mit einem Bachelor. Das Vordiplom aber schloss klassischerweise das Grundstudium ab.

    Grundsätzlich denke ich, dass Grundstudium sehr unterschiedlich definiert werden kann, auch je nach Studiengang. In meiner Studienordnung kam der Terminus meiner Erinnerung nach nicht vor.

    Du bist soch selbst der Ansicht, dass der Anteil von über 100 LP im Studium Förderschullehramt überflüssig ist. Genauso, wie das Referendariat an Förderschulen.

    Bitte? Wie kommst du darauf?

    Wenn es nach dem Grundstudium nur noch in die Breite geht und das alles gar nicht unbedingt notwendig ist, dann finde ich, dass wir den Ärztemangel am besten beheben, indem Mediziner nur noch bis zum Physikum studieren müssen. Und auch Juristen brauchen kein neun- bis zehnsemestriges Studium + Referendariat - die Methodik der ersten juristischen Hausarbeiten unterscheidet sich im Wesentlichen auch nicht von den Staatsexamensklausuren ...

    Auch im (Nicht-Lehramts-)Bachelor studiert man zumindest bei geisteswissenschaftlichen Studiengängen in der Regel mehrere Fächer, hat Bezugswissenschaften, übergreifende Studienanteile sowie Praktika. Insofern kann man nicht davon ausgehen, dass ein (geisteswissenschaftlicher) "Fach"-Bachelor 180 CP in seinem Fach im engeren Sinne erworben hat.

    Warum muss ich beim Lesen an die Mikätzchen denken?

    Wie immer auch der Vergleich mit anderen Berufen: Wir haben Ärztemangel. Bitte auch Bachelorabsolventen in verwandten Fächern als Assistenzärzte. Die Justiz hat auch Personalmangel: Warum keine Bachelorabsolventen als Richter?

    Wird beides nicht kommen? Da sieht man mal wieder, welcher Stellenwert der Bildung von der Politik zugewiesen wird ...

    Vieleicht kann man ja ChatGPT dazu bringen nach Eingabe der Noten ein entsprechendes Gutachten zu formulieren.

    Was schätzt ihr, welche Noten habe ich hier kompetenzorientiert umschreiben lassen:

    Vielleicht ist das ja bewusst so eingeplant, aber ASS ist ja ein riesiges Spektrum. Ich glaube, die Teilnehmenden haben da komplett unterschiedliche Schüler vor Augen: vom stark betroffenen Schüler mit frühkindlichem Autismus, der eine 1-zu-1-Betreuung benötigt, über den hoch- oder inselbegabten Schüler mit sozialen Schwierigkeiten bis hin zu Schülern, bei denen diese Diagnose überrascht, weil man sie im Alltag als recht unauffällig wahrnimmt, und noch viele andere Erscheinungsformen ... (Das sind natürlich auch Stereotype bzw. Extreme innerhalb des Spektrums, die meisten SuS mit ASS finden sich wohl irgendwo dazischen.)

    Je nachdem, welche dieser SuS ich mir vorstelle, fallen die Antworten auf verschiedene Fragen natürlich sehr unterschiedlich aus.

    Außerdem das Item, ob es mir lieber wäre, wenn eine "sonderpädagogische Fachkraft" die Förderung übernähme: Die bin ich selbst.

    Das war in BW auch mal von einer Expertenkommission so vorgeschlagen (vermutlich gab es Überschneidungen mit Leuten, die Berlin beraten haben), dass Sonderpädagogik nur noch Teil des Primar- oder Sek.-1-Lehramtes sein sollte (hier quasi ein Fach ersetzt), und kein eigenständiges Lehramt mehr.

    Wurde hier zum Glück nicht umgesetzt.

    Ist natürlich auch eine Sparnummer für das Land, wenn man quasi eine Doppelfunktion hat und Primarstufen-Sonderpädagogen nach A 12 besoldet werden könnten.

    Wie kannst du denn die Aufsichtspflicht für jemanden übernehmen, der kein einziges Wort mit dir sprechen kann?

    Das heißt, alle nicht-sprechenden SuS sollten pauschal von allen Klassenfahrten ausgeschlossen werden?!

    (Obgleich dieser Schüler ja nicht einmal nichtsprechend ist, nur noch nicht - ausreichend - deutschsprechend).

    So etwas passiert nicht plötzlich. Lernen ist ein Prozess.

    Prozesse können aber gestört sein, auch sprachliche Lernprozesse. Sei es durch Traumata und emotionale Gründe, durch eine Sprachbehinderung oder allgemeine Entwicklungsverzögerung oder durch schulische und außerschulische Rahmenbedingungen des Spracherwerbs. Wir wissen hier durch den Thread ja recht wenig über den Schüler, außer dass er bisher anscheinend nur wenig Deutsch gelernt hat. Woher qamqam und CDL die Sicherheit nehmen, dass das bis zum Sommer anders sein wird, erschließt sich mir auch nicht.

    Was ist denn ein IB?

    Vermutlich eine

    Inklusionsbetreuerin

    Was auch immer das sein soll ...

    Insgesamt sehe ich es wie mehrere hier: Wenn du die Fahrt unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht verantworten kannst, dann mach sie (so) nicht und/oder fordere Unterstützung in Form von mehr Begleitung ein.

    Ich finde es allerdings schwierig, das allein an dem einen Schüler festzumachen, und diskriminierend, ihn aufgrund fehlender Sprachkenntnisse auszuschließen.

    Berlin muss sich doch nicht an anderen orientieren. Berlin ist selbst Vorbild für alle anderen: im Bildungssystem, bei der Organisation von Wahlen, an Silvester, beim Länderfinanzausgleich usw.

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