Islamische Feiertage... automatisch frei für die Schüler?

  • Gestern war Opferfest und in meiner Klasse fehlten prompt sieben türkische Schüler.
    Das ist scheinbar üblich und wird allgemein toleriert an der Schule.
    Mich wundert das schon ein bisschen, dass sich türkische Schüler so locker Sonderurlaub nehmen können...
    Wie wird das bei euch gehandhabt?

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • An hohen Feiertagen wie Zuckerfest und Opferfest sind die muslimischen Schüler in Ba-Wü laut Erlass zu entschuldigen. Diese Feste entsprechen in etwa unseren hohen christlichen Feiertagen Ostern und Weihnachten. Das ist nicht "locker Sonderurlaub"....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    4 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Zitat

    Original von caliope
    Gestern war Opferfest und in meiner Klasse fehlten prompt sieben türkische Schüler.
    Das ist scheinbar üblich und wird allgemein toleriert an der Schule.
    Mich wundert das schon ein bisschen, dass sich türkische Schüler so locker Sonderurlaub nehmen können...
    Wie wird das bei euch gehandhabt?


    Es schadet selten, die Gesetzeslage zu kennen:
    http://www.schulministerium.nr…mine/Feiertage/index.html

  • Deine Kinder haben jedoch an Weihnachten und Ostern schulfrei.


    Zuckerfest (Fastenbrechen) und Opferfest sind die höchsten muslimischen Feiertage. Die Schüler haben ***auf Antrag*** schulfrei. In Ba-Wü muss die Befreiung in der Regel vorher beantragt werden - i Gebieten mit hohem Anteil an Muslimen hat sich jedoch ein Gewohnheitsrecht herauskristallisiert, sodass die Entschuldigung meist im Nachhinein erfolgt - wie z.B. bei uns..


    An Mohammeds Geburtstag werden die Schüler nicht befreit.... das entspräche wohl Fronleichnam

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Aus dieser Liste sind in Ba-Wü nur die beiden genannten Feiertage anerkannt.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von philosophus
    Es schadet selten, die Gesetzeslage zu kennen:
    http://www.schulministerium.nr…mine/Feiertage/index.html


    Deshalb frage ich hier ja nach, weil ich die eben nicht kannte... und ich mir sicher war, dass ihr mir das gut erklären könnt... ;)
    Vielen Dank.

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    Einmal editiert, zuletzt von caliope ()

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne es auch so, dass die Schüler das vorher kurz beantragen, es wird aber immer genehmigt. Auch wenn Schüler erst später mit Entschuldigungen kamen, ohne es vorher beantragt zu haben, wurde es zwar nicht so gerne gesehen (es ist ja immer organisatorisch besser, vorher zu wissen, ob viele Schüler fehlen und es gibt ja auch immer muslimische Schüler, die trotzdem an den Feiertagen in die Schule kommen), es gab aber nie Probleme.

  • Zitat

    Original von caliope
    Gestern war Opferfest und in meiner Klasse fehlten prompt sieben türkische Schüler.
    Das ist scheinbar üblich und wird allgemein toleriert an der Schule.
    Mich wundert das schon ein bisschen, dass sich türkische Schüler so locker Sonderurlaub nehmen können...
    Wie wird das bei euch gehandhabt?


    Bei uns ist das genauso. Ich war am Montag auch verwundert, dass sich so viele SuS einfach frei genommen hatten. Bei uns fehlten in jeder Klasse zwischen 5 und 12 SuS weil der Anteil der Muslime halt so hoch ist.
    Ich habe mich schon geärgert, denn in meiner 8. Klasse stand eine wichtige Vorbereitungsstunde für die Deutscharbeit an und es fehlten 10 von 25 SuS...

  • Auch ich hatte einen entspannten Unterrichtstag. 11 von 21 Kindern waren da. Pausenaufsicht mit nur der Hälfte der Kinder ist auch mal entspannnend.
    Ein türkisches Kind war da. Die Mutter war froh, dass sie zu Hause freie Bahn hatte. :)


    Bei uns ist das so, dass die Kinder vorher eine Entschuldigung mitbringen müssen. So ist es klar, dass die Kinder auch bei ihren Eltern sind.

  • Hallo,
    bei uns ist ausdrücklich festgelegt, dass die Kinder weder eine Entschuldigung brauchen noch vorher eine Beurlaubung beantragen müssen. (Ich vermute, das ist in ganz Hessen so.)
    Die Feiertage stehen ja sicher auch im schuleigenen Jahresplaner, dann weiß man vorher Bescheid.
    Gruß venti :)

  • Auch in Bayern hatten die Schüler 2 Tage frei, die die meisten (an meiner jetzigen Schule) auch in Anspruch genommen haben. Allerdings werden sie verpflichtet, den fehlenden Unterrichtsstoff nachzuarbeiten.


    Ich habe aber schon an anderen Schule gearbeitet, an denen alle türkischen Schüler da waren. Die Eltern, die meist selber gearbeitet haben, waren froh, dass die Kinder zur Schule gehen konnten.


