Beiträge von TwoEdgedWord

    Sorry, Missverständnis.

    Die Lehrkraft muss alle Schülerarbeiten alphabetisch sortieren, alle Seiten durchnummerieren (da kommen einige hundert Seiten zusammen) und schließlich die Seitenzahlen (von-bis) zu jeder Klausur in eine Tabelle eintragen, die den Unterlagen beiliegt.
    Sinn ist wohl, dass nix verloren geht, insgesamt aber eine Arbeit, auf die man gerne verzichtet wenn es möglich wäre.

    Hallo,

    nebenan auf Twitter wurde kürzlich behauptet, die Seiten der Abiturklausuren müssten nicht mehr durchnummeriert werden. Leider konnte niemand eine Quelle jenseits von "ist bei uns so" angeben.

    Daher der Versuch: Kennt hier jemand etwas Zitierfähiges ob man Schülerklausuren durchnummerieren muss oder nicht?

    Und warum macht ihr die Konferenzen nicht digital? Das ist doch völlig absurd, was da bei euch läuft.

    Gibt es denn da inzwischen was Verbindliches zur Zulässigkeit aus dem Ministerium? Ich kenne bisher nur

    https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_…/faq/index.html

    Digitale Kommunikation, Konferenzen digital:

    Nach unserem Dafürhalten ist es grundsätzlich zulässig, (Lehrer-)Konferenzen virtuell zu veranstalten und in diesem Rahmen auch rechtswirksam Beschlüsse zu fassen (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 1 COGMG).

    Scheint mir aber eher eine Krücke zu sein (sagen die ja auch selber).

    Und es gibt eine Schulmail, in der steht, dass zur Entlastung sie externe Zweitkorrektur entfällt. Das ist allerdings in der Tat eine Entlastung

    Statt 20 Klausuren von einem unbekannten Kollegen bekomme ich nun 20 Klausuren eines Kollegen meiner Schule.... Ich sehe nicht, wo das substantielle Entlastung sein soll.

    Die eingangs geschilderte Problematik existiert in dieser Form eigentlich nicht. (Die Juristen in der Behörde haben mir bei solchen Gedankenspielen mitgeteilt, dass das nicht zielführend sei...)

    [...]

    (Irgendwie finde ich ein solches Gedankenspiel auch gerade nicht sonderlich zielführend. Ich kann mich aus den letzten 18 Jahren an keine Situation erinnern, in der eine Wahl eines Gremiums im Nachhinein beanstandet worden wäre.)

    Ja, deshalb Gedankenspiel. Manche Leute lösen Sudokus, ich habe erfreulicherweise eine Kollegin, die mein (skuriles) Interesse an Formalia teilt, und mit der zusammen wir manchmal solche Sachen wissen wollen (zum völligen Unverständnis des restlichen Kollegiums).

    Dass eine Behörde das als "nicht zielführend" sieht überzeugt micht allerdings nicht. Dass Klassenfahrten nicht von Lehrern gezahlt werden wurde wohl auch jahrelang als nicht zielführende Diskussion gesehen. Bis sich dann halt eine Kollegin durch alle Instanzen durchgeklagt hat.

    Und auch sonst hatte ich schon öfters das Gefühl, dass man einer Behörde (in meinem Fall bisher zugestandenerweise keiner Schulbehörde) mit anwaltlicher Unterstützung nahebringen musste, dass eine Fragestellung sehr wohl begründet und die Diskussion darum auch durchaus das Ziel hatte, dass ich zu meinem Recht komme.

    Wie dem auch sei, danke Seph, Bolzbold, die Feststellung der Beschlussfähigkeit hatten wir in der Tat nicht auf dem Schirm.

    Hallo,

    wir haben im Kollegium kürzlich über die traditionellerweise halbjährlich stattfindenden Klassenpflegschaften (ugs. Elternabende, SchulG §73) gesprochen und sind dabei an folgendem hängengeblieben (nur Gedankenspiel, die praktischen Auswirkungen sollen nicht Gegenstand sein und interessieren wahrscheinlich auch niemanden):

    Nach SchulG §63.1 laden die Vorsitzenden zum jeweiligen Mitwirkungsgremium ein. Nach den Sommerferien haben die Elternvertreter dass natürlich nicht im Blick, daher laden viele Kollegen in eigenem Namen zur ersten Klassenpflegschaft im Schuljahr ein. Auf den Klassenpflegschaften werden die Vertreter für Schulpflegschaft gewählt, die wiederum ihrerseits die Vertreter für die Schulkonferenz entsendet/ wählt, dem höchsten Mitwirkungsgremium an der Schule in NRW.

