Beiträge von Plattenspieler

    Die Generation XYZ und die Babyboomer im Überblick (unicum-media.com)

    und dann

    Generation Alpha – Herausforderungen für eine unbekannte Generation (unicum-media.com)

    Wegen "Verwirrend"-Smiley: Fand es interessant, da wohl nicht alle Leute hier mit den Bezeichnungen etwas anfangen konnten, und auch für die, die sie kennen, finde ich diese Beschreibungen interessant. Deshalb habe ich sie hier verlinkt für Interessierte.

    (2) Der Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, in die insbesondere die schulischen Leistungen, das Lern- und Arbeitsverhalten sowie die bisherige Entwicklung des Kindes einfließen. Sie basiert auf differenzierten kontinuierlichen Beobachtungen des Kindes durch die Lehrkräfte und einer regelmäßigen Beratung mit den Erziehungsberechtigten über die Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes und orientiert sich prognostisch an den Anforderungen der weiterführenden Schularten.

    (3) Eine Empfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Voraussetzungen auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung nach Absatz 2 vorliegen. Die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden müssen erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Hinsichtlich der schulischen Leistungen kann als Orientierungshilfe dienen, dass den Anforderungen des Gymnasiums in der Regel entsprochen wird, wenn in der Halbjahresinformation der Klasse 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend (2,5) erreicht wurde; den Anforderungen der Realschule bei einem Durchschnitt in diesen Fächern von mindestens befriedigend (3,0).

    Erstens: Für mich klingt die Verordnung, als müsste es streng genommen gar nicht berechnet werden, weil der Durchschnitt nur "als Orientierungshilfe dienen [kann]" (siehe Hervorhebung meinerseits), aber auch noch andere Faktoren eine Rolle spielen.

    Zweitens: Nach der Verordnung kann der Durchschnitt aus den Noten der Halbjahresinformation gebildet werden (siehe zweite Hervorhebung meinerseits). Wie du, Kaktus21 , selbst schreibst, gibst du dort Viertelnoten. Mit welchen "ganzen Noten" willst du dann rechnen, wenn du gar keine hast?

    Das so weit nur aus der Verordnung, denn ich muss wie Zauberwald sagen:

    hatte lange keine Vierer mehr

    Folgendes halte ich aber für sehr unwahrscheinlich:

    dass man die Noten in Deutsch und Mathe bis auf 2 Stellen hinter dem Komma ermitteln musste, also z.B. 1.37...

    Da in BW keine Noten berechnet werden (Notenbildungsverordnung: "pädagogisch-fachliche Gesamtwertung"), wüsste ich nicht, wie man Leistungen sinnvoll auf die Hundertstel-Note genau bewerten sollte.

    Ich schrieb ja bereits im Februar 2021:

    Was man "irgendwann nach der Corona-Zeit" imho gerne beibehalten darf:

    - kein Fasching

    - kein Händeschütteln

    - kein Publikum in Fernsehsendungen (Talkshows, Sport, ...)

    Auf Fernsehpublikum will z. B. Lanz dauerhaft verzichten. Auch das Händeschütteln nehme ich weiterhin als reduziert wahr. Nur bezüglich Fasnet sehe ich nicht viel Aussicht auf Erfolg meines Wunsches ...

    Und wenn dann jemand absoffe (ist das der Konjunktiv?)

    Konjunktiv II = "absöffe" (mit ö)

    Sicher wäre ein Gymnasialkollege irgendwie in der Lage, statt sagen wir mal linearen Gleichungssystemen und Satz des Pythagoras, Grundrechenarten und Elementargeometrie zu unterrichten!

    Ich schätze mal, dass es bei Geometrie vor allem darum geht, Flächen und Körper im Alltag zu entdecken und unterscheiden, benennen, zeichnen und legen/bauen zu können.

    Es gibt im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, der ja auch sehr heterogen ist, SuS, bei denen der Kollege deutlich basaler ansetzen müsste.

    Zum Beispiel: Figuren, Gegenstände oder Bilder nach einem Merkmal (z. B. Farbe: gelb vs. rot) in zwei Kategorien sortieren. Oder identische Formen einander zuordnen. Oder Foto und Realgegenstand. Einen Turm aus Bausteinen bauen. Oder bis 3 zählen lernen, oder bis 5 (und dann noch mit Eins-zu-eins-Zuordnung).

    Es könnte aber durchaus auch SuS geben, mit denen man auf unterschiedlichen Niveaustufen die Grundrechenarten oder geometrische Flächen, Körper und Muster thematisiert.

    Oder eben Lebenspraxis: Geld (was ist Euro, was ist Cent, wofür braucht man das, wie funktioniert einkaufen, ...), Fahrplan lesen, kochen, ...

    Drei ganz anschaulich beschriebene Beispiele für SuS mit FSP Geistige Entwicklung findet man unter: Einstieg | Mathe inklusiv mit PIKAS (dzlm.de)

    Schauen wir einmal, was das Internet bisher dazu sagt.

    Einerseits:

    An den Realschulen ist das Überangebot vergangener Jahre abgebaut: Bereits ab dem Schuljahr 2022/23 ergibt sich rechnerisch ein dauerhafter Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen. Dies betrifft die überwiegende Zahl der Fächerverbindungen.

    Andererseits:

    Derzeit sind keine Sondermaßnahmen im Bereich der Realschulen geplant.

