Und der IQ-Wert ist im Gegenteil in den letzten Jahren überhaupt erst in den Fokus gerückt, früher haben wir Intelligenztestergebnisse übernommen, wenn wir welche bekommen haben. Vor ein paar Jahren gab es eine Fortbildungsoffensive "HAWIK" und die Anweisung, den Förderort LB-Schule nur noch zu empfehlen, wenn das Ergebnis entsprechend ausfällt.
Bei uns gab es zwar keine „Qualitätsoffensive“, aber in den letzen Jahren doch wieder mehr die Forderung nach IQ-Testungen innerhalb des Erstellens der Gutachten. Das war vor der Einführung der Inklusion auch eher so, dann eine längere Zeit nicht, nun wieder mehr.
Hier werden natürlich schon Intelligenztests für sonderpädagogische Gutachten durchgeführt (außer vllt. im G- und K-Bereich in Fällen, in denen es offensichtlich ist und auch keine reguläre Durchführung möglich).
Der "HAWIK" heißt inzwischen übrigens WISC.
Aber der Intelligenztest (und hier wie gesagt vor allem auch das Profil, nicht nur der Gesamtwert) ist eben ein Baustein neben weiteren Entwicklungstests, bei Schulkindern auch Schulleistungstests, freien und strukturierten Beobachtungen, informellen Überprüfungen, medizinischen und pädagogischen Berichten und der Anamnese / Kind-Umfeld-Analyse.
Gutachten gibt es für letztere ohnehin erst Mitte 2 (also zur 3. Klasse), vorher darf man sie nicht mehr stellen
Das finde ich immer so tragisch, wenn ich es lese. Für Kinder mit SPF ist es doch gerade im Anfangsunterricht so wichtig, spezifische und ausreichende Unterstützung zu haben, sei es an der allgemeinen Schule oder der Förderschule.
Das ist keine Kritik an euch, Palim , ich glaube schon, dass die meisten Grundschulkolleginnen sich gut einlesen oder fortbilden und ihr Möglichstes tun, um zu differenzieren und den Kindern zu helfen. Aber ich weiß, wie die Rahmenbedingungen in Grundschulklassen teilweise sind. Selbst wir Sonderpädagogen sind ja schwerpunktmäßig nur für zwei Förderschwerpunkte ausgebildet und ich würde mir nicht anmaßen, zu behaupten, für alle SuS mit SPF aus dem Stegreif einen guten Unterricht machen zu können.
Und die sonderpädagogische "Grundversorgung" reicht ja, meintest du einmal, auch vorne und hinten nicht, oder?
Auf Antrag der Eltern ist es aber doch weiterhin möglich, schon vor der Einschulung einen Förderbedarf feststellen zu lassen? Oder verwechsle ich das mit NRW?