Wie hoch muss Rechnung sein, um Beihilfe einzureichen?

  • Hallo Leute, wie hoch müssen die gesammelten Rechnungen sein, damit ich in NRW die Beihilfeanträge einreichen kann?? In meinem Kollegium hieß es 300 Euro oder 500 EUro, genau wusste das keiner - die reichen alle immer erst nach mindestens 500 Euro ein. Aber auf so einen Betrag komme ich innerhalb eines Jahres doch gar nicht. Heißt das, wenn ich Rechnungen unter 500 EUro habe, bekomme ich von der Beihilfe gar nichts?? Gruß Jule

  • Hallo!
    Bei uns in Bayern sind es 100 Euro und die REchnung darf nicht älter als 12 Monate sein. Daher empfiehlt es sich, nicht so lange zu warten.


    Schöne Grüße von Gela

  • Hallo Jule,
    die genaue Euro-Summe habe ich nicht auf dem Antrag gefunden. Man kann aber in jedem Fall - wenn das Jahr fast herum ist - die bis dahin eingegangenen Rechnungen einreichen, unabhängig vom Betrag. Das steht (in Hessen) drin, sollte aber überall so sein. Du kannst ja nix dafür, dass du gesund bist :D
    Gruß venti :)

  • hallo jule,


    da die beihilfe pro kalenderjahr 300 euro kostendämpfungspauschale einbehält, müssen deine rechnungen insgesamt über 600 euro betragen, damit du überhaupt etwas von der beihilfe bekommst (50 prozent von 600 euro entsprechen genau der kostendämpfungspauschale...).
    ich habe gerade noch einmal nachgeforscht und gelesen, dass die kostendämpfungspauschale zu den außergewöhnlichen belastungen zählt und somit von der steuer abgesetzt werden kann...
    lies' mal hier nach:
    http://www.tresselt.de/Beihilfe.htm


    lg,
    grundschullehrerin

  • das mit Kostendämpfungspauschale und Steuer ist ein guter Tipp...


    muss man da der Steuererklärung Arztrechnungen beilegen, oder kann man die 300 Euro pauschal unter dem Stichwort Kostendämpfungspauchale und ohne Nachweise eintragen?


    wäre schön, wenn das jemand definitiv wüsste...


    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
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    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

    • Offizieller Beitrag



    Wobei man aber unbedingt hinzufügen muss, dass diese Kostendämpfungspauschale nicht für Reffis gilt. Somit gilt die 100er Regelung. Wäre ja auch noch schöner, wenn es zum einen keine Fahrtkostenerstattung mehr gäbe UND dann noch diese Pauschale auf uns zukäme...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • hallo bolzbold,


    du hast natürlich recht.
    ich habe auch noch nachgesehen, ob jule im referendariat ist...
    ich hatte allerdings nur vermutet, dass die regelung nicht für referendare gilt und dieses vergessen zu erwähnen...


    lg,
    grundschullehrerin

  • Der Steuertipp mit der Kostendämpfungspauschale ist schon ok.
    Allerdings ist da ein Haken bei:


    Du musst mit den Kosten über die Grenze der "Zumutbaren Belastung" kommen. Diese variiert je nach Gesamtbetrag der Einkünfte und Familienstand/bzw. Kinderzahl zwischen 2-7% der Einkünfte.


    Hier muss schon mehr zusammenkommen, damit es sich steuerlich auswirkt. Abzugsfähig sind z.B:
    falls sich Nachwuchs eingestellt hat, eine neue Brille fällig war, Medikamente, die verordnet, aber von der Beihilfe nicht bezahlt wurden, Unterstützungszahlungen an Angehörige..... die Liste ist recht lang. Empfehlenswerte Steuerlektüre: "Der große Konz"
    Ich hab' ihn mal in die Buchecke gestellt

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • beim Stichwort Steuern verstehe ich immer Bahnhof... :D


    mit anderen Worten: man muss Rechnungen beifügen, und kann die 300 euro nicht pauschal geltend machen?


    da kann das Finanzamt aber keine Originale verlangen, denn mal angenommen, ich habe ne Rechnung vom Krankenhaus über 800 Euro, da bekommen ja Beihilfe und KV Original und Durchschrift, oder...?
    und es bleibt bei 2 x 400 Euro nur ein Betrag von 100 Euro, denn die Beihilfe erstattet....


    ?(


    mfg
    der unbekannte Lehrer

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  • Dass du 300 € Kostendämpfungspauschale im Jahr hast, weiß das Finanzamt auch ohne Beleg. Du musst dem Finanzamt aber nachweisen, dass in diesem Jahr ÜBERHAUPT Kosten angefallen sind. Deshalb: Belege kopieren. (Ist eh besser für die eigene Kontrolle.)


