Frage zu Zusatzqualifikationen

  • Hallo zusammen!
    Ich hab grad mal ein paar Fragen zu Zusatzqualifikationen:
    Schwimmschein: DLRG bronze oder silber? Wann muss ich den Schein verlängern? Nach 2 oder 5 Jahren?
    Übungsleiterschein: Reicht der normale Übungsleiterschein für Breitensport? Wo kann ich mich erkundigen,wo solche Kurse angeboten werden? Und auch hier wieder? Hält er 2 oder 5 Jahre?


    Noch kurz zu mir: Studiere noch bis Sommer Germanistik, ev. Theologie und Grundlagen in Mathedidaktik in NRW und beginne mein Ref in ziemlich genau einem Jahr- sofern ich einen Plaz bekomme!


    Danke schonmal für eure Antworten...

  • Hallo!


    Die Frage nach dem Übungsleiterschein hätte ich auch.
    Der wird doch vom Landessportbund angeboten.
    Wie kann man sich dort anmelden?
    Hat vielleicht noch einer ne Internetadresse?


    Viele Grüße (und den neuen Referendaren einen schönen ersten Schultag morgen!)

  • Hallo, den Übungsleiterschein habe ich damals an der Uni gemacht (habe kein Sport studiert, mich allerdings dort eingeschrieben, um diesen Schein erwerben zu können). Für die Rettungsfähigkeit brauchst du den DLRG-Schein in Bronze; bei mir an der Schule ist vorgeschrieben, ihn alle drei Jahre aufzufrischen, aber das wird verschieden gehandhabt - an der Nachbarschule beispielsweise arbeiten Kollegen, die den Schein teilweise vor mehr als 10 Jahren erworben haben, ihn aber bisher nicht auffrischen mussten. Marion

  • Also bei mir im Studium haben wir alle den Rettungsschwimmer in SILBER gemacht und den sollten man alle 2 Jahre auffrischen, was ich bereits auch tat, weil ich in einem Schwimmbad arbeite.
    Zum Ref-Beginn oder Anstellung/Verbeamtung sollte er schon meiner Meinung nach aktuell sein!


    Aber mal ne Frage: Was wollt Ihr mit nem Übungsleiterschein in der Schule???

  • Als Fachfremde mache ich grad den Rettungsschein in Bronze, das ist der, der gefordert ist in den Ausschreibungen. Offiziell musst du den wohl gar nicht auffrischen - allerdings kann dir das im Umkehrfall wohl schon vorgeworfen werden, wenn mal was passiert. Empfohlen wird deshalb die Auffrischung bei uns alle 4-5 Jahre.


    Gruß
    Britta

  • @Cherry


    Angeblich kann man mit dem Übungsleiterschein auch den normalen Sportunterricht unterrichten. Allerdings weiß ich es nicht sicher,deshalb schreibe ich bewusst angeblich!


    Danke schonmal für eure Antworten...


    Falls jemand noch Infos zu dem Thema hat,immer her damit!


    LG Judith

  • Aaaaalso, hier schwirren ziemlich viele definitiv falsche Aussagen rum. Der DLRG Rettungsschein Bronze/Silber ist 2 Jahre gültig, danach muss eine Wiederholungsprüfung erfolgen.
    Es ist zwar so, dass an den meisten Schulen niemand überprüft wann er wiederholt wurde, aber passiert etwas und der Schein ist älter ist es so, als wenn man KEINE rettungsfähigkeit hätte. (Siehe auch Erste-Hilfe-Schein, wobei der 3 Jahre Gültigkeit hat)
    Die Rettungsfähigkeit kann auch durch sog. "Kurse zur Rettungsfähigkeit" bestätigt werden, den die örtlichen DLRG/Wasserwacht Gliederungen auf Anfrage meist auch direkt für Lehrer anbieten.

  • Ich werde auf jeden Fall den Schein immer wieder verlängern bzw auffrischen. Falls mal was passieren sollte, möchte ich zumindest rechtlich auf der sicheren Seite sein. Also muss man nur einen Auffrischungskurs machen?! Der wird ja wahrscheinlich auch speziell für Lehrer angeboten.
    Aber weiß denn keiner was zu dem Sportschein??

  • Der "Sportschein" ist der Ãœbungsleiter C Schein, d.h. damit bist du offiziell Ãœbungsleiter für den Breitensport. Ich glaube der Schein umfasst 160 Stunden (ich habe ihn letztes Jahr in den Sommerferien 2 Wochen am Stück gemacht) und vermittelt Theorie und Praxis des Breitensports. Um diesen Schein ausgestellt zu bekommen, brauchst du außerdem einen 16-stündigen 1. Hilfe Kurs (der normale Kurs, z.B. für den Führerschein reicht nicht aus).
    Bei schulscharfen Bewerbungen wird gerne der Ü-C-Schein mit angegeben, da du meines Wissens nach zwar auch ohne den Schein Sport unterrichten darfst, aber erst mit dem Schein rechtlich abgesichert bist, falls sich im Schulsport ein Unfall ereignet.


