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Kreidemeister hat eine Antwort im Thema Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen / Teildienstfähigkeit NRW verfasst.
[…]
Aber wie lange gilt der Entscheid des Arztes?
Ich meine, nicht, dass man dann die Frist zur Stellung eines neuen Antrags auf TZ verpasst und plötzlich nach TU und Teildienstfähigkeit überraschend im nächsten Schuljahr wieder mit voller Stelle da steht.
chilipaprika hat eine Antwort im Thema Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen / Teildienstfähigkeit NRW verfasst.
Das habe ich doch oben beantwortet: der Amtsarzt entscheidet aufgrund der Akte.
Kreidemeister hat eine Antwort im Thema Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen / Teildienstfähigkeit NRW verfasst.
Aber wie lange gilt dann die Teildienstfähigkeit?
Angenommen, man ist auf TZ und das Prozedere ist dann zB im Dezember durch… ab dann bis zum Ende des Schuljahres?
Das wäre schon recht wenig für so einen Aufwand mit erstellten Gutachten etc.
chilipaprika hat eine Antwort im Thema Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen / Teildienstfähigkeit NRW verfasst.
A) das entscheidet / empfiehlt der Amtsarzt auf Grundlage der Krankenakte und Untersuchungen.
B) nichts von einem Tag auf den anderen. Wege sind lang und langsam.
Stellungnahme AA -> BR
BR informiert LK und Schule und gibt Möglichkeit des Widerspruchs
Erst mit Ablauf der Frist oder bei Eingang der Zustimmung der LK kann es dem PR zur Stellungnahme/ Kenntnis vorgelegt werden
DANN schickt die BR die info an LBV, das ab Ablauf des Monats, wo der Brief eingeht der Status sich ändert.
Da bei…
kodi hat eine Antwort im Thema Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen / Teildienstfähigkeit NRW verfasst.
[…]
Mit dem Tag des Bescheids gilt deine neue Unterrichtsverpflichtung.
Entsprechend wird dir dann ggf. auch ein Kurs genommen, wenn die nicht anders umsetzbar ist.
Rückwirkend ist da nichts...
pepe hat eine Antwort im Thema Krankenhausaufenthalte genau wie in der GKV vorher von der Beihilfe genehmigen lassen? verfasst.
Das Krankenhaus hat nur ein paar Teilbereiche direkt abgerechnet, nicht alles.
Susannea hat eine Antwort im Thema Krankenhausaufenthalte genau wie in der GKV vorher von der Beihilfe genehmigen lassen? verfasst.
Okay, ich meine auch gefunden zu haben, dass zumindest bei der Beihilfe steht, dass man nichts beantragen muss, die KK hat mir bisher nicht geantwortet. Das Krankenhaus rechnet aber mit der Kasse direkt ab (ob das sinnvoll ist beim Beihilfeergänzungstarif, sei mal dahin gestellt), das wollten sie aber sogar mit der Beihilfe auch versuchen (wenn ich das richtig gesehen habe, hat es beim letzten Mal bei meinem Vater geklappt).
auf den Beitrag von pernow im Thema Cheers to you ... reagiert.