Wechsel von Private in gesetzliche Krankenkasse???

  • Hallo,
    ich werde voraussichtlich im Februar eine Geld-statt-Stelle Stelle in NRW annehmen. Dabei bin ich dann ja "nur" als Angestellte im öffentlichen Dienst. Wie mache ich das denn jetzt mit meiner Krankenkasse! Muß ich in eine gesetzliche KK wechseln? Was könnt Ihr mir raten? Irgendjemand Ahnung?
    Oder anders gefragt, wenn ich denn nun wechseln muss, kann mir jemand eine günstige und gute gesetzliche KK empfehlen?
    Eure etwas ratlose Sydney ;)

    'Ein Tag an dem Du nicht lachst, ist ein verlorener Tag. - Charlie Chaplin'

  • Hallo!


    War letztes Jahr in der gleichen Lage. Habe folgendes gelernt:


    Du musst auf jeden Fall wechseln. Du bist nicht mehr Beamtin und auch unter der Bemessungsgrenze.


    Vergleiche von Krankenkassen gibt´s im Netz genug: Es gibt viele BKKs die günstig sind aber nicht vor Ort.
    AOK, Barmer etc. sind vor Ort und dafür etwas teurer.


    Die Leistungen sind ansonsten gesetzlich vorgeschrieben und somit überall gleich.


    Viele Grüße

  • Hallo Sydney,


    ich habe nach meinem Ref zunächst lange als Angestellte gearbeitet und war während dieser Zeit gesetzlich versichert. Hatte zuvor bei meiner früheren gesetzlichen Kasse (bei der ich vor dem Ref versichert war) nachgefragt und der Übergang von der PKV zur GKV ging völlig reibungslos. Während meiner Angestelltenzeit hatte ich bei meiner PKV (Debeka) eine Art "Übergangs- bzw. Ruhegeld" (weiß den richtigen Terminus nicht mehr) von ich glaube 5 Euro im Monat gezahlt. Als ich dann schließlich verbeamtet wurde, verlief die Rückkehr zur Dekeba völlig problemlos.
    Frag' einfach mal bei beiden entsprechenden Kassen an!


    LG Lea

  • hallo,
    ich bin in einer ähnlichen Situation mit der Techniker ganz gut gefahren.
    Ob du in der privaten bleiben kannst, ist fraglich, denn ich glaube, zum einen hast du ja keine Beihilfe mehr und müsstest quasi den doppelten Beitrag zahlen, zum anderen gibt es wohl so was wie eine Versicherungspflicht für Angestellte in der Gesetzlichen, solange ein bestimmtes Mindesteinkommen nicht erreicht wird (und das erreicht man als angestellter Lehrer nicht...)
    auf jeden Fall würde ich aber an deiner Stelle nachfragen, ob dir deine alte Krankenversicherung so eine Art Anwartschaft zugesteht, dennn wenn du nach kurzer zeit doch wieder verbeamtet wirst, kann eine Neuaufnahme in die Private teurer sein als wenn du durchgehend dort versichert warst...
    diese infos sind aber alle ohne Gewähr, da ich kein Versicherungsfachmann bin und meine Erfahrungen in dieser Richtung schon ein wenig zurücklliegen...
    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

  • Hallo!
    Bin zZt auch noch in der PKV. Ab Februar habe ich eine Vertretungsstelle und wechsle in die GKV. Der Wechsel war absolut problemlos. Bezahle ab Februar ca. 7Euro Anwartschaft für meine alte PKV, damit ich bei Wiedereintritt ohne neue Gesundheitsprüfung aufgenommen werden kann. Außerdem habe ich eine kleine private Zusatzversicherung (Sehhilfen und Zähne), die die Lücken der GKV stopft. 8)

