Wer darf eigentlich eine Klassenkonferenz einberufen?

  • ... nur der Klassenlehrer oder auch ein Fachlehrer?
    Meine mich an letzteres erinnern zu können, finde aber gerade die passende Internetseite nicht.


    Einen schönen Abend,
    der löwe

    Lasst uns das Leben genießen, solange wir es nicht begreifen. (Tucholsky)

  • Da müsstest Du mal in Eurer Konferenzordnung schauen. Meine, dass es in Ba-Wü so ist, dass jeweils der Vorsitzende einer Konferenz, also in diesem Falle ist der Klassenlehrer der Vorsitzende einer Klassenkonferenz, einberuft.


    Gruß vom
    Super-Lion an den Löwe :D

  • Zitat

    Super-Lion schrieb am 19.01.2006 18:04:
    Da müsstest Du mal in Eurer Konferenzordnung schauen. Meine, dass es in Ba-Wü so ist, dass jeweils der Vorsitzende einer Konferenz, also in diesem Falle ist der Klassenlehrer der Vorsitzende einer Klassenkonferenz, einberuft.


    Gruß vom
    Super-Lion an den Löwe :D


    Das stimmt, im Einvernehmen mit dem Schulleiter.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Wobei auch der Schulleiter den Klassenlehrer dazu "verdonnern" kann, eine Klassenkonferenz einzuberufen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Klassenlehrer oder Schulleiter dürfen. Als Klassenlehrer berufe ich aber gerne eine Klassenkonferenz ein, wenn ein Fachlehrer dies wünscht. ;)

  • ich hörte, dass ausserdem ein fünftel der Mitglieder einer Konferenz schriftlich eine solche Beantragen können, sollte der Klassen oder Fachlehrer dieses nicht wollen.



    Zitat

    4.6.2 Einberufung auf Verlangen


    Eine Konferenz ist einzuberufen, wenn ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe einer Tagesordnung schriftlich verlangt. Die Sitzung hat innerhalb von sieben Tagen stattzufinden, ggf. so rechtzeitig, dass noch im Sinne eines gestellten Antrages verfahren werden kann.

    entnommen aus:

    Zitat

    Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen
    RdErl. d. MK v. 10.1.2005 - 35.4 - 81 711 (SVBl Nr.3/2005 S.125) - VORIS 22410

    wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Flexi ()

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