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Das Forum für Lehrkräfte und angehende Lehrkräfte
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Anfaengerin hat mit
auf den Beitrag von chilipaprika im Thema Wie viele Empfehlungen bekommt ihr so? reagiert.
s3g4 hat mit
auf den Beitrag von chemikus08 im Thema Achtung: Wer arbeitet noch und bezieht gleichzeitig Rente? Flexirentenmodell reagiert.
Plattenspieler hat eine Antwort im Thema Vergessenes Equipment f. Kunst: Radierdruckpressen verfasst.
[…]
Das Thema Druckverfahren und entsprechende Teilkompetenzen finde ich in den Bildungsplänen des Landes BW in den Fächern Kunst/Werken (Primarstufe) bzw. Bildende Kunst (Sekundarstufe 1) für alle Klassenstufen von 1 bis 10.
Valerianus hat eine Antwort im Thema Zeugniswiderspruch bei fachfremd erteiltem Unterricht verfasst.
Das ist leider falsch. Gemäß §73 VwGO entscheidet die nächsthöhere Behörde. Du hast zwar Recht, dass sie nach Aktenlage entscheidet, aber welche Akten sie dafür haben will, ist ihre Entscheidung und sie kann auch bei offensichtlich unbegründeten Widersprüchen alle Unterlagen anfordern, einfach weil sie kann. (Sinn dahingestellt)
Karl-Dieter hat mit
auf den Beitrag von Volker_D im Thema Zeugniswiderspruch bei fachfremd erteiltem Unterricht reagiert.
Karl-Dieter hat eine Antwort im Thema Zeugniswiderspruch bei fachfremd erteiltem Unterricht verfasst.
[…]
Genau, Abhilfe heißt beispielsweise: Note wird geändert, Versetzung ist doch möglich.
Ist keine Abhilfe möglich, geht das Dingen immer zur Schulaufsicht. Und dann sind eben die o.g. Unterlagen beizufügen. (Also in NRW)
Es ist nicht möglich, dass man sagt "Ihr habt keine Argumente geliefert, wir haben also nach Aktenlage entschieden, damit bleibt die Note und fertig"
Volker_D hat eine Antwort im Thema Zeugniswiderspruch bei fachfremd erteiltem Unterricht verfasst.
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Die drei Punkte sollten eine Ellipse darstellen um zu zeigen, dass der Text noch nicht zu Ende ist, sondern weitergeht.
Seph hat eine Antwort im Thema Zeugniswiderspruch bei fachfremd erteiltem Unterricht verfasst.
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Man werfe hier einfach mal einen Blick in die VwGO, die Abhilfe bei Widersprüchen genau dann vorsieht, wenn die zuständige Behörde diesen für begründet hält. Zwar stimmt es, dass ein Widerspruch für seine Wirksamkeit (und den fristgemäßen Eingang) zunächst nicht begründet sein muss, eine sinnvolle Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten kann aber letztlich nur erfolgen, wenn solche auf vorgebracht werden. Ansonsten wird halt nach Aktenlage so entschieden, wie bereits…