Einkommenssteuererklärung - Wie ausfüllen?

  • Zitat

    Original von Elaine
    Alias, ich meine, dein zweiter Punkt stimmt so nicht!


    Steht extra auf meinem Steuerbescheid drauf, dass das vorläufig ist und ich keinen Einspruch einlegen muss. Habe zudem eine befreundete Finanzbeamtin gefragt. Und im Internet unter http://www.heute.de/ZDFheute/i…31/0,3672,7184095,00.html


    steht das auch noch mal.


    Aus dieser Meldung:


    Zitat

    Der Verein empfiehlt jedoch darauf zu achten, dass der Steuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält. Ansonsten könnten zu viel gezahlte Steuern nicht zurückerstattet werden.


    Falls der Vermerk nicht dezidiert enthalten ist, oder schwammig nicht direkt auf die Pendlerpauschale eingeht, muss Widerspruch eingelegt werden.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Das heißt also:
    1) zum Finanzamt rennen, die ganzen Formulare abholen
    2) lesen
    3) nix verstehen
    4)IInternet befragen, Steuerberater / Freunde anrufen - machen lassen
    5) immer noch nix verstehen
    6) abgeben
    5) Hoffen auf Kohle :D


    JUHU :klatsch: pädagogisch oder didaktisch wertvoll ist das nicht...


    @ alias: Danke für die Tipps.

  • Habe auch mal eine Frage wegen der Steuererklärung. Ich mache jetzt zum ersten Mal die Steuererklärung für mein 1. Jahr als Angestellte. Wie sind eure Erfahrungen, ist es sinnvoll, in einen Lohnsteuerhilfeverein einzutreten? Die einen meinen ja, weil die mehr rausholen, die anderen meinen nein, weil man denen auch alle Belege bringen muss und die nur das machen, was man ihnen bringt und sagt. Zum Formulareausfüllen brauch ich wohl keine große Hilfe.


    Kennt vielleicht noch jemand ein gutes Buch zum Thema Steuererklärung (möglichst speziell für Lehrer - weil ich immer das Gefühl habe, das bei mir alles anders ist als bei meinen Freunden - geht schon bei Ferien statt Urlaub los...) ?(
    Oder gibt es vielleicht hilfreiche Interenetseiten abgesehen von den tollen Hilfen hier im Forum?


    Verregnete Grüße von littleStar

  • So, ich hab jetzt meinen Lohnsteuerbescheid vom FA bekommen (die leider exakt das ausgerechnet haben, was auch das Programm von ALDI ermittlet hat). Muss ich da nun Einspruch einlegen wegen der Pendlerpauschale? Im Kopf des Schreibens steht "Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig". Bezieht sich das schon auf die Pendlerpauschale? Ich hoffe nämlich, dass ich durch diese Pauschale noch ein bisschen was raushauen kann :)

  • Zitat

    Original von florian.emrich
    .... Im Kopf des Schreibens steht "Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig". Bezieht sich das schon auf die Pendlerpauschale? Ich hoffe nämlich, dass ich durch diese Pauschale noch ein bisschen was raushauen kann :)


    Vorläufig bezüglich was? Auf dem dritten Blatt des Bescheides müsste es genauer stehen. Falls nur diese schwammige Bemerkung dort steht, änderst du nachfolgende Widerspruchsbriefe auf deine Daten ab und schickst sie los. Das Porto kann sich lohnen:


    Bezüglich Pendlerpauschale:
    http://www.gew.de/Binaries/Bin…nspr_ESt-Bescheid2007.doc
    Bezüglich Arbeitszimmer:
    http://www.gew.de/Binaries/Bin…eid2007+arbeitszimmer.doc

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    3 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Danke für den Hinweis. Da habe ich noch gar nicht nachgelesen. Dort steht nun


    Zitat


    [...] vorläufig hinsichtlich [...] der Anwendung des § 9 Abs. 2 Sätze 1 uns 2, Satz 3 letzter Halbsatz EStG in der Fassung des Steuerabänderungsgesetzes 2007 (Entfernungspauschale.


    Nach Studium der angegebenen Gesetzesstelle denke ich, dass dies die gesuchte Passage ist.

  • n'Aabend!


    Sitze grad an der Steuererklärung (warte grad nur drauf das Elster nun auch den Jahreswechsel mitbekommt und die Formulare für 08 reingestellt werden...) und da ist mir der Thread wieder zwischen die Finger gekommen. Alias, du hast so schön das alles mit der Abrschreibung erklärt. Ist es festgelegt über wie viele Jahre wir etwas abschreiben können, oder darf der jährliche Betrag nicht 200 EUR überschreiten?


