Wechsel des Bundeslandes

  • Hallo!
    Weiß jemand von euch zufällig wie einfach oder schwer ein Bundeslandwechsel ist? Überlege in Schleswig-Holstein anzufangen, möchte aber später unbedingt wieder nach Niedersachsen zurück. Wie ist das möglich??

  • Hallo Helene!


    Von was gehst du denn jetzt aus? Willst du das Ref. in SH anfangen? Oder willst du dort schon eine feste Stelle antreten? Oder geht's noch um's Studium?


    Je nachdem, wie die Ausgangsbedingungen sind, sehen die Möglichkeiten unterschiedlich aus.


    Gruß
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Hi Mia!
    Ich will da eine feste Stelle annehmen und später nach Niedersachsen wechseln. Weißt du wie sowas abläuft und ob man da überhaupt ne Chance hat??
    LG
    Helene

  • Du kannst natürlich auch später noch Ländertausch machen, das geht, wenn jemand zufällig von nds nach s-h möchte. Oder du beantragst eine Freistellung. Zu welchem Zeitpunkt diese dann aber bewilligt wird, kann ich dir nicht sagen. Für Grundschulen gilt glaube ich, dass du die ersten 4 Jahre nicht weg kannst.


    LG, Silja

  • Hallo,
    ich habe im Ländertauschverfahren von Niedersachsen nach Schleswig-Holstein gewechselt. Bei mir war das im Erziehungsurlaub und verbunden mit einer Familienzusammenführung, da mein Mann eine Arbeitsstelle in S-H angenommen hatte. Ich war damals vor der Schwangerschaft 1,5 Jahre an meiner Schule in Niedersachsen. Im Erziehungsurlaub habe ich den Versetzungsantrag gestellt. Er ist beim ersten Mal bewilligt worden.
    Die Klassenlehrerin unseres Sohnes ist jetzt zum August im Rahmen des Ländertauschs nach Niedersachsen versetzt worden. Wie viel Anträge sie gestllt hat, weiß ich allerdings nicht.
    LG Margit

  • Wenn es um eine feste Stelle geht (verbeamtet nehme ich mal an oder?), geht es nur über Versetzungsanträge. Je nach Grund, den man da angibt, kann es schneller gehen oder langsamer.


    Familienzusammenführungen werden in der Regel relativ schnell bewilligt, bei weniger triftigen Gründen kann es lange dauern. Das hängt aber immer von 2 Aspekten ab: Einmal, ob dich das Bundesland, in dem du gerade bist, freigibt (tun sie ungern, wenn es aufgrund deiner Fächer oder irgendetwas schwierig für sie wird, Ersatz zu kriegen, ansonsten kann es schneller gehen) und zum anderen musst du natürlich in dem Bundesland, in welches du willst, eine freie Stelle ergattern. In diesem Ländertauschverfahren wird im Prinzip beides überprüft und je nachdem, klappt es dann oder nicht.
    Aber es verbessert wohl die Chancen, wenn man eine Schule ausfindig machen kann, die einen gerne nehmen würde. Von einer Kollegin weiß ich, dass ihr Versetzungsantrag deswegen gescheitert ist, weil sich in ihrer Wunschregion keine Schule auftreiben ließ, obwohl sie eigentlich sogar eine Freistellung bekommen hatte.


    Was konkret SH und Nds anbelangt, habe ich keine Ahnung, wie aktuell die Stellensituation aussieht. Ich habe irgendwie dunkel in Erinnerung, dass es in SH tendeziell mehr Stellen gibt als in Nds, aber das ist natürlich ganz ganz vage.... *gg*


    Eine Alternative wären noch Funktionsstellen, wenn das für dich in Frage kommt: Wenn man sich auf einen Posten beworben hat und genommen wird, muss man sofort freigegeben werden.


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

    Einmal editiert, zuletzt von Mia ()

  • Zitat

    Mia schrieb am 13.06.2005 20:44:
    Eine Alternative wären noch Funktionsstellen, wenn das für dich in Frage kommt: Wenn man sich auf einen Posten beworben hat und genommen wird, muss man sofort freigegeben werden.


    LG
    Mia


    echt, Mia, ist das gesichert (ich habe nämlich gerade einen Riesenärger wegen einer angeblich durch mein Bundesland erteilten bzw. nicht erteilten Freigabe):


    wenn ich mich als "Ausländer" auf eine A-14-Stelle in einem anderen Bundesland bewerbe und genommen werde, müssen die mich in meinem alten BL ziehen lassen?


    Darf ich mich denn als Nicht-Landes-Kind überhaupt auf eine Funktionsstelle in einem anderen Bundesland bewerben (d.h. erfülle ich die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen?)?


