Wie lange von der Zusage der Schule bis zur Annahmeerklärung der BR?

  • Nach der heutigen Zusage der Schule würde ich gerne mal in die Runde fragen, wie lange es dauert bzw. dauern kann, bis die Annahmeerklärung der Bezirksregierung eintrifft. Kann man da eine bestimmte maximale Dauer veranschlagen (also rein aus euren Erfahrungswerten)? Schließlich hängt ja einiges davon ab, wie z.B. Kündigung, Wohnungssuche, usw.

  • Nach der heutigen Zusage der Schule würde ich gerne mal in die Runde fragen, wie lange es dauert bzw. dauern kann, bis die Annahmeerklärung der Bezirksregierung eintrifft. Kann man da eine bestimmte maximale Dauer veranschlagen (also rein aus euren Erfahrungswerten)? Schließlich hängt ja einiges davon ab, wie z.B. Kündigung, Wohnungssuche, usw.


    Das ist schwer einzuschätzen ... aber normalerweise geht das auch im Hauptverfahren sehr schnell, weil ja bis zum 31.8.2011 gar nicht mehr so lange hin ist ... wenn es nicht ungeahnte Probleme gibt.


    Aus Erfahrung würde ich daher sagen, dass nächste Woche die Annahmeschreiben der BR nebst auszufüllender Annahmeerklärung eintrudeln müssten. Sollte der erwartete Brief bis zum Ende der nächsten Woche nicht da sein, würde ich auf jeden Fall die Schule kontaktieren, damit diese mal bei der BR nachfragt ... denn erstens kann sie das viel effektiver als wir tun ... und zweitens hat sie auch ein eigenes Interesse daran ... und guter Kontakt zwischen Schule und SE ist in dieser Phase angebracht, denn nicht immer bekommen beide Seiten sofort (oder gar überhaupt) Bescheid.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Also bei mir ging es relativ schnell. Ich hatte meine Schule aber auch gebeten, bei der BZR etwas Druck zu machen, da ich als Seiteneinsteiger bei meiner alten Arbeitsstelle noch die Kündigungsfrist einhalten musste.


    Nach ca. 1 Woche hatte ich das Angebot nebst Personalbogen und Annahmeerklärung zu Hause.


    Viel Erfolg!

  • Ich habe folgendes Problem: Da es für eine fristgerechte Kündigung in meinem Fall leider zu spät ist,muss ich einen Auflösungvertrag anstreben. Nun kann ich ja im Hinblick auf die neue Stelle erst dann sicher gehen, wenn der Bescheid der BR eintrifft. Leider ist meine Chefin ab nächste Woche Donnerstag im Urlaub, d.h. ich muss sie vor der tatsächlichen Zusage informieren. Ich kann ja nicht einfach einen neuen Vertrag unterschreiben... Aber wenn die BR dann allerdings doch noch einen Strich durch die Rechnung machen sollte, steh' ich im Unternehmen blöd da...

  • Das ist absolut nachvollziehbar.Das wäre mir auch zu unsicher.
    Aber eigtl.muss die SL doch fit sein,das beurteilen zu können,ob es klar geht.
    Was hastn du fürn Abschluss? KoWi-Magister? Beim Germanistikstudium dürften
    ja eigtl. keine Fragen aufkommen, für Deutsch als Fach.

  • Ja, ich habe einen Magister-Abschluss "Neuere dt. Literaturwissenschaft", da gibt es ja auch einen sprachwissenschaftlichen Anteil - das sollte also eigentlich kein Problem sein! Aber: sicher ist sicher

  • Da hast du Recht. Das sollte wirklich kein Problem sein.
    Ruf doch mal bei der BR an und frag mal unverbindlich nach :)

  • Dann ist da ja noch der Punkt, dass ich am Di ein weiteres AG habe. Da wäre es von Vorteil, wenn die Rückmeldung der BR nicht sooo schnell erfolgt, sodass man sich bestenfalls noch entscheiden kann (also falls das Gespräch ebenfalls positiv verlaufen sollte). Eine Nachfrage würde das Ganze vermutlich beschleunigen, was sowohl gut als auch schlecht ist. Menno! :wacko:

  • Na dann warte Die.erstmal ab,hört sich spannend an.
    Bin mal gespannt,wie der weitere Verlauf wird ;)

  • Dann ist da ja noch der Punkt, dass ich am Di ein weiteres AG habe. Da wäre es von Vorteil, wenn die Rückmeldung der BR nicht sooo schnell erfolgt, sodass man sich bestenfalls noch entscheiden kann (also falls das Gespräch ebenfalls positiv verlaufen sollte). Eine Nachfrage würde das Ganze vermutlich beschleunigen, was sowohl gut als auch schlecht ist. Menno! :wacko:


    Ob eine Nachfrage das Ganze wirklich beschleunigen würde ... da bin ich nicht wirklich von überzeugt ... was glaubst du, was da in der BR jetzt los ist, wo quasi alle Schulen gleichzeitig ihre Besetzungsvorschläge für die Seiteneinsteiger einreichen ... und die Annahmeerklärungen ALLE superschnell raus müssen ;)


    Wäre auch nicht ungewöhnlich, wenn du da in den nächsten Tagen schlichtweg niemanden erreichst ...