  • Hallo Ihr Lieben,
    habt vielen Dank für Eure Antworten! Einen Vertrag für eine Anwartschaft habe ich hier schon liegen, allerdings kann ich den erst einreichen bzw. wird der von meiner PKV erst akzeptiert, wenn ich meine GKV nachweisen kann. Ich bin halt jetzt auf der Suche nach einer günstigen GKV. Ich weiß das alle so ziemlich die gleichen Leistungen haben, aber sie beanspruchen alle einen unterschiedlichen Prozentsatz des Einkommens und z.B. die AOK oder auch die DAK mit 14% sind mir zu teuer.
    Ich werde mich mal auf die Internetsuche nach solchen Listen machen (hatte schon eine bei Stiftung Warentest gefunden, aber die ist kostenpflichtig!).
    Also nochmal vielen Dank
    Sydney ;)

    'Ein Tag an dem Du nicht lachst, ist ein verlorener Tag. - Charlie Chaplin'

  • Lies es von meinen Lippen :D :
    Techniker (allerdings, wenn dich das nicht interessiert hat, als ich es oben gesagt habe,wird es dich jetzt wohl auch nicht interessieren...)
    heute oder gestern war in der BILD (die ich eigentlich gar nicht lese :P , oder war s doch nicht die BILD ?( ) ein Vergleich drin... da haben die auch ganz gut abgeschnitten..
    mfg
    der unbekannte Lehrer

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    Einmal editiert, zuletzt von the-unknown-teacher-man ()

  • Hi the-unknown-teacher-man,
    ich glaube jetzt habe ich Deinen Wink mit dem Zaunpfahlverstanden! Werde mich gleich Montag mal drum kümmern, was die so für Beiträge haben und ob die irgendwelche Voraussetzungen erwarten.
    Vielen Dank
    Sydney ;)

    'Ein Tag an dem Du nicht lachst, ist ein verlorener Tag. - Charlie Chaplin'

  • Hallo, dennoch sollte man die Wahl der Krankenkasse nicht nur vom Preis abhängig machen:
    Denn gerade die Techniker zahlt bestimmte Dinge gar nicht! Ich denke da an Dinge der Geburtshilfe oder alternative Heilmethoden. Bei der AOK kann man da achon ehr mit rechnen.
    viel Glück
    Isa

  • Ich hab da auch noch mal eine Frage...
    Ich bin noch im Referendariat (bis Feb 2006) und privat versichert. Als ich damals die gesetzliche KK verließ, sagte man mir, dass ich eigentlich nicht wieder da eintreten kann so ohne weiteres. Was ich hier jetzt aber gelesen habe, ging es eigentlich immer ohne Probleme. Weiß jemand genau, wie das rechtlich aussieht?

  • Ich schubs mal den Thread hoch, weil das Thema von der Überschrift passt, aber inhaltlich nicht.
    Zu meinem Problem:
    Mein Ref habe ich am 27.07. beendet und keine Stelle (bis jetzt) bekommen. Nun hat mich heute mein Versicherungsfuzzi von der Debeka angerufen. Wir haben für nächste Woche mal einen Termin ausgemacht.
    Ich war mir sicher, dass wenn ich keine Stelle bekomme, nach den Ferien in die GKV wechseln muss. Am Telefon hat er aber irgendwas von einem neuen Tarif bei ihm gefaselt; geb`s zu, ich habs nicht ganz kapiert.
    Natürlich möchte ich nicht arbeitslos bleiben, sondern will ab Ende nächster Woche mich so umsehen, was ich seither machen könnte, bis ich dann doch irgendwann eine stelle bekomme.
    Meine Frage ist nun, muss ich in die GKV wechseln, egal ob ich arbeitslos bin oder eine Stelle bekomme (nicht als Lehrerin)?
    Denn ich denke doch, dass bei der PKV dann der Beitrag steigt, wenn ich drin bleibe, aber keinen Job habe.


    Oh man, das war alles etwas verwirrend, aber genauso fühl ich mich gerade. Man muss sich um so vielen Mist kümmern, nur weil man keine Stelle gekriegt hat.


    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen! Wäre super!


    Tiggy

    Verstehen kann man das Leben nur rückwärts,
    leben muss man es vorwärts. (Sören Kierkegaard)

  • Bei mir war das vor zweieinhalb Jahren so, dass ich als arbeitslose Lehrerin nicht in die GKV wechseln durfte, erst als ich ne Stelle hatte. Das war natürlich wahnsinnig teuer, sich komplett (100%) privat zu versichern, besonders weil man ja auch als Arbeitslose nichts verdient.
    Vielleicht will der PKV-Mann dir da ein gutes Angebot machen?


