lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte
Das Forum für Lehrkräfte und angehende Lehrkräfte
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Letzte Aktivitäten
Palim hat eine Antwort im Thema Teilnehmende für Online-Studie (Neurowissen) gesucht verfasst.
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Wann ist "am Beginn"? 2 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre?
Palim hat eine Antwort im Thema Meckerforum, hier darf alles rein, was doof ist verfasst.
Ich bin der Meinung, für all das sollte es Möglichkeiten geben, die Lehrkräfte aus dem Unterricht freizustellen - vielleicht mit einem Limit ähnlich zu Bildungsurlaub.
Da ist es auch egal, ob das gesamte Kollegium gerade Digitalisierung als Entwicklungsthema hat, wenn Kollegin X eine Musik-FoBi und Kollegin Y eine Chemie-FoBi benötigt/ nutzen will und Kollege Z eine zum Thema Schutzkonzept.
Schmidt hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
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Doch, sicher darf ich das. Solange es keine Arbeitszeiterfassing bei Lehrkräften gibt, ist das so oder so sehr theoretisch. Ich arbeite auch ohne die Erstellu g von guten Materialien lang genug. Dann habe ich den Kram eben in meiner Freizeit erstellt und nutze ihn auch in Unterricht. Was für ein Glück für den Dienstherren, dass ich sogar meine private Zeit einsetze.
Diese ganze Diskussion ist vollkommen surreal.
Schmidt hat eine Antwort im Thema Elternzeit nicht genehmigt verfasst.
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Welche Erlasse meinst du?
Lehrer die blind irgendetwas aus einem Chatbot kopieren ist sollen SuS beibringen, wie man mit KI umgeht. Genau mein Humor.
Tom123 hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
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Du arbeitest aber für deinen Arbeitgeber. Wenn Du für VW einen Motor entwirfst, kannst Du die Pläne anschließend auch nicht noch am freien Markt verkaufen. Du bist (wie ein) Angestellter und nicht wie ein Selbstständiger.
Dein Arbeitgeber bezahlt dich dafür, dass Du für ihn Unterrichtsmaterial erstellst. Du kannst natürlich das sauber trennen, was Du für deine dienstliche Tätigkeit gemacht hast und was in deiner Freizeit.
EvaNeuro hat das Thema Teilnehmende für Online-Studie (Neurowissen) gesucht gestartet.
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Wann ist "am Beginn"? 2 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre?
Tom123 hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
Du wirst von deinem Arbeitgeber u.a. dafür bezahlt, dass du Materialien für den Unterricht erstellst. Diese Materialien wurden zwar von dir erstellt und du hast das Urheberrecht aber der Dienstherr hat das Nutzungsrecht. Insbesondere kannst du nicht, die Materialien, die du in deiner Arbeitszeit erstellt hast, anschließend einfach weiterverkaufen.
Wenn Du in deiner Freizeit Unterrichtsmaterial erstellst oder beispielsweise für einen Verlag arbeitest, ist das unproblematisch und ggf. muss "nur"…
Schmidt hat eine Antwort im Thema Nebentätigkeit nicht angezeigt, jetzt zu ängstlich verfasst.
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Na und? Darf man Material dann auch nur ein einziges Mal verkaufen? Damit hat man ja dann schon einmal Geld verdient. Merkwürdiges "Argument"