    Aber wenn am Die dein nächstes AG ist ... so schnell ist auch deine Frist nun auch wieder nicht abgelaufen, selbst wenn du den Brief der BR morgen im Kasten hättest ... drei Tage hast du immer ... und dann reicht zur Fristwahrung - steht da dann aber auch im Anschreiben drin - die Annahmeerklärung per Fax zu senden.

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    Erasmus von Rotterdam



  • Ja, ich habe einen Magister-Abschluss "Neuere dt. Literaturwissenschaft", da gibt es ja auch einen sprachwissenschaftlichen Anteil - das sollte also eigentlich kein Problem sein! Aber: sicher ist sicher


    Ich vermute mal, du bist vor den Bewerbungen nicht auf die Idee gekommen, einfach mal bei der BR anzurufen, um eine Einschätzung zu bekommen - richtig?


    Daher der Tipp für alle, die nicht 100%ig eindeutig einem Schulfach zuzuordnende Studienabschlüsse gemacht haben: Vorher bei der BR nachfragen ... am Besten dann, wenn die auch am meisten Zeit (und Muße) für so etwas haben ... also bevor die Hauptausschreibungsverfahren starten ... zahlt sich aus!

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    Erasmus von Rotterdam



  • Doch, ich habe dort angerufen, aber nicht deswegen. Ich kann mir aber auch nicht wirklich vorstellen, dass dies ein tatsächliches Problem ist und habe so auch nicht nachgefragt. (Im Deutschstudium kann man ja den Schwerpunkt "Literatur" wählen, sodass der Anteil "Sprache" automatisch geringer ausfällt; ich habe mir Studienordnungen angeschaut.) Das sind eben Gedanken, die einem kommen, wenn man über mögliche Hürden grübelt - jetzt, da alles zum Greifen nah ist...

  • Lunabelle


    Ist überhaupt kein Problem, jedenfalls nicht bei der BR Köln. Bin als M.A. mit NDL (1. Fach) und Anglistischer Literaturwissenschaft (2. Fach-Nebenfach) angenommen worden. Bis zur Zwischenprüfung war der Magisterstudiengang sowieso identisch zur Lehrerausbildung.

  • Ab wann ist die Stelle 100%ig sicher? Nachdem wir die Annahmeerklärung unterschrieben haben oder nachdem wir den Vertrag unterschrieben haben? Ab wann kann/muss man andere Optionen absagen?

  • 100%ige Sicherheit gibt es da nicht wirklich. Spätestens am ersten Arbeitstag sollte der Vertrag in der Schule sein. Nach der beiderseitigen Unterschrift ist der Vertrag gültig. Du steckst als SE/NRW dann in einem auf zwei Jahre befristeten Vertrag mit einer Probezeit von 6 Monaten. Innerhalb der Probezeit kannst Du mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende fliegen (aber auch gehen). "Fliegen" eigentlich nur dann, wenn Zweifel an Deiner Eignung aufkommen. Mit dem Bestehen des 2. StEx erhält Du einen unbefristeten Vertrag. Erst an dieser Stelle sehe ich etwas wie 100%ige Sicherheit. Falls Du das 2. StEx endgültig reisst (sehr unwahrscheinlich - also bitte keine Angst davor - aber theoretisch denkbar), bist Du auch draussen.


    Zwischen der Annahmeerklärung und der Vertragsunterzeichnung hängt man ein wenig in der Luft. Es ist denkbar, wenngleich sehr unwahrscheinlich, dass die BR aufgrund z.B. wegbrechender Finanzmittel (NRW-Haushalt ist offen) die Verträge stoppt. Wie gesagt, denkbar wäre das, aber wahrscheinlich ist das nicht. In diesem Zeitraum fällt häufig auch noch die Untersuchung durch den Amtsarzt sowie die Übermittlung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Beides unkritisch, aber man hängt in der Luft.


    Optionen außerhalb der BR musst (und solltest) Du zu keinem Zeitpunkt aufgeben. Die Probezeit ist dazu da, dass beide Seiten ihre Entscheidung noch einmal überdenken können. Wenn Du Optionen hast, lebst Du gelassener und hältst nach meiner Erfahrung auch mehr Belastung aus. Optionen innerhalb der gleichen BR dürftest Du nicht haben, dass sollte der BR auffallen und würde es dann unterbinden, so verstehe ich jedenfalls das "System BR". Vielleicht gibt es da andere Erfahrungen hier im Forum.


    Grüße
    Chris

  • Hallo,


    ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Nicht zu früh kündigen!!!!


