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  • Seph

    Hat eine Antwort im Thema Klausur mit Erwartungshorizont kopiert verfasst.
    Beitrag
    […]

    Das ist - sorry - totaler Quatsch. Die Unschuldsvermutung gibt es im Strafrecht, aber sicher nicht im Verwaltungsrecht. Ungewöhnliche Schülerleistungen i.V.m. mit einem nachweislich vorhandenen Erwartungshorizont während der Klausur reichen…
  • Susannea

    Hat eine Antwort im Thema Klausur mit Erwartungshorizont kopiert verfasst.
    Beitrag
    Und ich würde aufpassen, den kann man nämlich auch wunderbar umdrehen und gegen den Lehrer verwenden. (er wollte ihr absichtlich schaden und hat das deshalb mit reingelegt z.B.)

    Übrigens ist natürlich das Anfechten dann genau damit relativ einfach für…
  • s3g4

    Reaktion (Beitrag)
    Ja und ist hier nicht anwendbar, weil die Unschuldsvermutung bleibt und solange ich gar nicht auch nur glaubhaft machen kann, dass der Erwartungshorizont genutzt wurde (was ich hier ja nicht kann), kann das nicht greifen.
    Dazu müsste ich dann mindestens…
  • Antimon

    Reaktion (Beitrag)
    Meiner Ansicht nach geht es hier weniger um deine Schülerin, sondern um dich. Man könnte dir eventuell vorwerfen, du hättest deiner Schülerin durch Abgabe eines unzulässigen Hilfsmittels absichtlich Vorteile verschafft. Deshalb ist es hauptsächlich…
  • Friesin

    Reaktion (Beitrag)
    Ja und ist hier nicht anwendbar, weil die Unschuldsvermutung bleibt und solange ich gar nicht auch nur glaubhaft machen kann, dass der Erwartungshorizont genutzt wurde (was ich hier ja nicht kann), kann das nicht greifen.
    Dazu müsste ich dann mindestens…
  • Friesin

    Reaktion (Beitrag)
    Meiner Ansicht nach geht es hier weniger um deine Schülerin, sondern um dich. Man könnte dir eventuell vorwerfen, du hättest deiner Schülerin durch Abgabe eines unzulässigen Hilfsmittels absichtlich Vorteile verschafft. Deshalb ist es hauptsächlich…
  • Friesin

    Reaktion (Beitrag)
    […]

    Das stimmt nicht, siehe Beweis des ersten Anscheins. Das gilt insbesondere dann, wenn

    […]

  • Friesin

    Reaktion (Beitrag)
    […]

    Wohl eher einem Spickzettel. der nach der Klausur gefunden wird, wo niemand weiß, ob der benutzt wurde.

    Kannst du auch nichts machen, weil es keinerlei Beweise dafür gibt.
  • Friesin

    Reaktion (Beitrag)
    […]

    Joa, der Beitrag geht ja auch noch weiter. Was gibt es da anzufechten? "Die hat aber gesagt..." LOL.
  • Friesin

    Reaktion (Beitrag)
    […]

    Das entspricht ungefähr einem gefundenen Spickzettel in der Klausur, bei dem die Schülerin beteuert, dass sie ihn nicht benutzt hätte.
    […]

    Den kann man gut mit der korrigierten Klausur zurückgeben. Das erspart einem die Positivkorrektur und erleichtert…

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