    Liebe Grüße
    Anja

  • Tiggy, du kannst vielleicht Arbeitslosengeld II beziehen, das bekommt man von der ARUSO (Sozialamt), aber ob das auch als arbeitslose Lehrkraft geht, weiß ich nicht. Zu ALG I, das man von der Arbeitsagentur bekommt, ist man nicht berechtigt, wenn man nicht arbeitslosenversichert gewesen ist und das gilt für Beamte.


    Wenn man ALG II bezieht, ist man berechtigt, in die GVK zu wecheln. Man kann dann eine private Zusatzversicherung z.B. bei der Debeka, beantragen und evt. auch noch eine Anwartschaft. Dann hat man in vielen Bereichen die Möglichkeit, die gleichen Leistungen wie bei einer privaten Vollversicherung zu bekommen, allerdings müssen Ärzte usw. eine Kassenzulassung haben, d.h. Kosten von Ärzten, die nur Privatpatienten aufnehmen, werden nicht übernommen (auch nicht bei einer privaten Zusatzversicherung, wenn ich mich nicht irre).
    Es ist möglich, die 100-%-Privat-Versicherung aufzulösen und rückwirkend als gesetzlich krankenversichert eingetragen zu werden, jedenfalls ab dem Zeitpunkt, ab dem man ALG II bekommt, das erhält man je nach Lebenssituation auch rückwirkend.

  • *räusper* ich kann poweflower da nur begrenzt zustimmen. man kann nur wieder in die gkv, wenn man einer sozialversicherungspflichtigen beschäftigung nachgeht. zumindest war das die info von meiner gkv und von diversen privaten(stand 05/06) (das würde auch erklären warum der wechsel für ANGESTELLTE lehrer kein problem ist = sozialversicherungspflichtige beschäftigung)


    wenn man algII bekommt, dann geht man KEINER sozialversicherungspflichtigen beschäftigung nach, und kann somit nicht ohne weiteres in die gkv. allerdings zahlt das amt einen teil der krankenversicherung (pkv)...aber eben nur einen teil.


    ich habe mittlerweile gerüchteweise gehört, dass der rückgang zur gkv im zuge der gesundheitsreform seit dem 1.7. weniger kompliziert ist. wenn dieses gerücht stimmt, dann hat poweflower recht, aber diese regelung ist dann noch sehr neu.


    am besten mal nach der neuen regelung bei einer gkv nachfragen...egal wie teuer die gerade ist, du musst ja auch nicht dahin, aber die regelungen gelten dann ja für alle gkv`s.


    gruß
    sinfini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

  • Danke für eure Antworten!
    Jetzt bin ich schon mal schlauer.
    am Freitag hab ich einen Termin bei meiner PKV; mal sehen, was er mir da so sagt. Morgen versuche ich den Antrag für ALG2 abzuholen.


    Wie ist es, wenn ich bei einer Schülerhilfe unterkomme. Ist das eine sozialversicherungspflichtige Arbeit?


    Tiggy

    Verstehen kann man das Leben nur rückwärts,
    leben muss man es vorwärts. (Sören Kierkegaard)

  • Hallo,


    hoffe, die Frage wurde nicht schon gestellt und ich hab sie nur überlesen: Bin seit Januar in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und ging davon aus, dass die neue GKV der alten PKV automatisch meldet, dass ich nicht mehr berechtigt bin, privat versichert zu sein. Stimmt das oder muss ich die PKV separat kündigen?


    puppy

    Verzeih Deinen Feinden, aber vergiss nie ihre Namen!

  • Deine alte KK bekommt ansich ein Schreiben deiner neuen Versicherung. Vielen reicht das aber nicht aus, sie wollen von dir auch kurze formlose Kündigung. Ansosten kann es passieren, dass sie weiterhin Beiträge einziehen. Die bekommt man zwar wieder, ist aber ein ziemlicher Papierkroeg.


    lg
    Melanie

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