Abrechnung LBV bei mehreren Vertretungsstellen

  • Guten Morgen,


    ich habe neben meiner Vertretungsstelle an einer Realschule nun eine zweite Stelle an einem Gymnasium angetreten.


    Hatte von euch auch schon mal jemand mehrere Vertretungsstellen gleichzeitig (oder kennt jemanden bei dem es so war) und kann mir sagen wie das mit der Abrechnung des LBV funktioniert? (Hier gibt es doch auch jemanden der beim LBV arbeitet, habe ich gelesen, vielleicht kann derjenige helfen??)


    Bekommt man dann nur eine Abrechnung? Oder muss ich für die zweite Stelle die Steuerklasse 6 abgeben? Muss ich die ganzen Formulare nochmals ausfüllen?
    Bisher habe ich nichts bekommen. Der Schulleiter wollte nur meine Personalnummer.


    Was mich aus interessiert, ich müsste ja für das Gymnasium eine andere TVL-Gruppe haben, also eine höher als in der Realschule. Wie wird das dann berechnet, falls es nur eine Lohnabrechnung gibt?


    Fragen über Fragen.....


    Gruß
    mijeniti

  • unterrichtest du denn am Gymnasium auch in der Sek II? Sind beide Stellen bei der selben Bezirksregierung? Ich selbst hatte das zwar noch nicht, aber eine Bekannte hatte das Vergnügen. Da waren allerdings zwei verschiedene Bezirksregierungen zuständig und somit lief die eine Stelle über Steuerklasse 6. Ansonsten hättest du ja quasi nur einen Arbeitgeber, da könnte das anders sein.

  • Ich unterrichte am Gymnasium so wie es aussieht nur bis zur 10. Klasse dieses Schuljahr.
    Beide Schulen gehören zur BR Düsseldorf.

  • Ich hatte die Situation vor einigen Jahren mal: Hauptschule Bez.Reg. Düsseldorf und Gymnasium Bez.Reg. Arnsberg, also zwei unterschiedliche Gehaltsgruppen und zwei unterschiedliche Bezirksregierungen. Da aber beim LBV alles zusammenläuft, liefen die beiden Stellen auch über eine Lohnsteuerkarte (damals 1).


    Problematisch war zunächst nur, dass das LBV die Stellen immer abwechselnd gelöscht hat... Erst kamen die Unterlagen von D-dorf und ich bekam das Geld für die entsprechende Stelle. Als dann auch die Unterlagen aus Arnsberg eintrafen, hat das LBV die D-dorf-Stelle wieder gelöscht und ich bekam nur die Kohle für Arnsberg. Dann hat D-dorf die Unterlagen erneut hingeschickt, woraufhin das LBV die Arnsberg-Stelle wieder gelöscht hat, so dass ich nur das Ddorf-Geld bekam. So ging das ein paar mal hin und her, obwohl ich natürlich zwischenzeitlich beim LBV angerufen hatte, um den Sachverhalt zu klären. Irgendwann wurde dann aber alles nachgezahlt und nach 5 Monaten bekam ich dann auch meine erste korrekte Lohnabrechnung. Ich würde also möglichst früh Kontakt mit dem LBV aufnehmen und sie auf die Doppelbeschäftigung hinweisen...

  • OK, dann werde ich mich nächste Woche mal mit dem LBV in Verbindung setzen und auf die Doppelbeschäftigung hinweisen. Ich hoffe, da es ja dieselbe BR ist, dass die das halbwegs auf die Reihe bekommen.


    @Callum: Mit geht es nicht um die Eingruppierung. Das ist mit klar, dass ich für Sek I eine Gruppe niedriger bekomme. Mich interessiert haupsächlich wie die Abrechnung der beiden Stellen funktioniert.


    hein: musstest du bei der zweiten Stelle wieder alle Unterlagen ausfüllen?

  • Zitat

    Man bekommt nur E12, wenn man überwiegend in der Sek II unterrichtet


    ???
    Also, das stimmt definitiv NICHT. Ich bekomme E12 jetzt bereits zum zweiten Mal bei einer Vertretungsstelle im Gymnasium (beide Male dasselbe) und habe NIE eine höhere Jgstufe als maximal 9er unterrichtet.
    Gruß aus dem Wald (aber nicht hinterwäldlerisch)
    Kauzine

  • hein: musstest du bei der zweiten Stelle wieder alle Unterlagen ausfüllen?

    Ja klar :) Und wenn Du dann irgendwann woanders eine Stelle antrittst, dann füllst Du sie nochmal aus... und nochmal... und nochmal... und nochmal... Ich kann es mittleirweile nicht mehr zählen!

  • Ja klar :) Und wenn Du dann irgendwann woanders eine Stelle antrittst, dann füllst Du sie nochmal aus... und nochmal... und nochmal... und nochmal... Ich kann es mittleirweile nicht mehr zählen!


