Mindestens bis zur 12. Schwangerschaftswoche ist es ein Zellhaufen, kein „menschliches Leben“
Das sieht die deutsche Rechtsprechung anders:
Im deutschen Recht ist der Nasciturus (nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[2] sowie herrschender Auffassung) Träger der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG. Das Bundesverfassungsgericht begründet dies damit, dass auch der Nasciturus ab der Nidation ein einmaliges und unverwechselbares Wesen ist, da sich das ungeborene Kind nicht zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt.[3] Aus dem Schutz der Menschenwürde folgt, dass eine Aufrechnung von Leben gegen Leben grundsätzlich unzulässig ist.[4]