    Und brauche ich nicht für den Akt der Bewerbung im Voraus eine Freigabe des alten Arbeitnehmers?


    ich sehe Licht am Ende des Tunnels... :D, andererseits bewerben sich auf solche Funktionsstellen vermutlich eh ein ganzer Haufen Leute, die im Schulsystem des betreffenden Landes firmer sind als ich "Aus-Bundes-Länder" ;)


    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

  • @the-unknown-teacherman: Soweit ich weiß, ist das gesichert, wobei ich mich natürlich nicht so detailliert mit allen Bundesländern auskenne. Kann natürlich sein, dass manche Funktionsstellen nur für Landeskinder ausschreiben. Würde mir zwar sehr komisch vorkommen, aber das muss ja nix heißen. Wenn die Stelle ausgeschrieben ist, darf sich jedenfalls jeder, der die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt, bewerben. Wenn du aufgrund irgendwelcher laufbahnrechtlicher Unterschiede in dem neuen Bundesland nicht in Frage kommst, geht's natürlich nicht. Da muss man ja sowieso immer konkret auf die Stelle gucken. Ich komme ja auch nicht für alle Funktionsstellen in meinem eigenen Bundesland in Frage.
    Wenn das grundsätzlich alles passt, geht's nach Sondierung der Bewerbungsunterlagen (kann schon sein, dass du hier rausfliegst, weil du nicht auf's Profil passt) ins Auswahlverfahren, das ja eine spezielle Überprüfung beinhaltet und in der du natürlich zeigen musst, dass du dich mit dem Schulsystem des betreffenden Landes gut genug auseinander gesetzt hast. Das ist selbstverständlich schon eine Voraussetzung, aber kann man natürlich auch von jemand erwarten, der auf eine Funktionsstelle will. Auch in meinem eigenen Bundesland muss ich mich darauf gezielt vorbereiten, da ja schon in bestimmten Bereichen (vor allem im rechtlichen) ein wenig mehr als von einem 0815-Lehrer erwartet wird. Wenn du dich in deinem Wunschbundesland noch nicht mit der Rechtslage auskennst, hast du sicherlich keine Chancen.
    Dieses Überprüfungsverfahren beinhaltet zudem noch weitaus mehr, auf das man sich vorbereiten muss: Das entspricht praktisch einer richtigen Prüfung. Wie die konkret aussieht, läuft wohl immer ein bisschen nach Gutdünken des Schulamtes ab. Sie dauert in der Regel einen ganzen Tag und beinhaltet definitiv ein Kolloquium. Ansonsten ist es möglich, dass man eine "Vorführkonferenz" halten muss oder seine Beratungskompetenz durch einen Unterrichtsbesuch bei einem Kollegen unter Beweis stellen muss. Es gibt wohl manchmal auch eine Art Assessment-Center, wenn es besonders viele Bewerber gibt und man diese gerne direkt vergleichen möchte.
    Das Überprüfungsverfahren ist übrigens auch irgendwo schwarz auf weiß festgehalten, frag mich nur nicht mehr, wo das war. *gg*
    Wenn du diese Prüfung jedenfalls überzeugend bestanden hast und genommen wirst, musst du in der Regel, egal wo du dich gerade befindest freigegeben werden. Wobei ich wie gesagt, nicht für alle Bundesländer die Hand ins Feuer legen würde.
    Aber im Voraus braucht man definitiv keine Freigabe des alten Arbeitgebers. Allerdings muss dein aktueller Chef eine Dienstbeurteilung über dich schreiben, womit er natürlich die Aussicht auf Erfolg deiner Bewerbung ein klein wenig mitbestimmen kann.


    Aber eine Funktionsstelle ist sicher keine Zweitlösung zu einem normalen Versetzungsantrag, nur um an den gewünschten Ort zu kommen. Das setzt schon einiges an zeitintensiver Vorbereitung heraus und vorhergegangenes überdurchschnittliches Engagement. Von der Arbeit, die danach auf einen zukommt, ganz zu schweigen. Und bei Schulleiterstellen ist es natürlich noch eine ganze Ecke komplizierter: Da hat ja auch noch Schule und Personalrat einiges mitzureden. Wenn man sich einfach auf's Blaue auf so eine Stelle bewirbt, nur, weil man gerne an diesen Ort möchte, hat man sicherlich keine Chancen.


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • danke für deine ausführliche Antwort, Mia :)


    mfg
    der unbekannte Lehrer

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    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

  • moin, moin,
    ich möchte auch auf eine funktionsstelle wechseln, bin aber zur zeit (noch) im auslandsschuldienst als ADLK.
    heimatbundesland niedersachsen, ziel: hessen, BW oder RLP
    wenn es so wäre, dass man bei einer funktionsstelle freigegeben werden muss, dann frage ich mich, warum schon jetzt mein bundesland nahelegt (auf anfrage natürlich nur...), einen antrag auf freigabe zu stellen dort.
    ich habe zwar noch etwas zeit, aber auch 10 monate sind schnell vorbei!
    wie denn nun? freigabe nötig oder nicht?!?!
    wer weiß was genaues?
    sonnige grüße

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