Kirchenaustritt als Religionslehrer - welche Folgen?

  • Liebe Gemeinde bei Lehrerforen,


    eine Kollegin ist Religionslehrerin (katholisch). Sie hat Lehramt Primarstufe studiert, neben M und D war ihr drittes Fach kath. Religion. Aus persönlichen Gründen plant sie nun den Kirchenaustritt. Es ist klar, dass sie damit auch die Missio Canonica verlieren wird.
    Hat das aber sonst noch weitere dienstrechtliche Konsequenzen? Ihr fehlt ja dann sozusagen ihr drittes Fach?!


    Und noch als Nebenfrage: ist das unwiderruflich oder könnte sie rein theoretisch bei einem Wiedereintritt die Missio zurückerlangen?


    Sie hat mich zwar nicht gebeten, das hier zu diskutieren, aber ich finde die Fragestellung grundlegend interessant und weiß selbst keine Antworten.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass das dienstrechtliche Konsequenzen haben DARF (Trennung Staat - Kirche). Man muss ja auch nicht verpflichtend drei Unterrichtsfächer haben - das ändert sich ja immer mal wieder von Studienordnung zu Studienordnung und von Bundesland zu Bundesland...

  • Sie darf das Fach nicht mehr unterrichten, weitere dienstrechtliche Konsequenzen muss sie nicht fürchten. Denkbar wären höchstens Folgen, mit denen man als Beamter grundsätzlich rechnen muss, so könnte es ihr prinzipiel passieren, dass sie versetzt wird, falls ihre aktuelle Schule sie alleine mit ihren anderen beiden Fächern nicht vernünftig einsetzen kann. (Zum Beispiel wenn sie erst seit kurzer Zeit an der Schule ist und ihre Stelle extra ausgeschrieben wurde, weil die Schule jemanden für kath. Religion benötigte.)

  • So wie ihr sehe ich das auch.
    Ich selbst unterrichte ja auch Religion und wenn ich mir vorstelle, dass ich aus persönlichen Gründen das nicht mehr wollen würde, dann dürfte es ja nicht sein, dass mir von staatlicher Seite noch andere Konsequenzen drohen würden als von kirchlicher Seite (nämlich der logische Entzug meiner Missio).
    Ich glaube, dass ihre Stelle nicht extra für Reli ausgeschrieben war. Aber natürlich ist wohl fast jede Schule dankbar für einen Relilehrer und ist froh, wenn davon genug da sind bzw. bekommt Probleme, wenn eine Vollzeitkraft plötzlich keine Religion mehr erteilen kann...

  • Berufliche Nachteile oder dienstrechtliche Konsequenzen wird es an einer staatlichen Schule nicht geben, da dadurch das Grundrecht auf Religionsfreiheit berührt würde. An einer kirchlichen Schule sähe die Sache natürlich ganz anders aus, da dort die Arbeitnehmerrechte weitgehend ausgehebelt sind und die Kirchen ihren eigenen Spielregeln folgen.


    Nele

  • Schade, dass man das Bundesland nicht weiß.


    Denn das ist durchaus eine interessante Frage... In NRW dürfen freie Stellen an konfessionsgebundenen staatlichen Schulen (der im Begriff steckende Widerspruch wurde hier schon häufig diskutiert) nur konfessionsgebunden ausgeschrieben werden. @ Laeuschen: Das heißt für deine Kollegin, dass sie, wenn es sich um eine sogenannte "Städt. Kath. Grundschule" handelt, nur angenommen wurde, weil sie auch katholisch war. Sonst hätte sie gar keine Chance bei einer Bewebung gehabt.


    Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Sachlage dienstrechtlich dann nicht einfach zu beurteilen ist, vor allem, wenn sie die Stelle vielleicht erst vor kurzer Zeit angetreten hat.


    @ Nele: Ich habe durchaus berufliche Nachteile trotz des "Grundrechts auf Religionsfreiheit" erlebt. Für konfessionell "gebundene" Lehrer ist die freie Wahl der (staatlichen!) Arbeitsstätte in NRW nicht möglich. Aber wie gesagt, das Thema hatten wir hier schon oft.

  • Ja, es ist NRW.
    Habe mich schlau gemacht. Die Stelle war wohl nicht für Religion ausgeschrieben, sondern es erfolgte eine Versetzung von einer anderen Schule dorthin. Sie unterrichtet aber Religion.

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