Wie viel Zeit pro Korrektur?

  • Ähnliches Thema, nur anders.

    Nachdem mich meine Mentorin im Krankenstand nervt, wann ich die Arbeiten korrigiert habe, hier meine Frage: Wie viele Wochen habe ich maximal für eine LK und summiert sich die Anzahl der Wochen, wenn ich im Krankenstand bin/war?

    Angenommen ich bin am 5.03. in den Krankenstand gegangen, habe am 4. 3. eine LK geschrieben und war dann 2 Wochen krank. Habe ich danach nochmals Zeit und wie lange maximal? Ich habe leider den Anfängerfehler gemacht 3 Arbeiten gleichzeitig zu schreiben und sehe aktuell kein Land mehr.

  • Wie in einem anderen Thread schon geschrieben

    > Du bist im Krankenstand nicht verpflichtet Aufgaben zu stellen

    > Ebenfalls musst du keine Korrekturen machen

    > Theoretisch sollte man Klausuren/ Klassenarbeiten nach 2 - 3 Wochen zurück geben. Aber wenn man es nicht schafft, schafft man es halt nicht.

    > Wenn ich bald Abiklausuren auf dem Tisch habe, gehen diese vor. Dann müssen die Schüler:innen aus meinen andern Lerngruppen halt warten. Zur Not 4 Wochen!

  • Es geht nur um eine normale LK. Gelten da auch 3 Wochen?

    Um welches Bundesland geht es? Was hat deine eigene Recherche ergeben?


    Unabhängig davon: Wenn du davon ausgehst, dass du länger ausfällst, solltest du schauen, dass du deine Arbeit der Schule zur Verfügung stellst, damit die jemand anders korrigieren kann. Du kannst jetzt nicht davon ausgehen, dass du die Arbeit Krankheitsdauer + 3 Wochen nicht zurückgeben brauchst.

  • Um welches Bundesland geht es? Was hat deine eigene Recherche ergeben?


    Unabhängig davon: Wenn du davon ausgehst, dass du länger ausfällst, solltest du schauen, dass du deine Arbeit der Schule zur Verfügung stellst, damit die jemand anders korrigieren kann. Du kannst jetzt nicht davon ausgehen, dass du die Arbeit Krankheitsdauer + 3 Wochen nicht zurückgeben brauchst.

    Du hast mich wohl missverstanden.
    Ich habe nicht geschrieben, dass ich 3 Wochen fehle, sondern dass ich annehme, dass ich 3 Wochen habe. Bundesland ist Brandenburg

  • Es geht nur um eine normale LK. Gelten da auch 3 Wochen?

    Grundsätzlich ja und gleichzeitig ist das eine "Soll"-Regelung. Diese bedeutet, dass so zu verfahren ist, außer es liegen im Ausnahmefall begründete Umstände vor, die dies verhindern. Eine 2-wöchige Erkrankung ist mit Sicherheit ein solcher Ausnahmefall und dann dauert die Korrektur halt mal länger.

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