Folgefehler Zahlenreihe

  • Die Mutter hat recht, die 4. Zahl ist ja richtig gerechnet, weil es immer - 3 heißt.

    Wobei ich es komisch finde, dass es für das Aussuchen der ersten Zahl einen Punkt gibt.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ich finde gerade das Aussuchen der ersten Zahl schwieriger und damit einen Punkt wert, weil das Kind den Überblick haben muss, dass es anschließend mehrfach die Rechenoperation ausführen kann.


    Wenn das Kind sich nur einmal verrechnet, kann man auch nur einen Punkt abziehen.

  • Ich würde insgesamt entweder 1,5 oder 3 Punkte geben, je nachdem wie der Rest der Arbeit bewertet wurde. Auf das erste Folgenglied würde ich keine Punkte geben und danach je ein Drittel der Gesamtpunktzahl für ein richtiges Ergebnis. Im konkreten Beispiel mit dem Fehler des Schülers entweder 1/1,5 oder 2/3 Punkte.

    Müssten die Schüler bei gegebener Zahlenreihe eine Regel erst erkennen und entsprechend der Regel fortsetzen, würde ich eher Folgefehler berücksichtigen, da höherer Schwierigkeitsgrad.

    Die gesuchte Folge ist zudem auch nicht so lang. Bei einer längeren Folge wären Folgefehler sicher auch angebracht.

  • Also noch einmal:

    Vorgegeben sind „10“ und „-2“, gesucht ist also: 10 8 6 4 2

    Bei 10 9 6 4 2 sind drei Zahlen richtig, es wurde aber zweimal falsch gerechnet.

    Bei 10 8 7 5 3 wurde nur einmal falsch gerechnet, es ist aber nur eine Zahl richtig. Und daher soll es weniger Punkte geben?

    Es geht doch um das Ausführen von Rechenoperationen und nicht um das Treffen von Zahlen.

  • Wenn es keine Note gibt, musst du doch auch keine Punkte geben? Einfach richtig oder falsch angeben, evtl. eine kompetenzorientierte Rückmeldung graphischer Art (Balken, Kreuze, ...). Damit können SuS in dem Alter sowieso mehr anfangen als mit 23/34 Punkte.

  • Die Benotung in Klasse 2 führt bei unseren Zweitklässlern gerade derzeit dazu, dass sie bei einer 1-2 anfangen zu heulen. Die Eltern wollen auch die Termine für die Tests wissen, was schon zu Druck bei allen führt. Ich finde das sehr befremdlich. Mir würden Noten ab Klasse 3 reichen, wenn die Kinder etwas reifer sind. Und sie gehen nun mal bis zur 6. Wenn es wie bei vielen nur Note 1,2 und 3 in Klasse 2 gibt, dann kann man sich das doch schenken. Ein System mit Smileys oder so ähnlich würde da auch reichen.

    Bei uns gibt es ja erst am Ende von Klasse 2 eine Note in Deutsch und Mathe auf dem Zeugnis. Vergibt man tatsächlich eine 4, kann man auf Ärger mit den Eltern warten. Daher der Tipp, wenn Noten, dann sollte auch unter den Tests mal eine 4 oder schlechter stehen, sonst können die Eltern das nicht nachvollziehen.

    Ich habe derzeit Drittklässler und habe in der Vergangenheit die Tests in Klasse 1 und 2 nicht angekündigt, um unnötigen Stress in den Familien zu vermeiden. Auch haben wir in Klasse 2 eigentlich erst im 2. Halbjahr Noten unter die Tests gesetzt.

  • Eigentlich können Reklamationen seitens der Eltern bei allen Bewertungsformen kommen, egal ob Noten, Smileys oder schriftliche Rückmeldung. Selbst bei einer schriftlichen Positivbewertung könnten Eltern, wenn auch vermutlich eher solche, die Feinarbeiten herauslesen können (z.B. weil sie im Personalbereich arbeiten und daher den Unterschied zwischen einem mittelprächtigen und einem sehr guten Arbeitszeugnis kennen), eine als subjektiv empfundene Ungleichbehandlung monieren. Die (Fehl-?)Interpretation von Noten fehlt den meisten Eltern vermutlich einfacher als nicht-quantifizierte und weniger geläufige Bewertungsformen.

  • In Klasse 2 muss man in BW keine benoteten Tests schreiben. Man muss überhaupt keine Tests schreiben.

    Aber du hast 2 Noten auf dem Jahreszeugnis von Klasse 2 stehen.

    Du musst auch sonst keine Tests schreiben, laut SL, was ich zu bezweifeln wage, denn wir haben andererseits genau festgelegt, wie viele es in KL. 3 und 4 sind.

  • Aber du hast 2 Noten auf dem Jahreszeugnis von Klasse 2 stehen.

    Ja, natürlich, die musst du auch begründen können im Zweifel. Aber dazu reichen Notizen, Beurteilungsraster, informelle (für sich unbenotete) Lernzielkontrollen etc. gut aus.

    Du musst auch sonst keine Tests schreiben, laut SL, was ich zu bezweifeln wage, denn wir haben andererseits genau festgelegt, wie viele es in KL. 3 und 4 sind.

    Wer sagte hier einst: "Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz"? :_o_)

    Auch wenn es im vorliegenden Fall kein Gesetz ist, sondern eine Verordnung,

    nämlich die Verordnung des Kultusministeriums über die Leistungsbeurteilung in Grundschulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (LeistungsbeurteilungsVO GS).


    Darin heißt es für Klasse 1/2:

    Zitat
    § 2 (3) Zur Abfassung des Schulberichts sollen die von der Schülerin oder dem Schüler im Unterricht und als Hausaufgabe gefertigten schriftlichen und praktischen Arbeiten sowie die mündlichen Beiträge, Portfolios und Präsentationen zugrunde gelegt werden. Präsentationsergebnisse, Lern- und Entwicklungsdokumentationen oder kompetenzbasierte Berichte sind einzubeziehen.

    Zuvor wird erwähnt, dass am Ende von Klasse 1 und 2 Noten in Deutsch und Mathematik zu geben sind, von Klassenarbeiten/Tests ist aber nirgends die Rede.


    Anders für Klasse 3/4:

    Zitat

    § 3

    (3) In den Klassen 3 und 4 werden in den Fächern Deutsch und Mathematik schriftliche Arbeiten auch für die Lernkontrolle und den Leistungsnachweis angefertigt. Beim Umfang und bei der Beurteilung nach § 5 der Notenbildungsverordnung ist auf die Ausdauer und die Konzentrationsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern dieses Alters besonders Rücksicht zu nehmen.

    (4) Schriftliche Arbeiten sollen in den Klassen 3 und 4 in angemessenem Umfang bei der Leistungsbewertung einbezogen werden. Zu beachten sind die Besonderheiten der individuellen Förderung und eine motivationsförderliche Besprechung der Ergebnisse.

    (5) In den Klassen 3 und 4 sind pro Schuljahr im Fach Deutsch nicht mehr als acht schriftliche Arbeiten und im Fach Mathematik nicht mehr als sechs schriftliche Arbeiten, die der Lernkontrolle und dem Leistungsnachweis dienen, anzufertigen. Sie sind gleichmäßig auf das gesamte Schuljahr zu verteilen. Bei allen schriftlichen Arbeiten sind Abweichungen von der Rechtschreibung sowie Ausdrucksmängel zu beachten und zur individuellen Förderung heranzuziehen.

    Es wird jedoch in den weiteren Abschnitten auch erwähnt, was neben den schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten) noch alles zur Notenbildung herangezogen werden kann und muss.

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