Gehalt in den Sommerferien

  • Hallo ihr Lieben!


    Seit einer Woche weiß ich, dass ich zum neuen Schuljahr eine feste Stelle bekomme. Juhu!!!
    Nun läuft mein Vertretungsvertrag zum 06.07 ab und der neue Vertrag läuft erst ab dem 20.8 an. (RLP)
    Weiß jemand von euch, ob die Übergangszeit bezahlt wird oder nicht?
    Wo könnte ich mich denn erkundigen? Die Kollegen an der Schule konnten mir heute auch nicht weiterhelfen.


    LG, Maya

  • Hallo,


    soweit ich weiß bekommst du kein Geld. Du bist ja nirgends angestellt. In NRW ist das normal. Vertretungsstelle bis zu den Ferien. Anschlussvertrag erst zu Beginn des neuen Schuljahres. Ferien = kein Geld. So spart man Gelder.


    lg
    flecki

  • Hi,


    du musst dich bei der Agentur für Arbeit melden (am besten sofort) und auch den neuen Vertrag bzw. die Zusage vorlegen, dann gibt es m. W. sogen. Übergangsgeld, das wird nicht sehr viel sein, ist aber wichtig für dich.


    Liebe Grüße
    Lieselümpchen

    Wende dein Gesicht der Sonne zu, dann fallen die Schatten hinter dich! (Afrikanisches Sprichwort)
    :)

  • Ach Leut, das ist doch nicht euer Ernst, oder?
    Statt in die Ferien zu starten, muss ich zum Arbeitsamt?!?!?
    Oh neeeeeee! Was für eine Sch...


    LG, Maya

  • Hi,


    leider ist das im öffentlichen Dienst so. Ich habe das vor Jahren auch erlebt. Habe mich für die Ferien arbeitslos gemeldet, da aber die Zusage für eine feste Stelle nach den Sommerferien vorlag, war das nur noch eine Formsache und ich bekam ein Übergangsgeld. Deshalb zählt jeder Tag für dich. Je schneller du diesen Bürokratieakt abschließt, desto mehr hast du von deinen Ferien.
    Viel Glück dabei!


    Gruß Lieselümpchen

    Wende dein Gesicht der Sonne zu, dann fallen die Schatten hinter dich! (Afrikanisches Sprichwort)
    :)

  • Hallo,


    mich würde mal interessieren, ob das Übergangsgeld in Abhängigkeit von dem Familieneinkommen bezahlt wird?
    Ich bin nämlich drauf und dran mir für diesen Fall den ganzen Akt zu ersparen. Bei dem Übergang zwischen Ref und meiner jetzigen Feuerwehrstelle habe ich nicht mal irgendein Dokument von dem Arbeitsamt (oder wie auch immer) bekommen!


    LG
    ninale

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

    • Offizieller Beitrag

    für NRW:
    Die Schulämter werden 'gebeten' die Sommerferien auch zu bezahlen, wenn schon ein Anschlussvertrag feststeht. Ich würde diesen offiziellen Brief ausdrucken und 'dezent' beim Sachbearbeiter auf den Tisch legen ...


    http://www.vbe-bezirksverband-koeln.de

  • Falls du keine Bezahlung bekommst, melde dich unbedingt beim Arbeitsamt. Nur dann wird dir dioese Zeit als Ausfallzeit bei der Rentenberechnung/Pension angerechnet.


    Da muss man schon ein paar Jahrzehnte vorausdenken....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von alias
    Falls du keine Bezahlung bekommst, melde dich unbedingt beim Arbeitsamt. Nur dann wird dir dioese Zeit als Ausfallzeit bei der Rentenberechnung/Pension angerechnet.


    Da muss man schon ein paar Jahrzehnte vorausdenken....


    Bevor ich vor 2,5 Jahren meine feste Stelle angetreten habe, hatte ich zwischen Ref und der festen Stelle 2 Monate Übergangszeit, in der ich keine Bezahlung bekommen habe, aber schon den festen Vertrag hatte. Ich habe damals beim Arbeitsamt nachgefragt, ob ich mich wegen der Rente arbeitslos melden solle und die sagten, nein, das bräuchte ich nicht. Ich habe das daraufhin nicht gemacht. War das eine Falschinformation?

  • Genau die Situation, die Referendarin beschriebt, meinte ich oben auch. Allerdings wurde mir auch vom Arbeitsamt nicht geraten, ich denn doch nicht zu melden. Aber ich habe keinen "Beleg" darüber, dass ich mich gemeldet habe. Das wundert mich halt.
    Die nachträgliche Bezahlung Bezahlung für die Sommerferien ist meinem Fall wohl ausgeschlossen, weil Feuerwehrstellen hier aus einem anderen Pott bezahlt werden... und wenn ich dann hoffentlich doch noch ne feste Stelle bekomme, geht das wohl nicht?
    LG
    ninale

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

  • Es geht darum, dass diese Überbrückungszeit an den Sozialversicherungsträger gemeldet wird. (BFA)
    Wenn jemand ziemlich sicher auf eine Beamtenstelle zusteuert, ist das in der Tat unerheblich. Falls man jedoch irgendwann doch noch im Angestelltendasein landet, muss man seine Ausfallzeiten nachweisen. Da ist es besser, wenn das schon jetzt passiert, als dass man sich in 15 Jahren um eine Bescheinigung kümmern muss.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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