    Außerdem kannst du mit diesem Schein im Verein tätig sein, z.B. Kinderturnen oder ähnliches anbieten.


    Hat man den Ü-C-Schein, kann man weitere Aufbaukurse besuchen und sich somit weiter spezialisieren.

  • Super danke!Genau das hab ich gesucht... Super dann werde ich mich jetzt gleich mal auf die Suche machen,wo sowas angeboten wird,oder kannst du mir vielleicht noch sagen, wo du das gemacht hast und wieviel das kostet?!
    Danke

  • Der Übungsleiter C-Schein wird eigentlich immer vom Stadtsportbund der jeweiligen (vielleicht etwas größeren) Stadt angeboten.
    Wenn ich mich richtig erinnere hat der Lehrgang ohne Vereinsempfehlung 400 und mit Vereinsempfehlung (haben wir Referendare auch bekommen:-))) 200 Euro gekostet.


    Frag doch einfach mal beim Stadtsportbund nach!



    Kann mir eigentlich mal jemand verraten, was ich am PC einstellen muss, damit alle Laute richtig angezeigt werden?????

  • Ich hole den Thread nochmal hoch, weil ich eine Frage zum Übungsleiterschein habe.


    Welche Qualifikation brauche ich genau? Beim Sportbund wird sowohl ein normaler C-Kurs für den Sport mit Erwachsenen angeboten, als auch ein C/F-Kurs, der speziell auf Sport mit Kindern ausgerichtet ist. Welcher ist der richtige? In den schulscharfen Ausschreibungen wird immer nur vom Übungsleiterschein gesprochen ?(


    Außerdem steht bei der Kursbeschreibung darunter "Preis für Vereinsmitglieder" und "Preis für Nichtvereinsmittglieder". Ich bin im Moment in keinem Verein, belege aber einen Sportkurs. Kann ich das irgendwie dafür verwenden? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich als Vereinsmitglied bezeichnen zu können?


    Danke schonmal!


    Eure Frutte

  • Ich habe hier jetzt oft gelesen, dass man um Schwimmuntericht in Schulen erteilen zu dürfn unbedingt den Rettungsschwimmschein in Bronze oder sogar Silber braucht. Als Ausbilder werde ich ebenfalls oft mit dieser Frage konfrontiert und diese Aussage ist eindeutig falsch ( zumindest für NRW ). Hierzu siehe auch: http://www.schulsport-nrw.de/i…g/sifoe_erlass_02a01.html


    In NRW genügt eine Rettungsfähigkeit die nicht vergleichbar mit einem Rettungsschwimmschein ist. Die Anforderungen der Rettungsfähigkeit liegen unter den Anforderugen der Rettungsschwimmscheine.


    Weitere fehlerhafte Aussagen habe ich zur Gültigkeit gelesen. In NRW gibt es KEINE Regelung der Gültigkeit, zumindest nicht von Seiten des Ministeriums her. Man sollte die Rettungsfähigkeit nur mal auffrischen.


    Über die Gültigkeit von Rettungsschwimmscheinen kann keine definitive Aussage erfolgen. Diese wird unterschiedlich geregelt.


    Selbiges gilt übrigens auch für die Gültigkeit von Erste Hilfe Kursen.


    Aber immer gilt: Lieber zwischendurch mal auffrischen, eine frische Rettungsfähigkeit ist im Versicherungsfall immer besser als eine veraltete.


    Sorry Schmeili aber deine Aussage ist schlichtweg falsch. Man sollte immer die entsprechenden Bestimmungen zurate ziehen.

  • Naja, falsch ist die Aussage nicht wirklich. In der Bestimmung steht es so, das ist richtig. Die Erfahrung hat aber auch gezeigt, dass man dennoch dumm dasteht, wenn etwas passiert, weil dann nämlich argumentiert wird, dass die Rettungsfähigkeit zu alt war.
    Darüber hinaus habe ich direkt vom Personalrat die Auskunft, dass es auch gar nicht nur um die Rettungsfähigkeit allgemein geht (also z.B. den von dir angeführten Lehrerschein), sondern vor allem muss gewährleistet sein, dass die Lehrkraft am tiefsten Punkt des jeweiligen Schwimmbeckens ganz runtertauchen kann. Kann ich nicht, obwohl ich den Rettungsschwimmschein in Bronze hab, also unterrichte ich kein Schwimmen.


    Gruß
    Britta

  • Die Aussage stimmt nicht mit den Bestimmungen üerein. Also ist sie falsch. Wenn behauptet wird, der Schein sei zwei Jahre gültig ist da genauso falsch als wenn ich sage 1+1 ist 3. Natürlich sollte man sich fortbilden, wie es in der Bestimmung steht. Und wenn es hart kommt, ist es immer besser einen aktuellen Schein zu haben. Trotzdem kann die Aussage so nicht stehen bleiben, weil sie eben nicht mit den Bestimmungen übereinstimmt.