    Der Gedankengang ist jetzt folgender:

    - Die Klassenpflegschaft wurde nicht korrekt eingeladen (Lehrer statt Vorsitzende).

    - Damit liegt ein Formfehler vor, der auch die stattfindenden Wahlen betrifft.

    - D.h. dass in der Schulkonferenz Eltern sitzen, deren formale Legitimation nicht zweifelslos gegeben ist.

    Meine laienhafte Einschätzung wären:

    - Der Formfehler bei der Einladung ist nicht derart schwerwiegend, dass er die Wahlen ungültig machen würde.

    - Falls sich keiner beschwert, gilt der Fehler als geheilt, nicht im Sinne Kein Kläger - kein Richter sondern auch formal, beides evtl. SchulG §64.4.

    - Ich übersehe etwas.

    Über eine fachkundige Einschätzung würde ich mich freuen.


    PS:

    Praktische Frage:

    Wie regelt ihr (NRW) das mit den Einladungen zur Klassenpflegschaft nach den Sommerferien?

    [...]

    Auch falls es uns tatsächlich untersagt sein sollte, Tendenznoten zu vergeben, wäre ich für eine konkrete Quelle dankbar. Wir haben nichts gefunden.

    Die gibt es auch nicht. Als Träger hoheitlicher Befugnisse und somit Inhaber einer Machtposition ist für Lehrer lediglich geregelt, was sie dürfen und müssen. Alles andere ist idR unzulässig, unabhängig davon, dass andere das auch so machen oder ob sich jemand beschwert. Du wirst auch keine Quelle dafür finden, dass z.B. Emojis als Notenersatz unzulässig sind.

    Bei Bürgern (Schülern) ist das anders, die dürfen alles, was nicht explizit verboten ist.

    [...]

    Ein milder Verlauf ist das jedenfalls nicht.

    [...]

    Möchte nicht klugscheißen und ich wünsche dir von Herzen eine nachwirkungsfreie Genesung, aber weil diese Sicht so oft die Gespräche erschwert: Doch, genau das ist ein "milder Verlauf", wie alles, was ohne Krankenhaus und Sauerstoff auskommt.

    Nochmal, bitte fass das nicht als Belehrung auf (muss man ja im Forum dazuschreiben), sondern als allgemeinen Hinweis für die geneigte Öffentlichkeit.

    Für solche Situation bietet das NRW-Schulrecht hinreichend viele Möglichkeiten um eine Zusammenkunft anzuordnen.

    Ich verstehe nicht, warum man als SL diese Instrumente durch solche Pillepalle-Anweisungen wie in diesem Thread angesprochen abstumpft. Kann man versuchen, ist dann halt doof.

    Seph Nö.

    Dienstbesprechungen und Konferenzen etc. werden bei den Mitwirkungsgremien abgehandelt. Eine diffuse "Pädagogische Stunde" ohne Agenda und Ziel wie hier wird davon nicht erfasst. Lehrer können (auch wenn die SLs anderes verbreiten) nicht ohne Grund zur Anwesenheit verpflichtet werden. Höchstens möglich wäre "Stellen Sie sicher, dass der Austausch funktioniert, wie und wo entscheiden Sie, zur Unterstützung haben wir eine Stunde geblockt." Eine Pflicht zur Anwesenheit beim Zeitabsitzen dürfte spätestens am Personalrat zerschellen.

    (3) Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern.

    Was du (bzw. die Personalvertretung deiner Schule) daraus machen müsst ihr euch überlegen.

    [...]

    Man hätte beides auch über eine - zeitlich begrenzte - deutliche Erhöhung der Pendlerpauschale als wesentlich spezifischeres Mittel lösen können.

    Doof nur, dass die, die es am dringensten brauchen, keine oder kaum Steuern zahlen, ergo auch nix zurückkriegen ("Mobilitätspauschale" mal weggelassen).

    Merke: Steuerabsetzbarkeit = Klientelpolitik für Besserverdiener.

    Tja nun, hat sich also nicht viel geändert. Technisch müsste man das wohl etwas abstauben, aber menschlich alles wie immer und das wird wohl auch so bleiben.

    Der Vorteil damals war, dass man sehr schön konfigurierbare Killfiles hatte, das halte ich für einen echten Verlust in den heutigen Foren.

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