Klassenfahrten und Geldnöte

  • Guten Abend,
    so wie Remus das vorschlägt, gefällt es mir gut. Ich will nur nicht als "Bittsteller" vor den Eltern stehen...Aber die 25 Euro Zuschuss von der Schule dann mit den anderen Kosten in einen Topf schmeißen klingt gut.
    Zu elefantenflip noch was Wichtiges: wenn bei euch sogar im Schulprogramm steht, dass Fahrten gemacht werden, dann muss auch die Finanzierung drinstehen! Denn verpflichten kann dich niemand zu einer Fahrt, die du bezahlen musst! Das ist dann deine eigene ganz freie pädagogische Entscheidung! Ich denke, da ist nochmal ein gewaltiger Unterschied.
    Gruß venti :)

  • Zitat

    Tina34 schrieb am 03.07.2005 17:02:
    ... Was spricht eigentlich dagegen, einen Teil der Kosten auf die Schüler umzulegen? ..... Pro Schüler ein bis drei Euro mehr, und schon hast du einen Teil der Kosten wieder drin - essen müsste ich daheim auch, da ich die Programmpunkte selbst gewählt habe zahle ich die Eintritte auch gerne, teilweise ist die Begleitperson auch frei - und schon ist Schluss mit Jammern. ....


    Da spricht schon manches dagegen.


    Die Freiplätze in Juhes sind für bedürftige Schüler gedacht - und nicht für Lehrer. Dass Eltern in Zukunft einen Teil des Lehrergehaltes (für Reisekosten) aus der eigenen Tasche bezahlen sollen, widerspricht auch der Gesetzeslage. Da kannst du niemand verpflichten.


    Fakt ist: Dein Arbeitgeber muss die Kosten übernehmen.


    Im LandesreisekostenGESETZ steht ausdrücklich, dass den Lehrern Dienstreisekostenerstattung zusteht. Den Schulen wird pro Schuljahr ein bestimmter Betrag zur Verfügung gestellt. Diese Beträge wurden in den letzten Jahren gekürzt, sodass Schulleiter gezwungen sind eine Veranstaltung nur dann zu genehmigen, wenn der Lehrer ausdrücklich auf einen Teil der Erstattung verzichtet - oder eben weniger Veranstaltungen stattfinden. :P


    Nun kommen natürlich die Herren Schulleiter in Verteilungsprobleme....


    Wurde keine Verzichtserklärung unterzeichnet, hat der Lehrer eindeutig Anspruch auf Reisekostenerstattung. Diese beträgt in der Regel 70-90% der Kosten, weil davon ausgegangen wird, dass man zu Hause ja ebenfalls essen müsste.


    Das Landesarbeitgericht Bremen hat festgestellt, dass bei angestellten Lehrkräften KEIN Verzicht auf Reisekosten verlangt werden darf und ein eingeforderter Reisekostenverzicht unwirksam ist. (28.11.2001, 2 Sa 143/01)
    Ich würde diese Entscheidung bei Referendaren analog sehen -


    Falls dein Schulleiter bei dir nicht VOR Genehmigung der Dienstreise den schriftlichen Verzicht verlangt hat - hat er einen Bock geschossen, den er selbst ausbügeln muss. Durch seine Genehmigung der Dienstreise hat er dir gleichzeitig die Erstattung der Dienstreisekosten genehmigt....



    Nachdem die zugeteilten DeputatsStunden für Krankheitsstellvertretungen in Baden-Württemberg von 1370 Stunden im Jahr 1982/83 auf nur noch 272 im Schuljahr 2004/05 (Aussage Doro Moritz, GEW-Vorstand Ba-Wü) heruntergefahren wurde, kommen natürlich auch hier die Schulleiter in eine Zwickmühle zwischen Elternprotest und "Zwangsarbeit".


    Teilzeitkräfte dürfen jedoch nur in Ausnahmefällen und bei "besonders dringendem dienstlichem Grund" sowie nicht über Gebühr zur Mehrarbeit herangezogen werden.


    Zur Mehrarbeit nach dem Schullandheimaufenthalt gibt es ebenfalls eindeutige Aussagen:
    Wenn eine Klasse im Schullandheim ist und eine Lehrkraft deswegen den Fachunterricht nicht halten kann, darf sie von der Schulleitung ersatzweise in anderen Klassen eingesetzt werden. Dies ist jedoch keine Mehrarbeit, sondern ein geänderter Einsatz während der regelmäßigen Arbeitszeit. Es ist unzulässig, eine Woche darauf, wenn die Sondersituation vorbei ist, dieser Lehrkraft zusätzlich zum normalen Deputat Stunden aufzuerlegen. "Der Wunsch die Arbeitskraft des Beschäftigten voll auszuschöpfen ist kein zwingender dienstlicher Grund für die Anordnung von Mehrarbeit" GEW-Jahrbuch 2003, S.639


    Umso unverständlicher ist es, wenn im hier genannten Fall jemand, der die Schulfahrt begleitet hat, zur Mehrarbeit verpflichtet werden soll.


    Der Schulleiter befindet sich schul- beamten- und arbeitsrechtlich so massiv im Abseits... menschlich sowieso.
    Geh zum Hauptpersonalrat am Oberschulamt.