    Also ich musste bei meiner neuen Stelle (gleiche Bezirksregierung) nichts neues mehr ausfüllen.

  • @callum:

    Zitat

    Ein Vertretungslehrer bei uns bekommt E11 mit Magister, weil er keine Oberstufe hat ... und Aussage der BR was bei "überwiegendem EInsatz in oder OS"


    Ein guter Draht zum Schulleiter macht da VIELES möglich. :thumbup:
    O-Ton MEINES enorm zuvorkommenden Schulleiters:
    "Natürlich sind Sie in Ihren Hauptfächern bei uns eingesetzt " (Klammer auf: entscheidet über Erfahrungsstufe 2 ode r4!!, Klammer zu), *Zwinker zwinker", " und SELBSTVERSTÄNDLICH!!! " (*zwinkerzwinkerZWINKERzwinker*) "setzen wir Sie VORNEHMLICH in der Oberstufe ein." ;););)
    Wie immer wieder hier im Forum durchscheint: Kommt immer auf die handelnden Akteure an. :thumbup:
    (geb den Tipp doch mal diskret meinem geschätzten Magister-Vertretungskollegen an deiner Schule weiter, callum....


  • Also ich musste bei meiner neuen Stelle (gleiche Bezirksregierung) nichts neues mehr ausfüllen.

    ...auch da kommt es wohl wieder auf die handelnden Akteure an... Ein weiteres Beispiel: Ich habe auch mal ne Vertretungsstelle gehabt, in der ich 3 Monate Probezeit hatte - der Vertrag wurde zunächst auf diese 3 Monate befristet, obwohl es um 1 Jahr Elternzeitvertretung ging. Am Ende der 3 Monate musste ich meinem Schulleiter dann ne Stunde samt Entwurf zeigen und er musste dann meinen Entwurf samt dienstlicher Beurteilung bei der Bez.Reg. einreichen, damit ich einen Vertrag über die gesamte Elterzeit der zu vertretenden Kollegin bekam. Dass ich zu diesem Zeitpunkt schon über 4 Jahre Vertretungsstellen gemacht hatte, spielte keine Rolle. Ich hatte also ne Menge Vertretungsstellen - doch bei dieser einen waren mal ganz "speziell handelnde Akteure" am Werk... Einfach nicht darüber nachdenken!

  • zurückzukommen - wenn du für die 2. Stelle Klasse 6 bekommst, kannst du es ganz schnell knicken - also versuch beide stellen auf deine normale steuerkarte zu "buchen", wenn es nicht soviele Std. sind, müsste es ja gehen.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Habe mit einem Sachbearbeiter beim LBV gesprochen, beide Stellen gehen über eine Lohnsteuerkarte!


    Nun habe ich aber noch eine andere Frage, vielleicht hatte ja schonmal jemand, der 2 Vertretungsstellen gleichzeitig hatte dieses Problem:


    Ich mache an der Realschule 9 Stunden/ 28Stunden
    und am Gymnasium 16/ 25,5 Stunden


    macht zusammen 25 Stunden


    Nun möchte die Realschule meine Stunden auf 14 aufstocken.
    Ich hätte da nichts gegen (vorallem weil ich eh zwei mal zwei Freistunden habe und hier häufig Vertretungen mache), aber ist das überhaupt möglich? Das wären ja dann zusammen 30 Stunden!?!


    Wieviele Stunden darf ich denn insgesamt max. machen? 28 oder 25,5???
    Oder ist das egal?


    Ich hoffe mein Problem ist deutlich geworden.


    MfG
    Mijeniti

  • Wieviele Stunden darf ich denn insgesamt max. machen? 28 oder 25,5???
    Oder ist das egal?


    Das hängt sicherlich davon ab, wonach du bezahlt wirst, ob du momentan eben 25/25,5 oder 25/28 Stunden hast. Müsste ja aber aus deiner Abrechnugn dann hervorgehen oder einfach nachfragen. Mehr als volle Stelle geht nämlich nicht ;)

  • Ich habe mir schon fast gedacht, dass nicht mehr geht. Man kann also def. nicht an zwei Schulen z.B. zwei mal 15 Stunden machen?


    Die Frage ist nun was ist bei mir eine volle Stelle?


    Auf der Abrechnung kann ich es nicht lesen, weil ich noch keine Abrechnung bekommen habe, in der beide Schulen drin sind. Habe bei der zweiten erst mitte Dezember angefangen und auf der Dez. Abrechnung war nur die Realschule die seit September läuft.
    Wie ich bezahlt werde weiss ich nicht so richtig. Also eigentlich laut Vertrag 9/28 mit TVL 8 und 16/25,5 mit TVL 9
    Also schwierig zu sagen was nun zählt!


    Wo kann ich denn sowas nachfragen?

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