Beiträge von TwoEdgedWord

    Seph, MarieJ

    Einverstanden (und hab ich auch nicht bestritten).



    Zur Klärung nochmal ein


    [...]

    Die allgemeine Aufsichtspflicht der Schule, die auf der größeren Schutzbedürftigkeit der ihr von den Eltern anvertrauten minderjährigen Schüler beruht, entfällt gegenüber den volljährigen Schülern.

    Die sich aus dem Schulverhältnis ergebende Fürsorgepflicht der Schule besteht ihnen gegenüber fort, wenn auch in einer auf dieses Alter abgestimmten Form.

    So verlangen der ordnungsgemäße Unterrichtsbetrieb und die Unfallverhütung, dass in besonderen Situationen die Schule auch eine Aufsicht über volljährige Schüler ausübt, insbesondere wenn diese als Personengruppen auftreten. Dies gilt z.B. für Klassen-, Kurs- und Prüfungsarbeiten wie auch für besondere schulspezifische Gefahren, die u.U. beim Sportunterricht, beim naturwissenschaftlichen Unterricht und bei Schulfahrten auftreten können.

    Wird doch in der Quelle direkt ausgeführt: auch die Volljährigen sind bzgl. der schulischen Veranstaltung weisungsgebunden, dürfen also nicht einfach eine ungezwungene Urlaubsreise daraus machen, bei der nur zufällig eigene Lehrkräfte in der selben Unterkunft untergebracht sind. Andersherum wird die Lehrkraft auch gegenüber Volljährigen eine Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht übernehmen müssen.

    Mein bisheriger Stand ist, dass es gegenüber volljährigen Menschen keine Aufsichtspflicht gibt (Spezialfälle ausgenommen). Leider gibt das Schulportal keine Quellen für seine Rechtsauffassung an, wo man das mal nachlesen könnte. Wenn jemand fundierte Informationen hat: immer gerne.


    Dass Teilnehmer einer Gruppenunternehmung (Schule oder nicht) qua unterschriebener Vereinbarung weisungsgebunden sind ist etwas anderes. Das gilt selbstverständlich auch für jede Reisegruppe, aber trotzdem ist z.B. mein Reiseleiter bei einem gebuchten Urlaub für mich nicht aufsichtspflichtig. Der schmeißt mich einfach raus wenn ich ihm zu doof werde.


    Auch Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht hat ein Reiseleiter (z.B. bei einem Tauchurlaub), aber daraus ergibt sich ebenfalls keine Aufsichtspflicht.

    Ähnliche Fragen habe ich mir auch gestellt, warum ist mein E-Auto schlechter als ein E-Bike?!?


    Nur weil ich damit weiter fahren kann und alle drei Kinder und Gepäck usw. mitbekomme?


    Verstehe ich nicht ganz.

    Darum. Und dieses Bild ist 30 Jahre alt, also keine wirklich neue Erkenntnis.

    [...]

    Das mit den wiederholten Aufgaben... klingt nur mäßig sauber, aber da stelle ich mir den Einfluss gering vor. Die wenigstens SuS werden das doppelt gemacht oder sich gemerkt oder damit geübt haben.

    [...]

    Nur in Mathe plausibel. Wenn Lehrer in D und E mit den Heften der Vorjahre die "Hinführungsstunde" durchgeführt haben, dürften einige Inhalte hängen geblieben sein.

    Was genau meinst du?

    Das klingt doch gut?

    [...]

    Zum Einen ist KRITIS mehr als ein Bapperl, das man wo draufklebt. Da gehören recht umfangreiche Pflichten und Prozesse dazu, die zu erfüllen sind. Ich sehe nicht, dass die Kommunen sowas stemmen könnnen oder wollen.

    Zum Anderen ist das Ansinnen, eine Institution, die ein Viertel das Jahres regelmäßig und geplant geschlossen ist, zur KRITIS zu erklären, schlicht lächerlich.


    Es ist also offensichtlich nur als Freikarte gedacht, die Schulen ohne weitere Investitionen offen zu halten, was den Stellenwert von Schule bei der SPD deutlich zeigt. Wird ja auch im letzten Abschnitt gesagt: Verhandlungsmaterial für mögliche Koalitionspartner. Da dürfte denke ich auch "A13 für alle" angesiedelt sein ("Wir wollten ja wirklich ganz dolle, konnten uns aber leider nicht durchsetzen")



    Die SPD ist eine ganz und gar nutzlose Partei.


    Ihre Beschlüsse kann sie nicht umsetzen, ihre Koalitionsverträge sind das Papier nicht wert, das unterschrieben wurde und ihre Wähler sind allein gelassen. Sie bewirkt nichts. Unsere Zukunft ist der SPD egal.


    Die SPD kann weg.


    (Von Twitter geklaut)

    In NRW waren die VERA 8 - Aufgaben dieses Jahr diejenigen vom letztem Jahr (Institut für Qualitätsicherung hätte keine Zeit für Entwicklung neuer Aufgaben gehabt blablabla).


    Ich erinnere mich dunkel, dass die vom letzten Jahr (2021) die gleichen wie vor 2 Jahren waren (müsste ich jetzt raussuchen)? Wäre das ein Erklärungsansatz für das gute Abschneiden 2021?

    Gilt für LOGINEO, kann man sich aber dran orientieren, falls du offizielle Anhaltspunkte möchtest.


    Falls deine Schulleitung sich aber weigert, eine Kommunikationsetikette einzuführen, vorzuleben und durchzusetzen liegt der Ball bei dir. (Ich schaue grundsätzlich nur in der Schule in die mannigfaltigen Kommunikationskanäle.)