    Zu deinem Beispiel mit den 800 € Krankenhauskosten:


    Falls du wirklich "nur" diese 800 € Arztkosten im Jahr hattest:


    400 € - 300 € Kostendämpfungspauschale = 100 € bekommst du von der Beihilfe.


    400 € - entgangene Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit = 0 € (z.B. Debeka mit hoher Rückerstattung) bekommst du von der Kasse.


    So viel zur Besserstellung der Beamten ... :(

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    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • danke dir , alias :)

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  • Ich habe folgende Frage: auf der Internetseite steht, dass eine Summe ab 1500 Euro bzw. 2500 Euro (je nach Gehaltsstufe) als hohe Summe bezeichnet werden kann und bevorzugt schnell bearbeitet wird. Die Frage für mich ist nun, ob diese Summe als Gesamtsumme gelten oder als Beihilfeanteil? Wisst ihr Genaueres?

  • Ich muss mal ein paar Dinge richtig stellen:


    1.) Die Kostendämpfungspauschale beträgt für A12-er nur 90€, für A13-er nur 120€, nicht, wie behauptet 300...
    http://www.lbv.bwl.de/fachlich…kostendaempfungspauschale


    Da hat jemand die Kostendämpfungspauschale mit der "Mindestsumme" der Rechnungen verwechselt, die beträgt in der Regel (s.u.) 300 €.


    2.)" Bei Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ist die Kostendämpfungspauschale maßgebend, die für deren Eingangsbesoldungsgruppe gilt. "
    ebd.


    Bedeutet: Auch Reffis bekommen die Kostendämpfungspauschale abgezogen


    3.) Einreichen kannst du bei der Beihilfe auch Rechnungen mit 2,50 €.
    "Beachten Sie bitte, dass eine Beihilfe nur dann gewährt wird, wenn die geltend gemachten Aufwendungen mindestens 300 EUR betragen. Wird diese Summe nicht erreicht, wird eine Beihilfe nur gewährt, wenn Sie Ihren letzten Beihilfeantrag vor mehr als 12 Monaten gestellt haben. [((Womit geplagten Refs ja eine goldene Brücke gebaut wird ;) ))] Möchten Sie Ihren Antrag trotzdem bearbeitet haben, wird die zustehende Beihilfe um eine Verwaltungspauschale von 16 EUR gekürzt."



    Wer alles genau nachlesen will:
    http://die-beihilfe.de/rechtslage/laender.php?loadid=4 ;)


    Und zur Ergänzung:
    Unter "geltend gemachten Aufwendungen" wird der Gesamtbetrag der Arztrechnung verstanden, NICHT der Beihilfeanteil ...

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  • Hallo!


    Kann mir denn gerade jemand sagen, wo ich eine Beihilfebescheinigung bekomme? Bin gesetzlich verichert und muß eine vorlegen.


    Herzliche Grüße,
    Dudelhuhn

  • Doch, aber nur für die Pflegeversicherung... :rolleyes:


    Die beträgt ja nur ein paar Euro, aber denen von der GKV reicht meine Urkunde nicht aus als Beweis für meine Beihilfeberechtigung.

  • Zitat

    Dudelhuhn schrieb am 14.08.2005 17:05:
    ....
    Kann mir denn gerade jemand sagen, wo ich eine Beihilfebescheinigung bekomme? Bin gesetzlich verichert und muß eine vorlegen.
    ...


    Frag mal beim Landesamt für Besoldung und Versorgung an.
    Die müssten dafür zuständig sein. Am besten fragst du auch, ob du als GKV-Mitglied evtl. Leistungen durch die Beihilfe erstattet bekommst, die von der GKV nicht übernommen werden (Heilpraktiker, Zähne etcpp.)

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    Heinrich Böll

  • Da haben wir in Hessen ja anscheinend echtes Glück. Ich habe noch nie etwas von Kostendämpfungspauschale gehört. Außerdem habe ich vor kurzem eine Rechnung über 170 € an die Beihilfestelle geschickt und als ich eben - nach dem Lesen des Threads - dort angerufen habe, wurde mir gesagt, dass es besser wäre zu warten bis sich ein Betrag über 250 € angesammelt hat. Trotzdem wird aber mein Antrag auch bearbeitet... Deutschland "einig" (?) Vaterland?

  • Hallo Ihr,


    Die Kostendämpfungspauschale beträgt für NRW ja 300 Euro. Ist das ein Betrag, der bei Eheleuten - also wenn z. B. die Ehefrau auch Beihilfeberechtigt ist da sie selber nicht arbeitet - verdoppelt wird? Wären das dann 600 Euro?


    Danke für eine Antwort. Der Thread ist zwar schon älter, aber es passt einfach.


    Grüße

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