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chilipaprika hat eine Antwort im Thema ME/CFS und der LehrerInnenberuf verfasst.
nein.
Also ja, klar, Minijob geht "grundsätzlich", aber:
Als Beamte*r gibt es nur: (Teil)Dienstfähig (ab 50%) oder Nicht dienstfähig. Offensichtlich mit passender Begründung und Genehmigung eine unterhälftige Beschäftigung. Aber mit dem Gehalt des Beamtentums.
Wenn man nicht mehr dienstfähig ist, dann kann es sein, dass ein Minijob genehmigt (!!) wird, aber nicht in der Schule, auch nicht "schul-/unterrichtsnah".
Zumindest mein Kenntnisstand, ich lasse mich gerne von Kundigeren korrigieren.
Gymshark hat eine Antwort im Thema ME/CFS und der LehrerInnenberuf verfasst.
Stichwort unterhälftige Beschäftigung: Ich habe mich mit dieser Option noch nicht beschäftigt, da es mich selbst nicht betrifft, aber gibt es vielleicht die Möglichkeit, innerhalb des Lehrberufs eine Art Minijob (sprich max. 603€ pro Monat) auszuüben? So könnte man wenigstens noch ein paar Stunden pro Woche arbeiten, wenn mehr gesundheitlich nicht geht.
chilipaprika hat eine Antwort im Thema ME/CFS und der LehrerInnenberuf verfasst.
[…]
Es gibt die Mindestpension und sie könnte schon höher sein als eine unterhälftige Beschäftigung sein. Also kurzfristig. Für die Langzeitplanung ist es natürlich auch nachteilig.
Was bei mir bei einer Voll-DU richtig negativ wäre (war aber nicht ausschlaggebend, ich WILL arbeiten): der Beihilfesatz verändert sich, was wiederum bedeutet, dass die Rückerstattung auch. Da die Beihilfe sich bei vielen Sachen einen schlanken Fuß macht, hätte ich an der Stelle noch mehr Einbuße.
DFU hat eine Antwort im Thema Lautstärkemessung online verfasst.
Warum muss es etwas sein, was du online einstellen kannst? Warum keine lokale App?
Tom123 hat eine Antwort im Thema ME/CFS und der LehrerInnenberuf verfasst.
Wenn Du dienstunfähig wirst und vorzeitig in den Ruhestand versetzt wirst, hast Du ganz erheblich finanzielle Nachteile. U.U. bekommst du noch 50% deines ehemaligen Gehaltes.
Als Angestellte ist aber auch nicht einfacher. Bei zu langer Krankheit gibt es nur noch Krankengeld von der Krankenkasse während der Beamter munter seine vollen Bezüge erhält.
Saruman hat eine Antwort im Thema Geschenke für Geburtstagskinder verfasst.
Stimmt, in Wahrheit bin ich Dumbledore.
Wolfgang Autenrieth hat eine Antwort im Thema Geschenke für Geburtstagskinder verfasst.
[…]
Wusste ich's doch. Dein Avatar ist Fake ;-)
TVL NRW hat eine Antwort im Thema Höhergruppierung E 11 nach E13 NRW im Jahr 2026 verfasst.
BINGO ...Wir rechnen beim ALT-ERFÜLLER Sek.1 Lohn bis Juli 2026:
11/6 Entgelt 6573,97€ + 460 (aufwachsende Zulage) + 105 ( im Rahmen von Tarifverhandlungen ausgehandelte Paralelltabellenzulage UFFFFF, die, wie ich höre ja scheinbar nicht zählt, obwohl von den Gewerkschaften + der TDL abgesegnet 😵💫)
macht zusammen: 6615,95 !!! Bislang erhaltenes Gehalt ...dies wird ignoriert, d.h. die Berechnung ist wie folgt:
6510.95 (E11/6+460) - 6573,97 (E13/5) = DIFF 63,02 €, ABER Garantiebetrag 180 -…
auf den Beitrag von SteffdA im Thema KI-Tools reagiert.