    § 6 Abs. 8 APO-SI ermöglicht die vom TE vorgeschlagenen Vorgehensweise. Probleme könnte es aus meiner Sicht mit § 70 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 Schulgesetz eher im umgekehrten Fall geben - sprich die FK hätte als dritte KA im zweiten Halbjahr eine mündliche Prüfung beschlossen und der TE würde stattdessen eine Klassenarbeit schreiben. Das Abweichen von einem Standard (i.e. Klassenarbeit) unter Anwendung von § 6 Abs. 8 APO-SI wäre auch kein Verstoß gegen einen FK-Beschluss, es sei denn, ein solcher läge tatsächlich vor.

    Danke für die Einschätzung

    Sauberer, auch im Sinne der Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den Parallelklassen wäre aus meiner Sicht, eine reguläre Klassenarbeit zu schreiben. Ob das hier zutrifft oder nicht, kann ich nicht beurteilen, aber pädagogische Freiheit als Deckmantel für Alleingänge zu verwenden, finde ich problematisch.

    Eine andere saubere Lösung wäre es, zum einen die Schulleitung zu fragen und bei positiver Rückmeldung durch die Schulleitung im Anschluss der Fachschaft das Vorgehen anzukündigen, damit die ParallelkollegInnen wenigstens die Chance haben, ggf. gleichsinnig vorzugehen.

    Die ganze Geschichte ist eigentlich das Eingeständnis, dass die Vergleichbarkeit dieses Jahr (auch) wieder fragwürdig sein wird: Teilweise ein Drittel der Klasse weg, Schüler, die gerade aus der Quarantäne kommen müssen die Arbeit mitschreiben, dennoch 2-3 Nachschreibtermine angesetzt etc. Ein zeitlich gestrecktes Projekt dieses Jahr ist hier auch für die Schüler IMHO weniger stressig, ich hab damit eher mehr Arbeit.


    Es ist auch keine Nacht- und Nebelaktion sondern als einmalige Veranstaltung dieses Jahr völlig transparent kommuniziert. Jeder der will, kann sich anschließen, dann würden sich vielleicht sogar Synergieeffekte nutzen lassen. Wozu ich aber im Moment keine Ausdauer habe ist, das in Sitzungen zu zerreden, Konzepte einzureichen und irgendwelche Befindlichkeiten zu bedienen. Um so etwas regelmäßig zu machen würde das natürlich durch die Fachkonferenz gehen, alleine schon um die Kollegen an der zu investierenden Arbeit zu beteiligen.


    Aus meinem anderen Fach ist mir bewusst, dass es recht aufwändig ist, solche Alternativleistungen ordentlich aufzusetzen. Ich wäre bereit, dieses Jahr einige Abstriche bei den Ansprüchen zu machen, da es in meinen Augen immer noch eine Ausnahmesituation ist.

    Sollte ab Mitte April wieder etwas einkehren, dass den Namen Normalität verdient hat, wäre eine reguläre Arbeit für mich die arbeitssparendere Option.

    Addendum:


    Ich habe Erfahrungen mit dieser Form der Leistungserbringung (sehr kleine Fachschaft in zweitem Fach, haben wir vor Jahren in die Grundsätze einfach mit reingenommen weil es sinnvoll war) und traue mir zu das zu wuppen.

    Aktuell in diesem Fach: Große Fachschaft, viele Schwätzer Plaudertaschen und Betonköpfe traditionell ausgerichtete Kollegen, außerdem keinen Nerv auf Einberufung einer ordentlichen Fachkonferenz, daher wäre der kurze Weg der bevorzugte.


    Die Frage ist also explizit: Wenn ich das ohne Fachkonferenzbeschluss mache, kann dann hinterher jemand Wichtiges(TM) begründet die Stirn runzeln?

    (8) Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine

    andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch gleichwer-

    tige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.[...]

    Hier ist man der Meinung, das bedürfe eines Beschlusses der Fachkonferenz (wegen Verlgeichbarkeit und weil die Fachkonferenz über alle Grundlagen der Leistungsbewertung befände, §70 Schulgesetz spricht von "berät über" und "Grundsätze".), ich kann das weder im Text noch im Kommentar dazu erkennen und würde mich auf meine pädagogische Verantwortung/ Freiheit berufen. Kann jemand weiterhelfen (möglichst mit Quellenangabe)?.


    Hintergrund: Um die schriftliche Leistungsbewertung der hochdynamischen Anwesenheitssituation anzupassen möchte ich eine Arbeit durch eine längerlaufende Projektarbeit ersetzen.

    Da das Thema ja einigermaßen beantwortet scheint und der Thread eh gerade wieder aus dem Ruder läuft häng ich mich mal aus Interesse dran....


    Inzwischen sind ja die ersten Coronajahrgänge aus dem Referendariat: Gibt es schon Erfahrungen aus erster oder zweiter Hand, was Amtsarzt und Private Versicherung zu einer durchgemachten Coronaerkrankung sagen?

    Hallo,


    ich habe gerade mal wieder einen großen Karton mit Entschuldigungen geschreddert und wollte mal nach bei euch etablierten papierarmen/losen Entschuldiungsverfahren (für minderjährige Schüler) umfragen.

    Interessant wären für mich

    • wie lässt sich die Elternunterschrift rechtssicher ersetzen (reicht z.B. eine Mail von der hinterlegten Elternmailadresse oder eine SMS von der hinterlegten Elterntelefonnummer, reicht eine Unterschrift im pdf auf dem Tablet etc. pp.)
    • wie kriegt man das mit möglichst wenig betriebssystemabhängiger Software hin (es geht nicht um die Verwaltung sondern rein um die Entgegennahme der Entschuldigung)
    • rechtliche Aspekte bzw. Aufbewahrungsfristen, Datenschutz etc.

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