Das Kreuz mit der Steuererklärung

  • @ Schnuppe:


    Zitat

    Ich habe die Plus-Version, aber vermutlich reicht Basis auch aus.


    So wie ich das verstehe, hat Remus die Software "Steuer-Spar-Erklärung Plus". Mit Basisversion ist "Steuer-Spar-Erklärung" gemeint.


    Habe ich das richtig "übersetzt", Remus? ;)


    Schnuppe, vielleicht bekommen wir bei der Bestellung ja Mengenrabatt, wenn wir uns zusammentun. :D


    LG,
    Quesera

    Hinten is' die Ente fett!

    Einmal editiert, zuletzt von Quesera ()

  • Ich sehe gerade, bei amazon ist die Software reduziert! Die Basisversion "Steuer-Spar-Erklärung" kostet "nur" 26,95 € statt 34,80 €* direkt bei der Akademischen Arbeitsgemeinschaft.


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    Das ist doch was...


    -----------
    *sofern kein Abo

  • Ich habe heute die aktuelle Ausgabe der c't erhalten. Wie immer im Januar sind dort diverse Steuererklärungsprogramme getestet worden. Die o.g. Steuerspar-Erklärung hat leider nicht allzu gut abgeschnitten. Besser war u.a. die Wiso-Software und - wer's billiger mag - t@x2006 (beide von Buhl-Data).


    Gruß,
    Holger

  • Hallo,
    WiSo ist, denke ich, auch sehr zu empfehlen. Bei Finanztest, PC Praxis und Computer Bild war das Programm 2005 Testsieger. Bleibt die Frage, ob es gute Tipps für die Zielgruppe Lehrer zu bieten hat. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft hatte dazu ja offenbar mal eine eigene Reihe/ein extra Buch oder ähnliches.
    Jinny

  • Ich habe mal eine Frage an die Spezialisten hier: ich habe im letzten Jahr zusätzlich zu meinem Referendarsgehalt eine nicht steuerpflichtige Übungsleiterpauschale für Nachhilfetätigkeit erhalten. Da ich mich gerade erst in die Steuermaterie einarbeite und mir das WISO-Programm in diesem Punkt nicht hilft, würde ich Euch gerne fragen, wo ich die wie angeben muß und was das für mich heißt!?


    Vielleicht kann mir da jemand helfen?


    Und noch eine Frage: woher bekomme ich den Institutsschlüssel meiner Bauspargesellschaft!? Und was ist das überhaupt?


    ?(

  • Hallo Marion,
    leider ist das inzwischen beschlossenen Sache. Aber das hast du sicher auch schon den Nachrichten entnommen.


    Und noch eine neue Frage zur Steuererklärung: Ich bekomme selber ja keine Lohnsteuerkarte mit den ganzen benötigten Angaben, da dies inzwischen wohl gleich digital an das Finanzamt weitergeleitet wird. Kann man trotzdem die darauf vermerkten Angaben erfahren? Das würde einem doch sehr viel Arbeit und Rechnerei bei der Steuererklärung abnehmen.


    Wie lange kann man nachträglich noch eine Steuererklärung einreichen und ernsthaft auf eine Erstattung hoffen? Für mich sind Steuererklärungen bislang schlimmer als jeder Zahnarztbesuch


    Danke und ich wünsche allen noch schöne Ferien,
    jinny44

  • ich hab da mal ne neue steuerfrage *stöhnundächz*


    hab heute den halben tag mit meiner ma an der steuererklärung für 2006 gesessen. die erste steuererklärung meines lebens und es war die hölle.


    nun hab ich hier noch ein bissl rumgesucht und nu les ich andauernd etwas von excel-tabellen. wir haben heute dies elster-programm benutzt und da hab ich die ausgaben (bei den werbungskosten) zusammengefasst unter stichworten wie: fachliteratur, schreibmaterial, computer ... etc. muss ich dazu jetzt noch eine ausführliche liste/tabelle abgeben reichen da die belege und fertig?


    und was mich auch ein wenig erstaunt ist, dass ich bei meiner suche oft etwas davon gelesen habe, dass dies oder das begründet worden ist (also ein extra-brief dazugelegt worden ist). wenn ich nu einfach meinen computer mit aufschreibe, muss ich dann extra begründen, warum ich das dingen beruflich nutze? und wenn ich telefon- und internetkosten anführe, muss das dann auch alles begründet werden?


    hat zufällig jemand von euch für 2006 dies elster-dingens benutzt? es ist mir nämlich ein RÄTSEL, wie ich die erklärung für meine unterlagen ausdrucken kann. ich finde einfach keine möglichkeit es auszudrucken. mir ist auch nicht klar, ob ich die ganzen belege extra ans finanzamt schicken muss und das elster-formular dann online. das würde ich zur not auch auf der elster-seite herausbekommen, aber vielleicht hat jemand von euch ja erfahrung damit?


    ich bekomm hier die ersten grauen haare. sobald sich das lohnt (noch bin ich ref.) macht das ein steuerberater. für sowas sind mir meine nerven zu schade *grummel*


    vielen dank für eure hilfe
    gruß
    sinfini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)


  • Der PC darf auch nur anteilig sein. Drei Jahre je ein Drittel oder nach Absprache mit dem FA mit einem Mal. Telefon und Internet wird auch nur Anteilig, da man dieses auch privat nutzt.

