Beiträge von Sissymaus

    Grundsätzlich ist es (nach meinem nicht juristisch gesicherten) Kenntnisstand so, dass Vorerfahrungen anerkannt und zur Reduzierung (Streichung?) der Probezeit führen kann. Vielleicht ist es einfach so, dass es in der Behörde normal ist, dass man für "seine" Aufgabe irgendwann befördert wird und entsprechend Vorarbeit geleistet hat, während es in der Schule oft so ist, dass man eine neue Aufgabe übernimmt.

    Mag sein. In der Schule wird das aber überhaupt nicht geprüft. Ich hab meine Tätigkeit bereits 4 Jahre gemacht, als das Verfahren stattfand. Trotzdem musste ich diese 9 Monate durchlaufen. Im Gegenteil: Eigentlich wurde es immer unter den Tisch fallen gelassen, dass ich bereits in der Position saß.

    Diese Vorgehensweise habe ich auch bei vielen anderen erlebt. Scheint also in meinem Reg-Bezirk üblich zu sein. Ich weiß zB von anderen Regierungsbezirken, dass da auch Personen ins Verfahren eintreten können, die noch gar nicht die Voraussetzungen mitbringen. Da wird das also anders ausgelegt, aber auch da gibts diese 9-monatige Wartezeit vor Beförderung.

    Bei Schulleitungen (BK, weiß nicht wie es bei anderen Schulformen ist) beträgt die Zeit sogar 2 Jahre. Allerdings nehme ich doch an, dass die Besoldung hier direkt angepasst wird. Alles andere wäre ja ein Scherz. Weiß jemand etwas darüber?

    um sich nach dem Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief zur Meister- bzw. Techniker-Schule anmelden zu können. Wenn damals das Berufsschulzeugnis nicht paßte, war halt nach dem Gesellenbrief Ende. Aber auch diese Regel gibt es nicht mehr.

    Nicht ganz. Ohne Berufsschulabschluss muss man mehr Berufserfahrung nachweisen. Man kann also erst sehr viel später in die Weiterbildung.

    Hinweis: gilt für NRW

    In der Behörde ist es nicht so. Die Beförderung erfolgte "sofort" und die Bezüge kamen auch "sofort". Im Rahmen meiner neuen Tätigkeit habe ich aber auch jetzt eine neunmonatige Probezeit und die Amtszulage nach Fußnote 4 gibt es dann natürlich auch erst nach Ablauf der Probezeit.

    also ein reines Geldsparmodell bei den Beförderungen an Schule . Eine Klage würde sich ggf. lohnen.

    War bei mir auch so. Man kann es "unfaire" nennen, aber ich rate dazu, auch mit der Übertragung von Aufgaben auf seine 41/46-Stundenwoche zu achten. Alle Landesbeamte in NRW haben die gleiche Wochenstundenanzahl, daher arbeitet man nicht mehr sondern nur anders mit anderen Schwerpunkten.

    Ich zB stecke sehr viel weniger Zeit in Unterricht als vorher. Einfach weil dafür weniger Zeit übrig bleibt. Nicht meine Schuld, sonder "Wunsch" des Dienstherrn.

    Da schon. Ansonsten wird zumindest bei den mir bekannten Hauptfächern bei den IHK Prüfungen kein multiple choice verwendet.

    Ich habe das angemerkt, weil jemand das multiple choice Verfahren als Begründung für den strengeren IHK Schlüssel verwendet hat

    Oh doch. In allen Metall/Elektroberufen gibt es einen Teil Single Choice im 2. Teil der Prüfung. Im 1. weiß ich es nicht. Bei den Produktdesignern gibts keine.

    Hintergrund meiner Anfrage ist, dass ich über Jahre hinweg in der Erwachsenenbildung tätig bin und in diesem Rahmen wertvolle Erfahrungen im Unterrichten sammeln konnte, allerdings offiziell keine Erfahrungen im Förderschulbereich habe.

    Das ist schön, qualifiziert Dich aber in kleinster Weise für die genannte Schulform.

    wäre es mir ein großes Anliegen, langfristig und qualifiziert genau diese Schule zu unterstützen.

    Warum denn das? Andere Schulformen pfeifen auch auf dem letzten Loch? Warum eine Schulform, die Deiner Ausbildung Nullkommanix entspricht?

    Mir ist bewusst, dass das Gehalt nicht den alleinigen Beweggrund für mein Engagement darstellt,

    Das sollte es aber. Ansonsten kannst Du auch einfach ehrenamtlich beim Kuchen backen fürs Sommerfest helfen.

    Versteh mich nicht falsch: Ich finde es grundsätzlich toll, wenn man sich an der Förderschule wohl fühlt, da ich glaube, dass dort Lehrkräfte mit einer gewissen gesunden Leidenschaft dafür gut aufgehoben sind. Aktuell haben wir ja Abordnungen in einigen Bundesländern, die sehr fragwürdig sind und da frage ich mich, wie sinnvoll ist das, wenn das einer nicht kann und will.

    Dass es die Möglichkeit für Deine Qualifikation gibt, ist ein Skandal, der natürlich nicht Dir zuzuschreiben ist. Dennoch als Denkanstoß: Meiner Meinung nach passt Du in kleinster Weise an die Förderschule, nur weil Du im Förderverein mitgearbeitet und schon mal Erwachsene unterrichtet hast. Je nach Richtung dieser Förderschule ist ein passendes Studium notwendig, da es auch da verschiedene Richtungen gibt. Da reicht keine Fortbildung oder ähnliches.

    An was für einer Förderschule arbeitest Du denn? Welche Förderschwerpunkte werden dort unterrichtet?

    Mein Gefühl: Seiteneinsteiger sind an meiner Schule nur befristete Lückenstopfer mit null Wert. (Denn wenn man Personal wertschätzt, kümmert man sich um ein gutes Ankommen im Team/im Beruf)

    Ich hab Deinen Post mal ergänzt. Es ist stark von der Schule abhängig, wie man Seiteneinsteigern begegnet. Wobei ich noch nicht ganz sehe, ob das wirklich dein richtiger Status ist. Bekommst du denn irgendeine Art von Qualifizierung?

    Debeka: Meiner ist auch da: 80€ für mich, 5 für den Sohn. Krasse Erhöhung.

    Was ich mich aber frage: Ich hab bisher in 2024 nichts eingereicht, aber auch keine Beitragsrückerstattung bekommen. Ist das bei noch jemandem so?

    EDIT: Jetzt hab Ichs verstanden. Ich bekäme eine BRE, wenn ich 2023 nichts eingereicht hätte. Dann ist alles klar und alles richtig.

    Also, in NRW hat man in der SEK II die Möglichkeit, bis zu 40% digital synchron zu unterrichten. Das ist durch Erlasse gedeckt und benötigt ein pädagogisch-organisatorisches Konzept. Kein S. muss dazu sein Einverständnis geben. Wir nutzen das in den Fachschulen fast voll aus und in einigen anderen Bildungsgängen, wenn es sinnvoll ist.

    Dazu müssen die technischen Gegebenheiten natürlich passen.

    In einem BiGa befinden wir uns auch im Schulversuch, da unterrichten wir ca. 80% auf Distanz bzw. in Hybridform mit mehreren Schulen gemeinsam.

    Rein rechtlich ist das meines Wissens auf die SEK II beschränkt. Gibts das auch in der SEK I?

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