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Quittengelee hat eine Antwort im Thema Kleiderordnung verfasst.
Sowas Beklopptes...
Müsste m.E. in der Hausordnung stehen, über die die Schulkonferenz abgestimmt hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwer auf Zuruf irgendwas nicht mehr tragen darf. Hausrecht klar, aber solange nichts Verfassungsfeindliches/Fremdgefährdendes eine Rolle spielt: mit welchem Recht?
Quittengelee hat mit
auf den Beitrag von Klinger im Thema Kleiderordnung reagiert.
Klinger hat eine Antwort im Thema Kleiderordnung verfasst.
Keinerlei Tattoos.
Gilt für alle.
Gymshark hat eine Antwort im Thema Kleiderordnung verfasst.
Die erste Frage, die mir dazu einfällt: Gilt diese Ansage nur für dich oder für alle Lehrkräfte (bzw. pädagogische Fachkräfte, FSJler (m/w/d) u.ä.)?
nihilist hat eine Antwort im Thema Kleiderordnung verfasst.
solange du keine verfassungsfeindlichen oder nicht jugendfreien tattoos an den beinen hast, darfst er das nicht, denke ich.
Klinger hat das Thema Kleiderordnung gestartet.
Hallo liebes Forum,
Die SL hat mich heute dazu aufgefordert, in der Schule im Unterricht keine kurzen Hosen mehr zu tragen.
Und nun weiß ich auch nicht. Darf der das?
JoyfulJay hat mit
auf den Beitrag von Quittengelee im Thema Beamte auf Probe und Mutter-Kind-Kur reagiert.
JoyfulJay hat mit
auf den Beitrag von Maylin85 im Thema Beamte auf Probe und Mutter-Kind-Kur reagiert.
Susannea hat eine Antwort im Thema Teilzeit in elternzeit während Mutterschutz NICHt beenden?? verfasst.
Das scheint dann leider eine ganz ungünstige Situation in BW zu sein, ich habe gerade nachgeschaut, in Berlin gilt das genau wie von mir mitgeteilt, es gibt Vollzeitbezüge.
elena101 hat eine Antwort im Thema Teilzeit in elternzeit während Mutterschutz NICHt beenden?? verfasst.
Guten Morgen,
Also das mit dem Vollzeitgehalt im Mutterschutz klappt tatsächlich in meinem Fall nicht. Vielleicht betrifft es ja auch nochmal eine andere Beamtin, daher poste ich hier das Endergebnis.
Die vorzeitige Beendigung der Teilzeit in Elternzeit um Mutterschutz in Anspruch zu nehmen bringt tatsächlich nur das Vollzeitgehalt im Mutterschutz, wenn man vor der Elternzeit eben auch Vollzeit gearbeitet hat. Das dürfte bei sehr vielen Frauen so sein. Bei mir war es nicht so, weil meine…