Gesundheitscheck beim Amtsarzt

  • Hallo Leute,


    ich habe eine Frage zum Gesundheitscheck.
    Meine Schwester ist bedauerlicherweise chronisch an Schizophrenie erkrankt.
    Beim Check muss man glaube ich auch angeben ob Familienmitglieder einmal eine psychische Erkrankung hatten. Ich habe Angst das anzugeben, da ich befürchte, dann nicht verbeamtet zu werden.


    sind meine Befürchtungen berechtigt?
    Was passiert wenn ich nichts angebe?


    Ich wäre für eine Antwort sehr Dankbar,


    viele Grüße


    Joachim

  • Nun ja, je mehr Familienangehörige an der Krankheit erkranken, desto größer ist wohl auch die Wahrscheinlichkeit, dass das mit einem selbst passiert.
    So denkt sich das wohl auch das Amt, denn wozu sonst die Frage auf dem Bogen.

  • schizophrenie ist tatsächlich eine störung, die häufiger in bestimmten familien auftritt. aber: die störung an sich ist sehr selten. insofern denke ich nicht, dass davon ausgegangen wird, dass schizophrenie bei zwei geschwisterkindern auftritt.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn nach Krankheiten in der Familie gefragt hat, würde ich das auf jeden Fall angeben! Sonst kannst du, falls das später aus irgendeinem Grund rauskommen sollte, sehr viel Ärger bekommen.


    Ich vermute aber (bin natürlich kein Amtsarzt, aber habe den Amtsarzt-Besuch schon hinter mir), dass das allein kein Grund für eine Nicht-Verbeamtung ist.


    Wahrscheinlich wäre es anders, wenn du grade wegen ähnlicher Symptome in Behandlung wärest, die Diagnose aber noch nicht klar wäre.


    Krankheiten in der Familie habe ich auch brav angegeben (Herzinfarkte im näheren familiären Umfeld nicht nur im hohen Alter und sowas), es war überhaupt kein Problem.

  • Bei mir wurde nur nach den Eltern gefragt. Von Geschwistern war nicht die Rede.


    Gruß
    Super-Lion

  • Hallöchen,


    genau aus dieser Frage ergeben sich für mich noch mehr Fragen.


    Ab wann müsste man den Erkrankungen angeben? Grade bei psychischen Erkrankungen wird ja nicht jeder in der Familie so offenkundig eingeweiht werden, wie als wenn sich jemand den Arm gebrochen hat.


    Kann man dann nicht einfach sagen, dass man darüber keine Informationen hat (ärztliche Schweigepflicht - woher soll mans denn wissen?) bzw. das man zu dem ensprechenden Familienmitglied keinen Kontakt hat?


    Muss man dort nur Dinge angeben, weswegen die entsprechenden Verwandten in Behandlung sind oder muss man eventuell auch unbehandelte aber sehr offensichtliche Erkrankungen angeben (z.B. bei Depressionen oder Angstzustände) ?


    Also ich würde keine Erkrankungen angeben, die sich aus den Lebensumständen der entsprechenden Person ergeben haben ( z.B. Depressionen nach Tod eines nahen stehenden Menschen), sondern vielleicht nur erblich bedingte bzw. "relativ" häufig vererbbare Krankheiten.


    Im Zweifel würde ich mich da mal vom Hausarzt beraten lassen, was man angeben muss und was nicht so wichtig ist.


    Elli

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