    Was könnte offizieller und klarer sein? Welche abweichenden Antworten erhoffst du dir hier im Lehrerforum?

    Und darf man auch fragen, warum du die Realschule gegenüber dem Gymnasium bevorzugen würdest, obwohl du Gymnasiallehramt studierst? Wegen deiner eigenen Schulbiographie? Fürchtest du, dir fehle der "gymnasiale Habitus"?

    Deswegen denke ich, dass damit eine frühere Schule für Lernbehinderte gedacht ist. Es kann natürlich auch sein, dass GE und LE zusammen auf einer Schule waren, denn ich kann mich nämlich nicht erinnern, dass es eine spezielle Schule für GE gab.

    Die ersten G-Schulen entstanden Mitte bis Ende der 1960er-Jahre, die meisten dann jedoch in den 1970er-Jahren im Rahmen der Ausdifferenzierung und des Ausbaus des gesamten Sonderschulwesens.

    Davor waren Kinder und Jugendliche, denen man heute eine "leichte geistige Behinderung" attestieren würde, an der Hilfsschule (wie du sagst gemeinsam mit SuS mit Lernbehinderung), während denjenigen mit größeren kognitiven Beeinträchtigungen eine Schulbildung ganz verweigert wurde.

    Eine allgemeine Schulpflicht auch für Kinder mit schwerer (geistiger) Behinderung gibt es wimre erst seit Ende der 1970er-Jahre.

    Die Begriffe haben sich weiter entwickelt: Hilfsschule - Sonderschule - Förderschule.

    Ja, wobei "Hilfsschule" wie gesagt nur für eine Schulform bzw. einen Förderschwerpunkt (oder anderthalb, siehe oben) dessen stand, was man später unter "Sonderschule" und heute unter "Förderschule" (in manchen Bundesländern auch anders) subsumiert(e).

    Schulen für Sinnesgeschädigte, Sprachbehinderte, Verhaltensauffällige haben (auch) andere Wurzeln und andere historische Entwicklungen durchgemacht.

    Deshalb gab es früher auch oft Vorbehalte und Rivalitäten zwischen "Hilfsschullehrern", "Taubstummenlehrern", "Sprachheillehrern" usw. bzgl. Ausbildung, Expertise und Status.

    Die Bücher scheinen aus der DDR zu stammen, deswegen ist die Einordnung vielleicht anders.

    Das stimmt natürlich. Was ich in diesem Beitrag geschrieben habe, bezieht sich überwiegend auf Zeiten vor der Teilung Deutschlands, sonst auf die Anfangsjahre der BRD.

    Wie geschrieben: Man sagt auch heute noch, dass Kinder mit Lernbehinderung im Schnitt ca. zwei Jahre "zurück" seien (mit großer Varianz natürlich). Insofern passt prinzipiell der "Stoff" von Klasse 1 für Klasse 3 und von Klasse 2 für Klasse 4 schon.

    Wobei man zumindest heute die Inhalte eher streckt als einfach zwei Jahre nach hinten zu verschieben.

    Zugegeben: Etwas gestreckt ist es schon auch. Addition und Subtraktion mit Zehnerübergang aus Klasse 1 Regelschule kommt hier erst im Buch für Klasse 4 (statt 3), in Klasse 4 fehlen dann noch die komplette Multiplikation und Division sowie Addition und Subtraktion mit zweistelligen Zahlen (aus Klasse 2 Regelschule).

    Aber seltsam fand ich halt, dass das Buch von Klasse 3 so wirkt, als würde mit den Ziffern da erst begonnen. Würde man heute sicher nicht mehr so machen, halte ich für die damalige Zeit nicht für ausgeschlossen: Aufbauend auf obig skizzierten Annahmen, dass man ca. zwei Jahre unter Regelschulniveau ansetzen müsste, hat man sicherlich in Klasse 1 klassische Schulvorbereitung gemacht: Motorik (Basteln, Malen), Konzentration, Wahrnehmung, aus dem mathematischen Bereich vermutlich Pränumerik, evtl. etwas Geometrie (das fehlt in beiden Büchern hier ganz). Entsprechend gab es für Klasse 1 und 2 wohl noch keine Schulbücher, weil man eher davon ausging, die Inhalte der letzten beiden Kindergartenjahre zu erarbeiten.

    Vom Anspruch passen die Bücher imho auch für Kinder mit Schwerpunkt Lernen und mit leichter geistiger Behinderung. Für Menschen mit schwerer geistiger Behinderung ist es viel zu abstrakt, an G-Schulen gibt es ja oft gar keine Schulbücher (was nicht selten von Eltern auch kritisiert wird).

    Die Hilfsschule in der DDR müsste für SuS mit Lernbehinderung und leichter geistiger Behinderung gewesen sein.

    Für SuS mit stärker ausgeprägter geistiger Behinderung (damals als "schulbildungsunfähig" bezeichnet) gab es meines Wissens separate Einrichtungen. Diese könnten auch nicht mit diesen Materialien arbeiten.

    Aus Interesse: Für Klasse 1 und 2 der Hilfsschule gibt es keine analogen Schulbücher? Zwei Jahre "zurück" passt zwar als klassischer Mittelwert recht gut zum Förderschwerpunkt Lernen; dass erst in Klasse 3 mit Zahlen begonnen wird, halte ich aus heutiger Sicht trotzdem für seltsam.

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