Und wenn der Schüler einfach ohnmächtig wird o.ä. dann wartest du bis er entweder wieder ins Sekretariat laufen kann oder selber wieder seine Eltern anrufen kann`?!?
Ich würde mal von unterlassener Hilfeleistung ausgehen, wenn du ein privates Handy in der Tasche hast und nicht den Notruf wählst.
War klar, dass jemand wieder einen Fall konstruiert, wo schnelle Hilfe notwendig ist. Natürlich greife ich da zu meinem privaten Telefon, das soll aber nicht heißen, dass wie selbstverständlich in allen anderen nicht-Notfällen auf mein privates Zeug zugegriffen wird.