    Liebe Grüße von der Kiki, die sich darüber freut, bald hoffentlich wieder Geld auf dem Konto zu haben....

    The only time my education was interrupted was, when I was at school. - Mark Twain


    The only time my education was interrupted was, when I was a teacher trainee in Germany!!! - Kiki

  • Ich muss noch mal ne Dusselfrage hinterherschießen (nachdem verschiedene Referendare höchst unterschiedliche Steuerbeträge zurück bekommen haben, möchte ich diesmal auf Nummer Sicher gehen).


    Also noch mal for Dummies: :rolleyes:
    Wenn meine Werbungskosten unter 920€ liegen, dann mach ich keine Liste und trage auch in das entsprechende Feld auf dem Bogen nichts ein? Oder trage ich da doch was ein? Und wenn ja, was?


    Danke für die Hilfe!
    (Ich steh gerade vor diesem Formular und frage mich, wieso ich das alles nicht mehr weiß... peinlich...sorry)

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Du trägst auf jeden Fall deine Ausgaben ein. Liegst du unter 920 € wird das vom Finanzamt erkannt und der Wert entsprechend hochgesetzt.


    Als Lehrer ist es aber ein Leichtes über den Wert zu kommen. Deine ganze Fachliteratur, Pädagogikmaterial, Bastelkram, Büromaterial, Arbeitszimmer (Mietanteil, Heizkostenanteil, Möbel und sonstige Einrichtung), Computer und Zubehör, 30% der Telefon- und Internetkosten, Fahrtkosten usw. sorgen doch dafür, dass du relativ viel Geld ausgibst oder ist das bei dir anders?


    Grüße
    Peter

  • Ach Mist... hatte gehofft, ich könnte mir die Auflistung sparen (zumal ich das Ganze ja noch nicht so lange mache und zwischenzeitlich immer mal vergesse, Quittungen aufzuheben... :rolleyes:).


    Fahrtkosten bringen nichts, da ich mit den Öffentlichen fahre und wie ich das Elster-Formular verstanden habe, gilt das nur, wenn ich behindert bin (zumal meine tägliche Wegstrecke gerade mal knapp 1 km beträgt).
    Arbeitszimmer habe ich auch nicht, sondern einen Schreibtisch im Wohnzimmer (bin ja noch Ref... ich träume von der Zeit, wo ich eine 3-Zimmer-Wohnung habe... ;) )


    Habe auch gelesen, dass die Telefon- und Internet nicht anrechnen, da das keine reinen Ausgaben für die Arbeit sind, sondern vor allem auch normale Lebenshaltung (oder so ähnlich war das formuliert) - zumal ich, als Ref, eh kaum bis gar nicht für die Schule telefoniere.


    Ach ja, und der Computer ist auch schon uralt...


    Im ersten Jahr bin ich mit Schulliteratur (und einigen Druckerpatronen - hatte nicht an alle gedacht) auch nur auf um die 600€ gekommen. (Ich weiß nur leider partout nicht mehr, was ich damals eingetragen habe... :hammer: )


    Aber danke für deinen Beitrag!

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Zitat

    Original von katta


    Fahrtkosten bringen nichts, da ich mit den Öffentlichen fahre und wie ich das Elster-Formular verstanden habe, gilt das nur, wenn ich behindert bin (zumal meine tägliche Wegstrecke gerade mal knapp 1 km beträgt).


    Du kannst unabhängig von dem Verkehrsmittel deine Fahrtkosten von und zur Arbeit absetzen. Mit einer evtl. Behinderung hat das nichts zu tun. Allerdings werden nicht die vollen Kosten, sondern nur ein Pauschalbetrag pro Kilometer angerechnet. Das ist die sogenannte Pendlerpauschale.


    Zitat

    Original von katta
    Habe auch gelesen, dass die Telefon- und Internet nicht anrechnen, da das keine reinen Ausgaben für die Arbeit sind, sondern vor allem auch normale Lebenshaltung (oder so ähnlich war das formuliert) - zumal ich, als Ref, eh kaum bis gar nicht für die Schule telefoniere.


    Ach ja, und der Computer ist auch schon uralt...


    Auch die Telefon- und Internetkosten kannst du pauschal mit 20% ansetzen. Du errechnest dir einen brauchbaren Durchschnittswert, indem du die Rechnungen von drei repräsentativen aufeinanderfolgenden Monaten aufsummierst und drittelst. Von diesem Wert können dann 20% steuerlich geltend gemacht werden.