    Petra

  • Zitat

    bei uns ist ausdrücklich festgelegt, dass die Kinder weder eine Entschuldigung brauchen noch vorher eine Beurlaubung beantragen müssen.


    An für sich müsste soetwas auch reichen, allerdings haben wir manchmal schon Kinder, die lieber spazieren gehen als in die Schule und deshalb ist es bei uns Pflicht eine Entschuldigung abzugeben.


    Mal eine Frage zum Opferfest. Haben Euere Kinder auch so nette Schalchtungs geschichten erzählt? Meine Kids konnten manches Sachen ziemlich genau darstellen und diese Aktionen liefen zum Teil auch im Heimischen Garten.
    Das fand ich nicht so Klasse!!! ?(

  • Schächten ist in Deutschland gesetzlich verboten. Ganz ehrlich, wenn mir sowas zu Ohren kommen würde, wäre ich sehr geneigt, Anzeige zu erstattn, denn das ist perverse Tierquälerei.

  • Zitat

    Original von Finchen
    Schächten ist in Deutschland gesetzlich verboten. Ganz ehrlich, wenn mir sowas zu Ohren kommen würde, wäre ich sehr geneigt, Anzeige zu erstattn, denn das ist perverse Tierquälerei.


    Die Praxis des Schächtens ist zwar grundsätzlich aus Tierschutzgründen verboten, doch gibt es die Möglichkeit, aus religiösen Gründen Ausnahmegenehmigungen zu erwirken, solange das Schlachten durch Ausbluten unter Kontrolle des Veterinäramtes in einem zugelassenen Schlachtbetrieb erfolgt. Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes sieht in der Glaubensfreiheit ein höheres Rechtsgut als im Tierschutz.
    (Wikipedia Artikel dazu)


    Nele

  • Zitat

    Original von neleabels


    Die Praxis des Schächtens ist zwar grundsätzlich aus Tierschutzgründen verboten, doch gibt es die Möglichkeit, aus religiösen Gründen Ausnahmegenehmigungen zu erwirken, solange das Schlachten durch Ausbluten unter Kontrolle des Veterinäramtes in einem zugelassenen Schlachtbetrieb erfolgt. Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes sieht in der Glaubensfreiheit ein höheres Rechtsgut als im Tierschutz.
    (Wikipedia Artikel dazu)


    Nele


    Das ist mir bekannt, aber diese Sondergenehmigung wird (aus welchen Gründen auch immer) gerade Muslimen sehr, sehr selten erteilt. Wenn dann SuS erzählen, dass so etwas zu Hause stattfindet (und das tut es anschinend bei den Meisten) finde ich das alles andere als lustig und dann sollte man ihnen meiner Meinung nach auch ruhig sagen, dass Schächten so in Deutschland schlicht und einfach verboten ist.

  • Zitat

    Original von venti
    Hallo,
    bei uns ist ausdrücklich festgelegt, dass die Kinder weder eine Entschuldigung brauchen noch vorher eine Beurlaubung beantragen müssen. (Ich vermute, das ist in ganz Hessen so.)
    Die Feiertage stehen ja sicher auch im schuleigenen Jahresplaner, dann weiß man vorher Bescheid.
    Gruß venti :)

    Genau, ich weise die Eltern sogar vorher darauf hin, dass Ihr muslimisches Kind an dem und dem Tag schulfrei haben darf wegen der Feiertage.


    Als ich das nicht machte, kamen manche Kinder am Opferfesttag zur Schule, dafür aber am nächsten Tag nicht, weil lange gefeiert wurde... so können sich alle vorher darauf einstellen, finde das gut. Ein Erlass legt fest, an welchen beiden Tagen die Kinder freizustellen sind.


    Ich denke, dann brauchen sie keine Entschuldigung, sofern ja ihre Religion bekannt ist...
    Den anderen Kindern erkläre ich es auch immer mit einem Vergleich zu Ostern und Weihnachten. Finde gut, dass das hier auch jemand so genannt hat.

  • Bekommen jüdische Kinder eigentlich dann auch zu jüdischen Festtagen frei?
    Und was ist mit Buddhisten?
    Oder Shintoisten?
    Oder mit Naturreligionen?


    Ich habe weder die einen noch die anderen in meiner Klasse... aber vielleicht ihr?

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • DAS ist der Punkt! Entweder alle oder "keiner". Und weil alle nicht geht, weil dann immer irgendwelche Schüler irgendwann fehlen, muss man sich eben an die landesüblichen gesetzlichen Feiertage halten. Das ist zumindest meine Meinung.
    Bei uns (Bayern) müssen alle einen schrifltichen Antrag stellen. Ich würde die nicht genehmigen, aber ich bin dafür nicht zuständig, sondern der Rektor...
    Ich habe gehört, dass es nur muslimische Feiertage betrifft, weil der ISlam eine größere Gemeinschaft in Bayern stellt. Trotzdem hat auch mal ein griechisch- orthodoxes Kind an deren Osterfest frei bekommen.
    LG
    Anna

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