nein.
Also ja, klar, Minijob geht "grundsätzlich", aber:
Als Beamte*r gibt es nur: (Teil)Dienstfähig (ab 50%) oder Nicht dienstfähig. Offensichtlich mit passender Begründung und Genehmigung eine unterhälftige Beschäftigung. Aber mit dem Gehalt des Beamtentums.
Wenn man nicht mehr dienstfähig ist, dann kann es sein, dass ein Minijob genehmigt (!!) wird, aber nicht in der Schule, auch nicht "schul-/unterrichtsnah".
Zumindest mein Kenntnisstand, ich lasse mich gerne von Kundigeren korrigieren.
ME/CFS und der LehrerInnenberuf
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Was heißt denn konkret Extremwetterlagen?
Die, die die Krankheit stark beeinflussen können.
Ich bin gerade nicht mehr sicher, ob „Extrem“ dasteht, oder ob es „besondere Wetterlage“ heißt.
Beispiele: Kollegin mit Gangunsicherheit bei Blitzeis oder Hitze bei Multipler Sklerose oder manchen Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
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Ein Minijob in der Dienstunfähigkeit wird beim LBV zumindest in NRW nur angezeigt, nicht genehmigt. Einkommen ist natürlich nachzuweisen, bis zu bestimmten Grenzen ist es anrechnungsfrei.
Viele Minijobs in der Schule gibt es bestimmt nicht, und ich glaube auch nicht, dass der Dienstherr dann jemanden aus der Dienstunfähigkeit einstellen würde. Stelle ich mir ein bisschen schwierig vor. -
Bei Extremwetterlagen in Kombination mit einer chronischen Erkrankung kannst Du Dich ggf. sogar krankschreiben lassen.
Ich verweise hierbei auf die Krankschreibungsrichtlinien der Ärzteschaft. Hiernach besteht auch dann Arbeitunfähigkeit, wenn der Versicherte zwar noch arbeitsfähig ist, bei Verbleib im Arbeitsprozess jedoch eine AU droht.
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