    Ich habe das in einem anderen Beitrag schon mal gesagt. Aus meiner Sicht lohnt sich gerade für "Anfänger" auf diesem Gebiet eine kommerzielle Steuersoftware. Stiftung Warentest testet die regelmäßig. Die rund 40€, die ich jährlich für die Software ausgebe, hole ich durch die wertvollen Hinweise die ich damit bekomme spielend wieder rein.

  • Zitat

    Original von Schubbidu
    Die rund 40€, die ich jährlich für die Software ausgebe, hole ich durch die wertvollen Hinweise die ich damit bekomme spielend wieder rein.


    Zumal ja immer noch nicht abschließend entschieden ist, ob diese nicht auch abzusetzen sind.

  • Jo, so eine habe ich mir inzwischen auch besorgt... :D


    Ich habe ja nun echt und wirklich ÜBERHAUPT keinen Plan und hoffe, dass es mir mit so einem Ding klarer wird.

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Zitat

    Original von katta
    Jo, so eine habe ich mir inzwischen auch besorgt... :D


    Ich habe ja nun echt und wirklich ÜBERHAUPT keinen Plan und hoffe, dass es mir mit so einem Ding klarer wird.


    Falls du dir eines der besseren Programme gekauft hast und schrittweise den Anweisungen folgst, sollte dir die Steuererklärung relativ leicht fallen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich häng meine Frage hier an:


    Wenn ich an einem Tag zweimal zur Schule fahre, kann ich dann die zweite Fahrt (z.B. Elternabend, St. Martin, ...) als Dienstfahrt steuerlich absetzen? Das Finanzamt will mir diese Fahrten nämlich streichen, weil sie zum gleichen Ort führen wie der aufgeführt Pendlerweg.


    Zusätzlich soll ich für jede FoBi die Anwesenheitszeiten nachweisen. Wie mach ich das denn? Das stellt mir doch keiner aus.


    verzweifelte Grüße
    Talida

  • Gegen das Streichen der 2.Fahrt kan man in der Regel nix ausrichten - da hab' ich auch schon vergeblich interveniert.


    Beim Nachweis der Anwesenheitszeiten stellst du einen Eigenbeleg aus und versicherst, dass du an diesen Zeiten auf der Fobi warst.
    Du bist als "Normal-Sterblicher" nicht belegpflichtig, sondern musst deine Ausgaben lediglich glaubhaft machen.
    http://money.de.msn.com/steuer…spx?cp-documentid=7578415


    Schreib folgenden Satz darunter und schieb' damit den Schwarzen Peter dem Finanzamt zu:
    "Sollten Sie dies nicht anerkennen, bitte ich Sie um Mitteilung, wie ich Ihnen in anderer Weise den gewünschten Nachweis erbringen soll."


    SEHR empfehlenswerte Empfehlung in diesem Zusammenhang:


    100 ganz legale Steuertricks

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von Talida
    Zusätzlich soll ich für jede FoBi die Anwesenheitszeiten nachweisen. Wie mach ich das denn? Das stellt mir doch keiner aus.


    Sowas müsste doch auch die Schule bestätigen?!

    "Die Welt ist kein romantischer Ort mehr.
    Einige Menschen in dieser Welt sind es aber trotzdem noch.
    Und darin liegt die Hoffnung…
    Lass die Welt nicht gewinnen, Ally McBeal."

    • Offizieller Beitrag

    alias
    Danke für den Tipp. Ich bin immer noch davon überzeugt, dass die zweite Fahrt als Dienstfahrt absetzbar ist. In diesem Jahr muss ich mich auf einige Streichungen gefasst machen, denn ich habe anscheinend einen neuen Sachbearbeiter ... Nun mache ich meine Steuererklärung schon mit dem WISO-Programm und muss mir wahrscheinlich doch noch das von dir empfohlene Buch kaufen.


    BillyThomas
    Das kann sogar die Bezirksregierung bestätigen, weil es sich u.a. um einen Zertifikatskurs handelt. Als ich dies dem Sachbearbeiter klar machte, meinte er kleinlaut, dass er es dann noch einmal durchgehen lassen würde. ;) Er ist wahrscheinlich davon ausgegangen, dass die FoBi nur vormittags stattgefunden hat. Schließlich haben wir ja alle nur einen Halbtagsjob ...

  • wenn du nicht gerade in den monaten reichlich für geld gearbeitet hast, dann hast sicher was falsch gemacht. der staat dankt!! refs sind geringverdiener, und da dürfte zumindest ohne überstunden nix beim staat hängenbleiben.


    BffE
    einfacher ist der berühmte konz.
    http://www.referendar.de gibt auch gute tips (wobei es mir echt schwer fällt diese seite zu empfehlen)

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