(2) Der Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, in die insbesondere die schulischen Leistungen, das Lern- und Arbeitsverhalten sowie die bisherige Entwicklung des Kindes einfließen. Sie basiert auf differenzierten kontinuierlichen Beobachtungen des Kindes durch die Lehrkräfte und einer regelmäßigen Beratung mit den Erziehungsberechtigten über die Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes und orientiert sich prognostisch an den Anforderungen der weiterführenden Schularten.
(3) Eine Empfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Voraussetzungen auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung nach Absatz 2 vorliegen. Die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden müssen erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Hinsichtlich der schulischen Leistungen kann als Orientierungshilfe dienen, dass den Anforderungen des Gymnasiums in der Regel entsprochen wird, wenn in der Halbjahresinformation der Klasse 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend (2,5) erreicht wurde; den Anforderungen der Realschule bei einem Durchschnitt in diesen Fächern von mindestens befriedigend (3,0).
Erstens: Für mich klingt die Verordnung, als müsste es streng genommen gar nicht berechnet werden, weil der Durchschnitt nur "als Orientierungshilfe dienen [kann]" (siehe Hervorhebung meinerseits), aber auch noch andere Faktoren eine Rolle spielen.
Zweitens: Nach der Verordnung kann der Durchschnitt aus den Noten der Halbjahresinformation gebildet werden (siehe zweite Hervorhebung meinerseits). Wie du, Kaktus21 , selbst schreibst, gibst du dort Viertelnoten. Mit welchen "ganzen Noten" willst du dann rechnen, wenn du gar keine hast?
Das so weit nur aus der Verordnung, denn ich muss wie Zauberwald sagen:
hatte lange keine Vierer mehr
Folgendes halte ich aber für sehr unwahrscheinlich:
dass man die Noten in Deutsch und Mathe bis auf 2 Stellen hinter dem Komma ermitteln musste, also z.B. 1.37...
Da in BW keine Noten berechnet werden (Notenbildungsverordnung: "pädagogisch-fachliche Gesamtwertung"), wüsste ich nicht, wie man Leistungen sinnvoll auf die Hundertstel-Note genau bewerten sollte.