    Mir ist es letzte Woche passiert, das ich eine Zusage vom Schulleiter hatte und er ganz plötzlich eine Woche später telefonisch wieder abgesagt hat!!! Ich hatte in der Zeit meine anderen momentanen Jobs zum nächsten Schuljahr gekündigt, bzw. die Verträge nicht verlängert und stehe jetzt ganz schön doof da :(


    Also nochmals unternehme ich erst etwas wenn ich einen schriftlichen Vertrag habe!


    Viele Grüße
    Mijeniti

  • Sehr interessant! Das bestätigt meine These, dass man durchaus nach einer Zusage auch noch andere Bewebungsgespräche wahrnehmen und ggf. auch vorbehaltlich zusagen sollte!

  • Nicht zu früh kündigen!!!!


    Mir ist es letzte Woche passiert, das ich eine Zusage vom Schulleiter hatte und er ganz plötzlich eine Woche später telefonisch wieder abgesagt hat!!!


    Also nochmals unternehme ich erst etwas wenn ich einen schriftlichen Vertrag habe!


    Hallo Mijeniti,


    erst wenn du einen schriftlichen Vertrag hast ... das wird - aus Erfahrung - nicht funktionieren, weil es den Vertrag häufig überhaupt erst 5 Minuten vor der ersten Unterrichtsstunde in der Schule gibt. Das ist aber normal :!:
    Ich habe meine Annahmeerklärung z.B. Ende Januar an die BR geschickt ... vor gut zwei Wochen (erst) die ganzen Personalpapiere bekommen ... und den Vertrag konnten sie "damals" noch gar nicht schicken, weil er grundsätzlich noch "in Arbeit" ist.


    Das Problem ist ... und ich selbst habe - wegen eigener Erfahrung - ja hier im Forum seit März 2010 schon häufiger darauf hingewiesen ... dass es eine "Zusage durch die SL" (oder auch des Seminars) schlichtweg nicht gibt und viele SE nicht wissen (warum auch immer), dass DAS SO ist. Daher: lehrerforen.de lesen :super:


    Der SL hat in puncto Einstellung von SE nichts zu sagen :!: Er darf - nach Auswahl durch die AK - einen SE zur Einstellung der BR vorschlagen - mehr nicht. Die BR entscheidet dann und macht das Angebot ...


    Das - wie in deinem Fall jetzt - ein SL so etwas sagt, aber dann noch nicht einmal tut ... es also nicht an (was auch immer) der BR scheitert, sondern der SL es gar nicht weiterreicht, trotz "Angebot" ... das ist ein starkes Stück :schimpf: :explodier: :motz: ... vielleicht solltest du darüber mal den PR informieren (auch wenn es dir jetzt nichts weiter nützt).


    Die Annahmeerklärung durch die BR ist das, was man braucht :!: Da gibt es dann zwar immer noch die "üblichen Einschränkungen", aber auch der PR hat auf den (alten) Infoveranstaltungen für SE immer wieder gesagt: Wenn die Annahmeerklärung da ist, ist es verbindlich seitens der BR.
    Und die "üblichen Einschränkungen" sind das pol. Führungszeugnis und das Gesundheitszeugnis (beides nachvollziehbar) ... sowie die Zustimmung des PR (warum sollte der widersprechen) und das Vorhandensein der Stelle (wäre sie sonst ausgeschrieben) - also alles Dinge, die höchst unwahrscheinlich nicht klappen und wenn es doch mal so einen Fall gäbe, was wäre dann (und vor allem zukünftig) los ...



    Hoffe, du wirst bald woanders fündig ...


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Sehr interessant! Das bestätigt meine These, dass man durchaus nach einer Zusage auch noch andere Bewebungsgespräche wahrnehmen und ggf. auch vorbehaltlich zusagen sollte!


    Man kann sich ... ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen ... wenn man das "Angebot" der SL bekommt ... einfach auf die vorgegebene Verfahrensweise bzw. die Rechtslage beziehen: Der SL soll es an die BR weiterreichen und die schicken dann das Angebot - wenn sie einverstanden sind, weil sie das entscheidet. Und dann macht man erst einmal weiter im Bewerbungsreigen ...


    Erst wenn man einmal eine Annahmeerklärung unterschrieben hat, ist es damit vorbei ... man unterschreibt mit der Annahme nämlich auch, dass man an keinen weiteren Bewerbungsverfahren teilnimmt ... man darf also nicht einmal mehr zu AG gehen, die ggf. schon terminiert sind. Insofern kann man also auch nur solange "zocken", bis die erste Angebotsfrist ausläuft.


    Das das auch seitens der (entscheidenden) BR so gedacht ist, sieht man auch am weiteren Text der Annahmeerklärung - ich erwähne das mal, weil die SE-Bewerber hier das ja noch nicht kennen können, bis so ein Ding erstmals zuhause liegt. Da steht nämlich auch als Alternative zur Annahme der angebotenen Stelle - man muss das eine oder das andere ankreuzen - dass man die Stelle nicht annimmt, man daher auch weiter an Bewerbungsverfahren teilnehmen darf und einem auch keine Nachteile dadurch entstehen, dass man die angebotene Stelle jetzt ablehnt.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



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