  • Zitat

    Original von sinfini
    .....


    hat zufällig jemand von euch für 2006 dies elster-dingens benutzt? es ist mir nämlich ein RÄTSEL, wie ich die erklärung für meine unterlagen ausdrucken kann. ich finde einfach keine möglichkeit es auszudrucken. mir ist auch nicht klar, ob ich die ganzen belege extra ans finanzamt schicken muss und das elster-formular dann online. das würde ich zur not auch auf der elster-seite herausbekommen, aber vielleicht hat jemand von euch ja erfahrung damit?
    ....



    Das mit dem Ausdrucken ist versteckt .... Du musst die Erklärung überprüfen und "Zur Probe senden" (oder so ähnlich - hab's gerade nicht installiert), dann wird ein Ausdruck erstellt.


    Begründen musst du als Lehrer die Nutzung eines PC nicht. Du bekommst dann allerdings auch nur einen anteilsmäßigen Betrag angerechnet, weil ein Großteil als private Nutzung festgelegt wird.
    Willst du den Rechner komplett als Arbeitsmittel anerkannt bekommen, brauchst u eine schriftliche Begründung, in der du z.B. darlegst, dass du für private Nutzung ein zweites Gerät besitzt und strikt zwischen dienstlichem und privatem Bereich trennst ;)
    Analog gilt das für alle Ausgaben, die strittig sein könnten. Falls du z.B. als Deutschlehrer eine Ausgabe des "Faust" abrechnen möchtest, musst du angeben, dass du ein zweites Exemplar dieser "belletristischen Nicht-Fachliteratur" bereits besitzt und genau dieses Exemplar NUR für den Unterricht verwendest....


    Zitat


    nun hab ich hier noch ein bissl rumgesucht und nu les ich andauernd etwas von excel-tabellen. wir haben heute dies elster-programm benutzt und da hab ich die ausgaben (bei den werbungskosten) zusammengefasst unter stichworten wie: fachliteratur, schreibmaterial, computer ... etc. muss ich dazu jetzt noch eine ausführliche liste/tabelle abgeben reichen da die belege und fertig?


    Mach dir den Finanzbeamten zum Freund, erspar ihm Arbeit und gib die ausgedruckte Belegliste mit den durchnummerierten Belegen mit dem ausgefüllten Mantelbogen ab.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • hallo!


    entschuldigt, aber ich habe jetzt erst gesehen, dass sich doch noch jemand zu wort gemeldet hat.


    alias: ich verstehe ja, dass man nicht gleich unschön auffallen sollte, aber elster sagt, dass man den ganzen kramnicht mit einschicken braucht. man muss es nur bereit halten, falls das amt die unterlagen doch noch einsehen will. nur auf dem elster online-vordruck steht, dass man den kram nach oberbegriffen ordnen soll. ich habe jetzt den oberbegriff fachliteratur genommen. aber einzeln aufgeführt hab ich die ganzen bücher nicht. so viel platz gibt es da nämlich gar nicht.


    ich muss aber zugeben, dass ich scheinbar irgendwas verkehrt mache. 2006 muss ich keine steuern zahlen und 2007 bekomme ich fast nichts zurück. trotz dienstreisen, computer, fachliteratur etc. pp. in diesem staat hier verzweifel ich ohnehin an der bürokratie. man wird vom land bezahlt, bekommt über ALG II einen zuschuss, da man sich sonst die gesetztliche krankenkasse nicht leisten kann und muss am end aber noch steuern zahlen. das verstehe wer will. ich nicht! *hmpf*


    gruß
    sinfini


    Edit: und noch eine frage: dienstreisen sind ja quasi alles, was nicht fortbildung oder direkt an der schule ist. nach alias altem beitrag entnehme ich, das auch die fahrt zum seminar eine dienstreise ist. dort bin ich 9 Stunden am tag und bekomme dann noch eine verpflegungspauschale. unterrichtshospitationen und fahrt zur didacta (vom seminar angeordnet) habe ich jetzt auch angegeben. allerdings: über soetwas habe ich doch keine belege. gut, man hätte eventuell die eintrittskarte behalten können. aber woher wollen die wissen WIE ich dahingekommen bin? außerdem könnte ich ja zig dienstreisen (uni-bib, besuch einer klasse auf der klassenfahrt) aufschreiben. aber WIE soll ich das belegen? und ab wann halten die einen für meschugge? man fährt als LAA ja doch viel in der gegend rum. und wie sieht das sa mit den kilometern aus? muss ich EINEN weg angeben oder alle km? das ist auf dem bogen anders als auf dem, wo man den weg zur arbeitsstätte angibt. *rätsel*

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

    Einmal editiert, zuletzt von sinfini ()

  • ...und ich frage mich, wie lange muss ich diese Riesenumschläge mit den Belegen der Steuererklärungen der letzten Jahre aufheben? Die nerven mich in meinem derzeit super-sturkturierten Arbeitszimmer! 8) Weiß das jemand?


    miriam

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