Keine Reaktion auf Kündigung von Zeitschriftenabo

  • Hallo, ich habe letztes Jahr fristgerecht ein Zeitschriftenabo gekündigt (schriftlich). Darauf kam keine Reaktion vom Verlag, und die Zeitschrift wurde weiter geliefert und natürlich auch der fällige Betrag von meinem Konto abgebucht... Da eine Kollegin Interesse an den Zeitschriften hatte, hat sie mir die Exemplare einfach abgekauft. Jetzt möchte ich erneut das Abo kündigen - auf meine mail kam keine Reaktion, also habe ich ein Fax geschickt. Ebenfalls keine Reaktion. Also habe ich einen Brief geschickt, in dem ich auch rechtliche Schritte androhe, falls meiner Kündigung nicht statt gegeben wird. Das alles ist nun einige Wochen her, und es kommt immer noch keinerlei Reaktion vom Verlag! Wer hat einen Tipp für mich? Gruß Marion

  • Zitat

    Marion schrieb am 13.04.2006 13:51:
    Hallo, ich habe letztes Jahr fristgerecht ein Zeitschriftenabo gekündigt (schriftlich). Darauf kam keine Reaktion vom Verlag, und die Zeitschrift wurde weiter geliefert und natürlich auch der fällige Betrag von meinem Konto abgebucht... Da eine Kollegin Interesse an den Zeitschriften hatte, hat sie mir die Exemplare einfach abgekauft. Jetzt möchte ich erneut das Abo kündigen - auf meine mail kam keine Reaktion, also habe ich ein Fax geschickt. Ebenfalls keine Reaktion. Also habe ich einen Brief geschickt, in dem ich auch rechtliche Schritte androhe, falls meiner Kündigung nicht statt gegeben wird. Das alles ist nun einige Wochen her, und es kommt immer noch keinerlei Reaktion vom Verlag! Wer hat einen Tipp für mich? Gruß Marion


    Du entziehst ihnen schriftlich die Einzugsermächtigung deines Kontos, ggf. per Einschreiben (und freust dich über etwaig eintreffende Zeitschriftenexemplare, die du natürlich bereit bist, auf Anforderung und gegen Erstattung der Portokosten zurückzusenden).


    LG, das_kaddl.

  • Hallo Marion,


    von meinem Konto wurden mal versehentlich einige Euro von einem Sportverein abgebucht, bei dem ich nicht Mitglied war und von dem ich auch noch nie gehört hatte. Ich habs gleich gemerkt und eine Mitarbeiterin in meiner Bankfiliale um Rat gefragt. Sie bestätigte, was auch Aktenklammer sagt: du kannst einfach zum Überweisungsterminal gehen und dort die Abbuchung rückgängig machen. Wenn du selbst etwas überwiesen hättest, ginge das übrigens nicht – Vorteil beim Bankeinzug. Ich würde das an deiner Stelle einfach mal machen. Dann reagiert bestimmt jemand.



    Viel Erfolg und berichte mal!

  • Exakt, das geht glaube ich 8 Wochen danach noch- ging es jedenfalls mal als ich mal bei einem Inkasso- Büro gearbeitet hab ;)
    Einschreiben quittieren lassen dass die auch wirklich rausgegangen sind, weil irgendwann ist es sonst beim Inkaso- Büro und die wollen schriftliche Beweise, dann wird das ad acta gelegt. Ansonsten wird mit gerichtlichem Mahnverfahren gedroht, was aber meist eh nicht durchgesetzt wird.

  • Hallo,


    mh, das wundert mich, ich hatte bis vor kurzem auch eine Zeitschrift des Burda Verlages abonniert und es gab keinerlei Probleme bei der Kündigung. Hab einen Brief hin geschickt und hatte nach vier Tagen oder so eine Nachricht vom Verlag, dass sie es bedauerten etc. Also absolut alles klar gegangen.


    Liebe Grüße

    Heutzutage kennt man von allem den Preis, aber von nichts den Wert!


    Oscar Wilde

    • Offizieller Beitrag

    Da du ja deine Kündigung per Fax geschickt hast, hast du ja ein Sendeprotokoll. Das sollte eigentlich als Beweis schon reichen.
    Bei Email liegt die vielleicht noch im Ausgangskorb? Als Kopie oder Blindkopie setze ich mich immer noch selber rein. So kann ich zeigen, dass ich die Mail erhalten habe (die anderen Empfänger stehen ja auch drin).


    Stefan

    Wer einen Rechtschreib- oder Grammatikfehler findet, darf ihn behalten.

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