Leidliches Thema Klassenfahrten und Kostenübernahme

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich bei einem unserer Vorbereitungstage sehr geärgert, weil ich von unserem AL angepumpt worden bin, das Geld für die Teilnahme an der Klassenfahrt für eine MPT-Kraft vorzustrecken. Ich habe abgelehnt und klar gemacht, dass mein privates Vermögen nicht für dienstliche Belange zur Verfügung steht, schon gar nicht in dreistelliger Höhe. Es wurde am Ende eine Lösung gefunden, weil sich jemand Freiwilliges gefunden hat, trotzdem mMn. unfassbar und total übergriffig.

    Hier in NRW ist die Teilnahme an Klassenfahrten Dienstpflicht. Trotzdem frage ich mich, wie weit der Dienstherr hier gehen kann. Was ist z. B., wenn die Schulleitung mich schriftlich zur Vorstreckung eines Betrages anordnet und ich dann sage "Nein, mache ich nicht" oder aber "Geht nicht, weil ich habe kein Geld"? Wäre der Standpunkt rechtlich und praktisch haltbar, dass man sich weigert, bei Buchung etc. privat in Vorkasse zu gehen? KuK berichten nämlich, dass die Erstattung von in Vorauszahlung geleisteten privaten Geldern teils bis zu 2 Jahren gedauert hat, was ich absolut nicht einsehe. Mangels Erfahrung mit Fahrten und Ausflügen, beides nicht mein Spezialgebiet, wollte ich hier im Forum mal nachfragen: Was muss ich, was muss ich nicht?

  • Ich weiß nicht, ob es als Grund reichen würde, um ablehnen zu dürfen. Da ein Teil der Rechnungen immer nach Ende der Fahrt sind, kann das Konto mit dem Geld oft die paar Lehrer gut vertragen und zumindest einen Teil vorstrecken.
    Ich habe noch nie zwei Jahre gewartet. Immer maximal ein paar (mehrere) Wochen. Das schwierigste war immer eher, dass der Antrag die Schule verlässt.
    Es ist ziemlich sicher ein Unterschied zwischen für sich Vorstrecken und für jemanden anderen!

  • Speziell bzgl. dienstgeschäftlicher Schulfahrten s. OVG NRW, Urt. v. 14.11.2012 (Az.: 1 A 1579/10), wo es heißt:


    „Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn verbietet es, die Durchführung von Dienstgeschäften systematisch davon abhängig zu machen, dass der Beamte die hierfür benötigten finanziellen Mittel (teilweise) aus der für seine private Lebensführung und die seiner Familie zustehenden Alimentation aufbringt.“


    Der Dienstherr hat unzumutbare Belastungen abzuwenden und Beamte vor dienstlich veranlassten Vermögensaufwendungen zu schützen, die mit der regelmäßigen Besoldung nicht abgegolten sind. Es eiderspricht dem Zweck der Alimentation, wenn der Dienstherr voraussetzt, dass Beamte Teile ihres Einkommens zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben einsetzen.


    Der Fall, dass Lehrer nicht ihre eigenen Reisekosten vorstrecken sollen, sondern die Kosten einer anderen, mitfahrenden Person (hier: MPT-Kraft) aus Privatvermögen vorfinanzieren sollen, ist erst recht keine zulässige dienstliche Verpflichtung. Denn dann wird der Beamte nicht nur mit seinen eigenen dienstlich veranlassten Aufwendungen belastet, sondern faktisch zum privaten Kreditgeber für einen dienstlichen Aufwand einer anderen Person resp. des Dienstherrn gemacht.


    Auch das aktuelle NRW-Reisekostenrecht reglementiert, dass notwendige, dienstlich veranlasste Auslagen erstattet werden; § 8 Abs. 1 LRKG NRW bestimmt: „Zur Erledigung des Dienstgeschäfts notwendige Auslagen [...] werden als Nebenkosten ersetzt.“ Und i.d.S. reglementiert die NRW-Verwaltung selbst die Reisekosten von Lehrkräften grundsätzlich personenbezogen. Die BzR Düsseldorf z.B. erläutert expl., dass die Reisekostenabrechnung nach dem LRKG erfolgt und für jede Lehrkraft ein eigener Antrag vorgesehen ist (dürfte bei den anderen BzR ähnlich sein).

    Kurz: Eine tragfähige Rechtsgrundlage ist nicht ersichtlich.

    "Ich mag Kuchen!" (Johnny Bravo)

    I'm back! 😎

    Einmal editiert, zuletzt von PaPo (30. August 2026 14:30)

  • Ich wäre bereit - wenn es nicht anders geht - für mich selbst das Geld der Kurfahrt vorzustrecken und danach abzurechnen. Manchen Sachen gehen ja wirklich nicht anders. Wenn es aber darum gehen würde, dass ich für eine MPT Kraft etwas vorstrecken sollte, würde ich auch ablehnen.

    Bei uns ist weniger das Problem, dass der Antrag nicht rausgeht, sondern eher an der Bearbeitungszeit bei der BezReg.

Werbung