Beförderungsstellen NRW 2026

  • Ergänzend dazu noch...

    https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus…wd=frage_837405

    Zitat

    Sehr geehrter Herr S.,

    die von Ihnen aufgeworfene Frage wird in den nächsten Monaten im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens im Landtag beraten werden. Dieser Beratung kann und möchte ich nicht vorgreifen. Das Land hat sich 2022 entschieden, die Attraktivität der Lehrertätigkeit an Grundschulen durch eine schrittweise Umstellung der Eingangsbesoldung auf A 13 zu erhöhen. Daraus leiten sich in einem gewissen Umfang Anpassungsbedarfe an, allerdings kann ich von meiner Seite keine abschließenden Hinweise darauf geben, ob und in welchem Umfang über die zwingenden rechtlichen Anpassungen hinaus der Gesetzgeber weitere Änderungen vornehmen wird. Dies bleibt insoweit abzuwarten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Marcus Optendrenk

  • Aber es laufen m.W. Klagen der Verbände dagegen, oder?

    Ich kenne persönlich schon zwei Kollegen, die aus diesem Grunde mit gewerkschaftlicher Unterstützung vor das Verwaltungsgericht ziehen. Wenn zeitlich möglich, werde ich mir die Prozesse u.U. "reinziehen"

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich kenne persönlich schon zwei Kollegen, die aus diesem Grunde mit gewerkschaftlicher Unterstützung vor das Verwaltungsgericht ziehen. Wenn zeitlich möglich, werde ich mir die Prozesse u.U. "reinziehen"

    In unserer Lehrerkonferenz wurde nun vereinbart, dass ich diesen Sommer die Stundenplanung für 4 Ermäßigungsstunden übernehme. Die Aufgaben rund um WebUntis habe ich dafür komplett abgegeben.

    Das Ganze war allerdings nicht als langfristige Lösung gedacht. Die Realität sieht nämlich so aus, dass nun einige Kolleginnen und Kollegen für dieses Halbjahr – verständlicherweise und völlig zu Recht – auf ihre eigentlich angedachten Ermäßigungen verzichten müssen, damit das überhaupt aufgeht.

    Wenn seitens des Landes hier keine zusätzliche Unterstützung oder Aufstockung kommt, wird sich das Ganze als Dauerlösung nicht halten können. Sollte sich an den Rahmenbedingungen nichts ändern, werde ich die Stundenplanung wohl oder übel schweren Herzens wieder abgeben (müssen).

  • Nun ja die Stundenplanung ist normalerweise eine Konrektor Aufgabe.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nun ja die Stundenplanung ist normalerweise eine Konrektor Aufgabe.

    Richtig, das kam mir auch in den Sinn. Und selbst wenn es delegiert wird: Gibt es bei euch keine Stunden aus dem SL-Topf für die Stundenplanung?

  • Darauf wollte ich hinaus. Dann soll SL mal ein paar Stunden aus seinem Budget opfern oder wieviele andere es ihm gleichtun selber machen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nun ja die Stundenplanung ist normalerweise eine Konrektor Aufgabe.

    Das wird nach meiner Erfahrung sehr unterschiedlich gehandhabt. Viele SL lassen es sich nicht nehmen, da fleißig mitzuspielen. An meiner Schule macht es die SL gemeinsam mit einer LK die dafür Ermäßigungsstunden bekommt, die stv. SL ist da komplett außen vor. Anderswo machten es SL und stv. SL zu zweit oder im Team mit noch anderen LK, oder tatsächlich auch mal die stv. SL ganz alleine.

  • Nun ja die Stundenplanung ist normalerweise eine Konrektor Aufgabe.

    So ist es. Die Aufgabe kann natürlich an Kollegen delegiert werden. Die (mögliche) Ermäßigung für den Kollegen kommt dann natürlich aus dem Topf der SL, also aus der Leitungszeit. Niemals aus dem Topf der Anrechnungsstunden des Kollegiums!

  • Ich finde die Ergebnisse der Verbandsanhörungen zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes recht interessant. Obwohl auch irgendwie teilweise widersprüchlich:


    Beförderungsämter

    Schaffung eines Beförderungsamtes für

    Fachleitungen aller Lehrämter


    Die Schaffung von Beförderungsämtern für alle Fachleitungen ist abzulehnen. Dies hätte zur Folge, dass kaum noch flexibel auf Entwicklungen

    im Bereich der Ausbildung reagiert werden könnte, um etwaige Personalbedarfe dort zu decken. Dies ergibt sich daraus, dass einmal aufgrund der Wahrnehmung von Ausbildungsaufgaben beförderte Beam-

    tinnen und Beamte wegen des Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung i. d. R. nicht mehr für allgemeine Unterrichtstätigkeiten verwendet werden könnten.

    Einführung eines weiteren Beförderungs-

    amtes A 13 Z


    Die Ausbringung eines neuen funktionsgebundenen Spitzenamtes A 13 tzgl. Amtszulage (A 13 Z) zur Verhinderung von Personalfluktuation der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ist aus besoldungsfachlicher Sicht nicht erforderlich. Amtszulagen in der Besoldungsgruppe A 13 der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt können nur nach Maßgabe sachgerechter Bewertung für besondere herausgehobene und dauerhaft wahrzunehmende Funktionen vorgesehen werden, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben. Den besonderen Anforderungen an eine Tätigkeit in den nichttechnischen Diensten wird besoldungs- und haushaltsrechtlich bereits hinreichend Rechnung getragen, indem besondere Funktionen auf Grund entsprechender Stellenschlüsselungen bereits dem Spitzenamt der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt zugeordnet werden. Die Einführung eines neuen allgemeinen Spitzenamtes A 13 Z im Bereich der nichttechnischen Dienste wäre zudem mit nicht geringen Mehrausgaben für den Landeshaushalt verbunden und ist auch aus diesem Grund abzulehnen.

    Fachleitungszulage(§ 55 LBesG NRW-E)

    „Echte" Angleichung der Besoldung der Fachleitungen für die Lehrämter Grundschulen, Sekundarstufe I und sonderpädagogische Förderung an die Besoldung der Fachleitungen für die übrigen Schulformen


    Die Prüfung einer etwaigen Harmonisierung ist noch nicht abgeschlossen.

    Zulagen zum Ausgleich wegfallender Beförderungsämter

    Ausgleich struktureller Probleme im Besoldungssystem bei Funktions-, Leitungs- und Beförderungsämtern über die Regelung von angemessenen Zulagen.


    Die Anhebung auf A 13 Z wirft Folgefragen auf. Ob hieraus beispielsweise Weiterungen bei den bisherigen funktionslosen Beförderungsämtern oder an anderer Stelle folgen, wird derzeit innerhalb der Landesregierung unter Berücksichtigung rechtlicher und haushalterischer Aspekte mit der gebotenen Sorgfalt analysiert und etwaige Maßnahmen abgewogen.„

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