    Übrigens steht nirgendwo, dass man bis zum tiefsten Punkt des Beckens tauchen können muss. Eine mündliche Aussasge dir gegenüber kann ja wohl kaum rechtskräftig sein.


    Und ganz nebenbei bemerkt, dass Ministeriums verlangt mindestens die Rettungsfähigkeit in der höchstens eine Tauchtiefe von 3 Metern vorgesehen ist, ebenso ist es beim Rettungsschwimmabzeichen in Bronze. Die meisten Becken sind aber tiefer, demnach wäre die Rettungsfähigkeit völliger Schwachsinn.


    Nach deiner Aussage vom Personalrat ( frage mich gerade welchem ), darf dann jemand ohne Rettungsfähigkeit Schwimmen unterrichten, weil er bis zum tiefsten Punkt des Beckens kommt?


    Und die Bezeichnung "Lehrerschein" existiert nicht.

  • Ich hab auch nicht behauptet, dass der so heißt, aber es gibt eben diese Kurse für die Rettungsfähigkeit speziell für Lehrkräfte - daher "Lehrerschein".


    Und dann - Bestimmung hin oder her - stell dir vor, ein Kind ertrinkt, weil es tiefer als 3 Meter tief liegt und du nicht weit genug runter kommst. Es geht mir daher weniger um die "rechtskräftige Bestimmung", an der du dich hier aufhängst - ich habe die Auskunft vom Personalrat (eben dem für meinen Bezirk in meinem Ort zuständigen) erhalten, dass ich nicht zum Schwimmunterricht gezwungen werden kann, wenn ich an der tiefsten Stelle nicht runter komme. Diese Aussage gilt aber ja nicht unbedingt auch umgekehrt: Wenn alle Bananen gelb sind, heißt das schließlich auch nicht, dass alles, was gelb ist, eine Banane ist.

  • Als Moderatorin solltest du vielleicht die korekte Bezeichnung verwenden. So kann man irgendwelche Mißverständnisse ausschließen. Diese Umschreibung ist auch ziemlich unüblich glaube ich, ich kenne nur den "Schwimmschein". Und so wird er in anderen Foren auch genannt bzw. von den Leuten die deswegen zu mir kommen.


    Ich verstehe deine Argumentation. Da stehe ich auch voll dahinter. Trotzdem ist es dann vom dem Personalrat fatal zu sagen, dass es eigentlich nur darauf ankommt an der tiefsten Steele des Beckens bis auf den Boden tauchen zu können. Voraussetzung um Schwimmunterricht erteilen zu dürfen ist eben nicht nur tauchen zu können, sondern die Rettungsfähigkeit. Und diese sollte gründlich überdacht werden, da sie nur max. 3 m Tauchtefe vorschreibt. Aber dieses "Überdenken" ist in Arbeit. Also gibt es vielleicht in 10 Jahren eine Änderung :-).


    Bei mir taucht übrigens jeder 3,60 m, egal ob nur Rettungsfähigkeit oder DRSA Bronze. So tief sind die meisten Becken etwa.

  • Ok, dann hab ich mich wohl unklar ausgedrückt. Es ging ja nie darum, dass man nur tauchen können muss, die Rettungsfähigkeit muss schon auch da sein!


    Zitat

    Original von Britta


    Darüber hinaus habe ich direkt vom Personalrat die Auskunft, dass es auch gar nicht nur um die Rettungsfähigkeit allgemein geht (also z.B. den von dir angeführten Lehrerschein), sondern vor allem muss gewährleistet sein, dass die Lehrkraft am tiefsten Punkt des jeweiligen Schwimmbeckens ganz runtertauchen kann.


    Aber ich bspw. für meinen Bronzeschwimmschein nur 2,50m oder 3m tief tauchen musste und das mal grad so geschafft hab, weiß ich, dass ich an der tiefsten Stelle eben nicht mehr runterkäme. Also unterrichte ich kein Schwimmen.


    Was die Begrifflichkeit angeht: Hier bei uns spricht man in diesem Zusammenhang öfter vom "Lehrerschwimmschein" oder dem "Lehrerschein". Mit meiner Rolle als Mod hat das glaub ich außerdem eher weniger zu tun.

  • Wie man den Schein jetzt nennt ist ja letztendlich egal. Ich finde nur, man sollte schon die richtige Bezeichnung wählen. Wenn das bei dir so einfach geht nicht Schwimmen unterrichten zu müsen bist du wohl eine Ausnahme. Andere kriegen nur eine Stelle unter der Voraussetzung den Schwimmunterricht zu übernehmen. Und ich kenne leiuder zahlreiche LehrerInnen, die Schwimmunterricht geben und nicht bis zum Beckenboden kommen.


    Wichtig in diesem Zusammenhang war mir jetzt aber vor allem die Klarstellung, dass ein Tauchen bis zum Boden NICHT die Rettungsfähigkeit ersetzt.

  • Wie gesagt, das sollte selbstverständlich sein. Und ja, da hatte ich viel viel Glück, auch ich kenne viele andere Fälle.

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