Beiträge von Sissymaus

    Peter arbeitet seit 2 Jahren freiwillig als Konrektor und freiwillig kommissarisch als Schulleiter zur angegebenen Besoldung. Dass das ausgerechnet jetzt nicht mehr erträglich sein soll, weil eine Kollegin oder ein Kollege mehr verdient, ist interessant, weil Peter sich ja schon längst auf den Deal eingelassen hatte.

    Würdest Du es denn einfach hinnehmen, um nicht als "neidisch" zu gelten? Es wäre für mich sonnenklar, dass ich zwar den Job eine Zeitlang für weniger Geld mache (hab ich auch, Beförderung fehlte aus Laufbahnrechtlichen Gründen), aber irgendwann ist der Zeitpunkt gekommen, an dem man dann mal sagen muss: So gehts nicht. Und das wäre nun der Fall. Ich soll die komplette Verantwortung übernehmen, würde aber geringer bezahlt als der Konrektor. Nein danke.

    Man kann sich drüber streiten, ob Peter nicht eher hätte eingreifen müssen, aber hat er eben nicht. Gründe sind unbekannt. Wenn man vertröstet wird, wartet man ja auch gern, weil man denkt: Bald ists soweit.

    Wie gesagt: Ich wäre jedenfalls nicht bereit, die Verantwortung weiter zu übernehmen ohne monetären Ausgleich.

    Dass man keinen persönlichen Groll hegen darf, dürfte klar sein. Der Konrektor kann am wenigsten für die Misere.

    Nein, war sie nicht:

    Ah, ja das hab ich irgendwie nicht geschnallt. Vermutlich weil es alles nicht ganz zusammenpasst.


    Der Gedanke, dass man dadurch, dass man Schulleiter ist, irgendwann auch Anspruch darauf hat, wie ein Schulleiter bezahlt zu werden, ist aber definitiv falsch.

    Da gebe ich Dir Recht. Ich meinte auch eher die Sachlage, dass man sich auf eine Schulleitungsstelle bewirbt, genommen wird und dann auch das Amt ausübt.

    Danke nochmal für die Klarstellung und Präzisierung.

    Ich glaube es gibt in Deutschland sehr wenig Menschen, die noch nie eine Rucksack hatten. Wie ging man denn zur Schule? Mit Einkaufstüten?

    Wir haben durchaus Bildungsgänge, da kommen die Mädchen mit normalen Handtaschen. Da passt dann kein Stift mehr rein wegen der ganzen Beauty-Produkte.

    Moebius aber in diesem Fall war doch die Stelle ausgeschrieben und er wurde ordnungsgemäß auf diese Stelle gesetzt.


    07/24 wird Peter zum Schulleiter bestellt und verliert damit seine Vertretungszulage. → Bis heute Bezahlung A13+AZ.

    Ist es denn in BaWü so, dass man als Schulleitung während der Bewährung nicht die Besoldung der Stelle bekommt?

    In NRW ist es bei A15 so, dass man erst nach der Bewährung auch so bezahlt wird. Dann gibts auch erst die Urkunde Bei einer A16 Schulleitung dauert die Bewährung 2 Jahre. Die Urkunde gibts aber sofort. Ich gehe daher davon aus, dass dann auch direkt mit A16 besoldet wird.

    Rechtliche Schritte unternehmen ist ja erst möglich wenn man weiß was daran rechtens ist und was nicht. Ob das nun schlau war das so lange hinzunehmen sei definitiv mal dahingestellt..

    Nun, es ist sicher nicht rechtens, dass jemand die Arbeit einer Schulleitung macht und nicht danach besoldet wird. Ich wundere mich, wieso man denken kann, das sei rechtskonform. Wenn es das sein sollte, wäre mein Hintern schneller aus dem Schulleitungsbüro verschwunden, als man bis 3 zählen kann.

    07/24 wird Peter zum Schulleiter bestellt und verliert damit seine Vertretungszulage. → Bis heute Bezahlung A13+AZ.

    Ab diesem Zeitpunkt würde ich nur noch mit der passenden Besoldung zum Amt arbeiten. Wenn die Stelle so ausgeschrieben war (welche Besoldung ist das in BaWü?) und man sie nicht bekommt, dann muss man sie einklagen.

    Welche rechtlichen Schritte hat Peter denn bis heute unternommen? Da sind ja schon einige Monate und fast Jahre ins Land gegangen...

    In Berufsschulklassen dürfen SuS, die aktuell keinen Ausbildungsplatz haben, nicht beschult werden ("Ansage von oben" = RLSB). Wir müssen sie daher leider - auch nach den Herbstferien oder noch später - nach Abbruch der Ausbildung in eine Berufsfachschulklasse aufnehmen, auch wenn sie dort häufig keine Chance mehr haben, den Bildungsgang erfolgreich abzuschließen, weil das Schuljahr bereits so weit fortgeschritten ist.

    Bei uns ists anders herum: Um die SuS zu motivieren, wieder eine Ausbildung zu beginnen, belässt man sie in den Berufsschulklassen.

    Im Prinzip könnte man mit etwas Fleiß natürlich die verpassten Unterrichtsinhalte noch nachholen. Wir mussten aber leider feststellen, dass das nur recht wenigen SuS, die eine Ausbildung abgebrochen haben und dann in eine BFS gehen, gelingt.

    Ja, so ist es. Das sind ja in der Regel nicht die besten Schüler, die eine Ausbildung abbrechen. Natürlich gibts auch Ausnahmen. Hab ich persönlich erst einmal erlebt. Alle anderen tun sich dann im nächst höheren Bildungsgang schwer und man tut ihnen keinen Gefallen.

    Wie geht das denn? Sind die Noten dann so schlecht, dass es nicht mal für den HSA nach der 9. reicht?

    2 Mal sitzengeblieben im Laufe des Schullebens und nach 10 Jahren die allgemeinbildende Schule verlassen. Dann ist man erst in der 8 und hat keinen Schulabschluss.


    EDIT: Das haben schon andere vor mir beschrieben. Danke

    SuS, die das Gymnasium ohne jeglichen Schulabschluss verlassen haben, hatte ich übrigens bislang auch nur äußerst selten.

    Die gibts bei uns tatsächlich in fast jedem Jahrgang.


    Diese jungen Leute kommen bei uns nicht in die Berufsvorbereitung, sondern gehen in die Berufsfachschulklassen, weil sie i. d. R. ja schon einen Schulabschluss haben.

    Das hängt davon ab, wie weit das Schuljahr fortgeschritten ist. Das macht nach den Herbstferien kaum noch Sinn.
    Wenn die gleiche Ausbildung oder eine fachverwandte Ausbildung angestrebt wird, dann lassen wir sie auch in der Berufsschulklasse.

Werbung