Mindesttemperatur Sporthallen

  • Hallo,


    nachdem ich im Netz noch nichts aussagekräftiges gefunden habe, wollte ich euch fragen, ob ihr wisst, wieviel Grad mindestens in einer Sporthalle sein müssen.
    Momentan bibbern meine SchülerInnen, KollegInnen und ich bei 10-12 Grad Celsius. Es muss doch für RLP irgendeine Verordnung geben, auf die wir uns berufen können.
    Schonmal vielen Dank.

  • Ich würde als Lehrer (bzw. für mich) auf das Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hinwiesen, und zwar bei der Anlange 3.5:


    "3.5 Raumtemperatur


    (1) In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen."

  • Wir leben in Deutschland. Da ist alles geregelt.
    Die notwendigen Raumtemperaturen der einzelnen Räume von Turnhallen und Sportstätten sind der DIN 18032-1 zu entnehmen.


    Als Anhaltspunkt das:
    http://home.arcor.de/dn.projekt/info/turn1.pdf


    Da ist von 20° als Auslegungstemperatur für die Halle die Rede.


    Und als erste Hilfe:
    1.)Teile deiner Schulleitung schriftlich mit, dass die Temperatur bei 12°C liegt und du eine gesundheitliche Schädigung der Kinder befürchtest.
    2.)Lass dir von der Schulleitung die schriftliche, dienstliche Anweisung erteilen, dass der Sportunterricht in dieser Halle trotz dieser Temperatur stattzufinden hat.
    3.)Lass dich von einem Elternteil wegen Gesundheitsschädigung verklagen
    4.)Weil du trotz Relegation zur Durchführung des Sportunterrichts gezwungen wurdest, ist dann deine Schulleitung - und damit letztlich auch der Schulträger haftbar

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    3 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Danke für die prompten Antworten. Momentan verweist die Schulleitung auf den Schulträger. Am Freitag soll die Heizung repariert werden, wobei es letztes Jahr, als die Heizung noch funktionierte, nicht wirklich wärmer war.

  • Der Verweis auf den Träger ist schön und gut. Der Arbeitgeber bleibt aber für die Einhaltung des Arbeitsschutzes verantwortlich. Notfalls ist die Turnhalle bis zur Behebung nicht nutzbar und es findet Unterricht in der Klasse statt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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