Alte Kamellen - Ü 30 Thread

  • Hi Leute, sorry das mal wieder jemand mit einem Ü 30 Thread nerven muss. Also, meine Frage: Bin gelernter Fertigungsmechaniker und bin gerade dabei mein Abi nachzumachen. Ich werde es vorrausichtlich mit nem 1,8 er Schnitt abschließen oder so. Wenn ich demnächst damit fertig bin, werde ich gerade 27. Ich würde den Master also erst mit etwas knapp über 30 beginnen, bekomme ich dafür dann noch BaföG wegen dem konsekutiven Masterstudium (bei Bachelor kriege ich auch den Höchstsatz). Danke im Vorraus

  • ich kann mich afrinzl nur anschließen.


    es is ja schön, dass du studieren willst und ein so tolles abi machst...aber was genau war nochmal die frage?????


    sinfini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

  • Ich hab die Frage auch etwas suchen müssen :D, aber sie ist vorhanden: er will wissen, ob es Bafög für ihn gibt.

  • ah...stimmt. auf grund des fehlenden "?" hab ich das doch glatt als feststellung gelsen. sorry.


    leider kann ich dir da auch nicht helfen.


    gruß
    sinfini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

  • ja, entschuldigung wegen dem vergessenen Fragezeichen :) Ok, ich werd mich mal an die BaföG Stelle wenden. Trotzdem danke

  • Sonst:
    Einfach mal google bemühen:


    http://www.bafoeg-rechner.de/
    :niko:


    Zitat

    4. Bei Beginn der Ausbildung über 30 Jahre


    Seid Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts (was ein "Ausbildungsabschnitt" ist, dazu siehe hier) bereits über 30, werdet Ihr auf jeden Fall elternunabhängig gefördert, sofern Ihr denn überhaupt noch Anspruch auf BAföG habt. Dies ist nur dann der Fall, wenn ...


    * Ihr die Zugangsberechtigung zum Studium auf dem Zweiten Bildungsweg, also an einer Fachoberschule (die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt), einem Abendgymnasium, einem Kolleg o. ä. erworben und dabei das 30. Lebensjahr überschritten habt und - wichtig - Ihr sofort nach Erwerb der Hochschulreife mit dem Studium begonnen habt (sofern Ihr nicht durch einen der nachfolgenden Gründe daran gehindert wart)
    * Ihr durch persönliche oder familiäre Gründe daran gehindert wart, das Studium vor Überschreiten der Altersgrenze von 30 Jahren zu beginnen. Dies können sein: Erziehung von Kindern bis zu 10 Jahren, Betreuung von behinderten oder aus anderen Gründen auf Hilfe angewiesenen Kinder, Erkrankung, Schwangerschaft, Behinderung, Nichtzulassung zur gewählten Ausbildung im Auswahlverfahren, mind. achtjährige Dienstverpflichtung bei der Bundeswehr oder dem BGS (Dienstbeginn aber vor dem 23. Geburtstag!) Bei der Prüfung der Frage, ob die Ausbildung nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt vor Vollendung des 30. Lebensjahres hätte begonnen werden können, bleibt laut VwV 10.3.4. eine Orientierungsphase von insgesamt bis zu 3 Jahren zwischen dem Abschluss der allgemein bildenden Schule und dem Beginn der Kindererziehung außer Betracht.
    Auch im Falle eines Hinderungsgrundes gilt: Nach dessen Wegfall müsst Ihr unverzüglich mit der Ausbildung beginnen!
    * Ihr durch eine einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse (z. B. Scheidung oder Tod des Ehegatten) bedürftig geworden seid und noch keine BAföG-förderungsfähige Ausbildung abgeschlossen habt. Bedürftigkeit meint hier, dass Ihr über kein einzusetzendes Vermögen im Sinne des § 90 SGB XII verfügt und Euer monatliches Einkommen die nach § 85 SGB XII maßgebliche Einkommensgrenze nicht übersteigt. (Zur Orientierung: Bei dem SGB XII handelt es sich um das in das Sozialgesetzbuch integrierte Bundessozialhilfegesetz.) Und auch hier: Unverzüglicher Ausbildungsbeginn (s. o.)!


    http://www.bafoeg-rechner.de/F…haengig.php?seite=2#alter

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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