    Das ist mal wieder ein schönes Beispiel dafür, dass man als Gewerkschaftsmitglied solche Probleme nicht in einem Forum ausbreiten muss, sondern sich schnell und kompetent Hilfe und Rat bei Leuten holen kann, die sich auskennen

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Hallo,


    nicht dass ich mich streiten möchte, :D aber:


    Zitat

    Die Freiplätze in Juhes sind für bedürftige Schüler gedacht - und nicht für Lehrer.


    Wo steht das? Und wo steht überhaupt etwas zur Umlage von Lehrerkosten auf Schüler? Ich weiß, dass es Lehrer gibt, die alle Kosten auf die Schüler umlegen - manche teilweise - manche zahlen alles.


    Da bedürftige Schüler ihre Kosten vom Sozialamt erstattet bekommen und Eltern, die kein Anrecht auf Sozialhilfe aber geringes Einkommen bis zur Hälfte der Kosten als Zuschuss von der Schule bekommen, gehen meine Freiplätze grundsätzlich an die Begleitperson. Zweimal hatte ich z.B. schon einen Studenten als männliche Begleitperson dabei. Der bekam den Freiplatz und seine restlichen Kosten trugen die Schüler - sonst hätte die Fahrt eben nicht stattgefunden, da ich ohne Begleitperson nicht darf.


    LG
    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

  • Ich kann nur für Ba-Wü antworten.

    Zitat

    Das Kultusministerium hat in einer parlamentarischen Anfrage bestätigt: "Wird der Freiplatz bzw. die Freifahrt den Schülern zur Verfügung gestellt, steht er selbstverständlich ihnen zu." Wenn der Vertragspartner (Verkehrsunternehmen oder Beherbergungsbetrieb) der Freiplatz oder die Freifahrt ohne personelle Zweckbindung zur Verfügung stellt, entscheidet die Schule. "Dabei sollte sie (die Schule) insbesondere die bisherige Praxis und die Vorstellungen der Eltern berücksichtigen".


    GEW-Jahrbuch Ba-Wü 2003, "Ausserunterrichtliche Veranstaltungen", Punkt 10: Finanzierung und Freiplätze, S.86

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    neleabels schrieb am 03.07.2005 17:10:
    Mal abgesehen davon, dass ich über etwas andere, gravierendere Dinge geschrieben habe: muss der Siemens-Techniker, der elektronische Geräte zusammenschraubt, also auch seine Privatschraubenzieher zur Arbeit mitbringen?


    ich weiß nicht, wie es bei Siemens ist, aber in der Bauindustrie ist es inzwischen üblich, dass in einigen (oder sogar vielen?) Handwerksbetrieben die Beschäftigten ihr Werkzeug selbst stellen müssen (sonst ist der Schwund zu groß). Auch von einigen Servicetechnikern, die medizinische Geräte warten, weiß ich, dass sie "privates" Werkzeug benutzen.
    Auch in der freien Wirtschaft ist nicht alles so, wie man es sich vorstellt.

  • Ich wollte den Stift ja auch nicht bezahlt haben, nur die Tinte. Mein Nachbar fährt ja auch mit dem eigenen Mischer zum Bau, aber den Beton zahlt zumindest der Chef zurück... ;)

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • @ remus:
    sorry, ich konnte es mir einfach nicht verkneifen! .
    Ich habe halt manchmal den Eindruck, dass manche (durchaus nicht alle!) Lehrer sich etwas einigeln und nur noch wenig Bezug zum Leben "außerhalb der Schule" haben - genauso wie manche, durchaus nicht alle, Eltern keine Ahnung haben, wie engagiert doch viele Lehrer sind. Ich habe hier meinen Horizont durchaus noch erweitern können, obwohl ich bisher keineswegs schlecht von den Lehrern dachte - ich hatte bisher nur wenig darüber nachgedacht.


    Aber zum eigentlichen Thema - nur dass mich keiner missversteht :D :
    also ich meine, dass eine Klassenfahrt für einen Lehrer kein Vergnügen, sondern purer Stress ist (und wundere mich, dass doch einige sich darauf richtig freuen - finde ich wirklich toll ). Deshalb sollte es selbstverständlich sein, dass die Kosten für eine solche Fahrt vom Arbeitgeber (oder Dienstherr) übernommen werden sollten. Alternativ finde ich es total in Ordnung, wenn die Kosten für Fahrt, Unterkunft ... auf die Schüler umgelegt werden. Bei Kosten für Eintritt in Museen etc. könnte man ja drüber streiten, aber ich würde es eher als "Muss" einstufen, das dritte Mal das gleiche Museum macht bestimmt keinen Spass mehr. Und die fehlenden Stunden wieder 'reinholen? Eigentlich hat man ja mehr Stunden gehabt als beim normalen Unterricht ..... (hier denke ich lieber nicht weiter :D ).


    Was mich allerdings im Augenblick wundert, ist die Tatsache, dass, v.a. in Grundschulen, der Trend zu recht "weiten" Klassenfahrten geht. Da muss es dann doch manchmal eine mehrtägige Busfahrt sein. Finde nur ich das etwas übertrieben .

  • Rege mich einfach gerade mit auf! Es ist so oder so eine Unverschähmtheit was Refs verdienen - und das es dann noch zur "Nachsitzen" kommen, finde ich absolut unerhört!!! :cursing:

Werbung